MESOPOTAMIA NEWS : DER POSTMODERNE JARGON DER SCHÖNEN EIGENTLICHKEIT

Kommentar : Für die Familie nur das Beste /  Von Jürgen Kaube

Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz – müssen Reformen jetzt immer nach Selbstlob für ihre Initiatoren klingen? Und wann wird das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“ in „Leise-Schienen-Gesetz“ umbenannt?

Soeben hat die Bundesregierung das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Angeblich soll der Name sagen, dass damit einkommensschwache Familien gestärkt werden. Ob die Gestärkten dadurch dann schon Starke sind, wird von Experten freilich bezweifelt. Einer hat schon notiert, es könne bestenfalls „Stärkere-Familien-Gesetz“ heißen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verdanken wir den Hinweis, wie es trotzdem zur starken Bezeichnung gekommen ist. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) habe nämlich begonnen, „endlich Gesetze so zu (be)nennen, dass die Menschen sich den Namen merken können“.

Mit „Hartz IV“ hat die SPD, was den Vorzug leichter Merkfähigkeit von Gesetzen angeht, zwar durchaus gemischte Erfahrungen. Auch ist nicht sofort ersichtlich, wozu sich Bürger den Namen eines Gesetzes überhaupt merken sollten. Klagen des Typs „Warum, um Himmels willen, heißt es denn ,Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie‘ und nicht einfach: Prima-Überweisungs-Gesetz?“ sind bislang nur selten laut geworden. Zu behaupten, die Bürger bräuchten „endlich“ gedächtnisstützende Gesetzes-Namen, lenkt vielmehr vom eigentlichen Geniestreich Giffeys ab: dem eingebauten Selbstlob. Denn natürlich klingt jetzt in jeder Erwähnung mit, der Familienministerin sei das „starke Familiengesetz“ zu verdanken – im Unterschied zu all den schwachen Familiengesetzen vorher. Für diese Deutung spricht, dass der entsprechende Effekt von Giffey bereits beim „Gute-Kita-Gesetz“ mitgenommen wurde. Schon bei ihm mochte man sich ja fragen, ob denn jemals eines für schlechte Kitas erlassen worden war. So wie einst beim „Hochschulfreiheitsgesetz“ der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen, das sich demonstrativ von all den Hochschulknechtschaftsgesetzen abhob, die zuvor galten.

 

Dieser Trick, die Beurteilung eines Gesetzes gleich in seinem Namen zu verankern, wird über das Familienministerium hinaus Schule machen. Niemand wird mehr ein „Solidaritätszuschlagsgesetz“ in den Bundestag einbringen, es müsste heute das „Solidarische-Abgaben-Gesetz“ heißen. Auch das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“ wäre erfreulich leicht in das „Leise-Schienen-Gesetz“ umzubenennen. Und nur, weil das Wort einst noch nicht en vogue war, gibt es nicht das „Achtsame-Staatssicherheit-Gesetz“, sondern nur das schnöde „Bundesverfassungsschutzgesetz“. Gesetze über Umweltverträglichkeit, solche zum Schutz von irgendetwas? Nein, verträgliche, schützende Gesetze! Im Hause der Verkehrsministers, hört man, wird gerade an einem Super-Diesel-Gesetz gearbeitet.

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