Zerstörung kurdischer Dörfer: Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei

12-11-2013 – dpa / afp – SPIEGEL – MESOP – Die türkische Armee soll vor fast 20 Jahren zwei kurdische Dörfer bombardiert und dabei 33 Menschen getötet haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei nun zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Das Land kann das Urteil noch anfechten.

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Bombardierung zweier kurdischer Dörfer mit 33 Todesopfern verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen die Darstellung der Türkei zurück, wonach die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK für die Anschläge verantwortlich war. Zugleich wiesen sie die Regierung in Ankara an, den 41 Klägern – Angehörigen der Todesopfer – insgesamt 2,3 Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Dörfer waren im März 1994 bei einem Einsatz der türkischen Armee gegen die PKK bombardiert worden. Zum fraglichen Zeitpunkt arbeiteten die meisten Männer auf den Feldern, die meisten der 33 Todesopfer waren daher Frauen, Kinder und alte Leute. Die Bomben zerstörten die meisten Häuser und töteten einen Großteil des Viehs. Nach dem Anschlag erhielten die Überlebenden dem Urteil zufolge keinerlei humanitäre Hilfe – sie mussten selbst die sterblichen Überreste ihrer Toten einsammeln und begraben. Drei Schwerverletzte wurden von Bewohnern eines Nachbardorfes mit dem Traktor in ein Krankenhaus gebracht.

Türkei soll Aufklärung behindert haben

Die türkischen Strafbehörden machten nach mehrjährigen Ermittlungen die PKK für den Bombenangriff verantwortlich. Diese Anschuldigung bezeichnete der Straßburger Gerichtshof als “völlig unbegründet”. Als einzigen Beweis hätten die Behörden Aussagen vorgelegt, die aus dem Jahre 2008 stammten, also 14 Jahre nach der Bombardierung.

Außerdem sei nur ein Augenzeuge vernommen worden – ein vom Staat bezahlter Dorfaufseher. Andere Zeugen aus dem Dorf seien nicht vernommen worden. Die Behörden hätten sich mit Aussagen von Leuten aus anderen Dörfern begründet, die nur auf dem “Hörensagen” basierten, rügte der Gerichtshof. Im Übrigen habe die Armee die Befragungen vorgenommen und nicht ein unabhängiger Staatsanwalt.

Der Straßburger Gerichtshof wies auch Aufzeichnungen der türkischen Behörde für zivile Luftfahrt zurück. Demnach waren zum Zeitpunkt der Bombardierung Maschinen der türkischen Armee in der fraglichen Region im Einsatz. Es könne somit kein Zweifel daran bestehen, dass die Armee für den Bombenangriff verantwortlich sei. Als erschwerend wertete der Gerichtshof, dass die Türkei ihm nicht alle Ermittlungsunterlagen zur Verfügung gestellt hatte.Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt. Somit haben beide Seiten die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einzulegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer mit 17 Richtern verweisen, er muss dies aber nicht tun.