Urteil des Verfassungsgerichts : EZB unter verschärfter Beobachtung –

MESOPOTAMIA NEWS : NUR WENN DEUTSCHLAND OHNE BEDINGUNGEN & KONTROLLE BLIND  WEITER ZAHLT – BLEIBT DIE BRÜSSEL  ERHALTEN / KEINEN TAG LÄNGER !

Von Werner Mussler, Christian Siedenbiedel, Manfred Schäfers FAZ 8.Mai 2020

Wie kann man die Arbeit einer Notenbank kontrollieren – auf deren Unabhängigkeit gerade die Deutschen immer besonderen Wert gelegt haben?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) treibt die Politiker in Berlin und Brüssel um. In einer Aktuellen Stunde hat sich der Bundestag am Donnerstag mit der brisanten Thematik befasst. Die Ausgangslage ist klar: Nur wenn die EZB begründet, dass das Anleihenkaufprogramm geeignet ist, ihr geldpolitisches Ziel zu erreichen – seine Vorteile die Nachteile also etwa für Sparer übersteigen und ein Ausstiegszenario vorgezeichnet wird –, darf sich die Bundesbank weiter daran beteiligen.

Die Vorlage für die weitere Debatte lieferte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. „Im vorliegenden Fall sind Deutscher Bundestag und Bundesregierung aufgrund ihrer Integrationsverantwortung konkret verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken“, heißt es in der Kurzanalyse, die der F.A.Z. vorliegt. Demnach müssen die beiden Verfassungsorgane die Entscheidungen des Eurosystems über Ankäufe von Staatsanleihen unter dem vor fünf Jahren aufgelegten Public Sector Purchase Programme (PSPP) fortlaufend beobachten und auf die Einhaltung des dem Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zugewiesenen Mandats hinwirken. Diese Verpflichtung scheitere nicht an der Unabhängigkeit von EZB und Bundesbank. Überlegenswert sei, ein Informationsrecht des Bundestages gegenüber der Bundesbank als ESZB-Mitglied gesetzlich zu verankern. Zudem lege das Urteil den Schluss nahe, „dass die Beobachtungs- und Befassungspflicht des Deutschen Bundestages sich nicht auf das PSPP beschränken, sondern sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB umfassen“.

Im Bundestag ist die Spannbreite der Positionen groß. Der AfD-Politiker Peter Boehringer mahnte: „Der Deutsche Bundestag muss die Billionen-Entscheidungen der EZB endlich überprüfen.“ Unionsfraktionsvize Andreas Jung betonte, man habe es nicht mit einer monetären Staatsfinanzierung zu tun, sondern müsse nur sehen, ob das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde. Es gehe um eine Abwägung zwischen den währungspolitischen und den wirtschaftspolitischen Zielen. Der SPD-Abgeordnete Carsten Schneider zeigte sich sicher, dass die EZB vorlegen werde, welche Maßgaben und Erwägungsgründe bei ihren Entscheidungen eine Rolle gespielt hätten. Franziska Brantner von den Grünen warnte, die Büchse der Pandora zu öffnen. Wenn jeder Mitgliedstaat die Entscheidungen der EZB hinterfrage, könne man es mit ihrer Unabhängigkeit gleich lassen. „Wir haben einen Ansprechpartner – das ist die Deutsche Bundesbank.“

Lagarde: „Wir werden so weitermachen“

Nach wie vor unklar ist, ob die EZB selbst der Aufforderung des Gerichts nachkommt, die Verhältnismäßigkeit ihres Programms darzulegen, oder ob sie das der Bundesbank überlässt. Letzteres wäre für sie weniger problematisch, weil nicht der Eindruck entstünde, die unabhängige europäische Institution beuge sich einem nationalen Gericht. EZB-Präsidentin Christine Lagarde sagte in einer Videokonferenz der Agentur Bloomberg, die EZB sei eine europäische Institution, die dem Europäischen Parlament alle drei Monate Rechenschaft ablege und die unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes falle. Zudem sei die Institution getrieben von ihrem Inflationsmandat. „Wir werden so weitermachen und alles tun, was nötig ist, um unser Mandat zu erfüllen.“

EZB-Vizepräsident Luis de Guindos zeigte sich gegenüber dem EU-Parlament unbeeindruckt: „Wir sind entschlossener denn je, für günstige Finanzbedingungen in allen Wirtschaftssektoren und Ländern zu sorgen, damit dieser beispiellose Schock gedämpft wird.“ Unterdessen beschrieb der frühere EZB-Vizepräsident, Vítor Constâncio, in einem Interview, wie EZB und Bundesbank aus dem Dilemma herauskommen könnten, dass sie einerseits den Konflikt mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht nicht eskalieren lassen, andererseits aber auch nicht den Eindruck mangelnder Unabhängigkeit erwecken wollen. Die EZB solle einfach die Bundesbank autorisieren, dem Gericht alle Berichte zukommen zu lassen, die zu diesem Thema seit 2015 verfasst worden seien, meinte Constâncio.

Aus Italien kamen Forderungen, die EU-Kommission sollte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil dessen Verfassungsgericht EU-Recht verletze. Valdis Dombrovskis, der Vize-Exekutivpräsident der EU-Kommission, sagte dazu der F.A.Z., die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar. „Der Europäische Gerichtshof kann sich keines ausgreifenden Rechtsakts („ultra vires“) schuldig machen, wenn er ausschließlich europäisches Recht interpretiert“, sagte der Lette. Die Politik der EZB sei in den EU-Verträgen geregelt, und die nationalen Gerichte seien an die EuGH-Interpretation dieser Verträge gebunden. Die EU-Kommission prüfe das Urteil und behalte sich weitere Schritte vor. Ob er damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland meinte, ließ er offen.