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Stellungnahme im Bundestag vorgelegt – Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag

In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun bekommen die Un­ter­stüt­ze­r juristischen Rückenwind.

27.11.2024 19:02 Uhr

Von Konrad Litschko Berlin taz | Vor zwei Wochen reichten 113 Abgeordnete des Bundestags ihren Antrag ein, ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über das Gesetz im Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17 Verfassungsrechtlern.

Die Ju­ris­ten legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem Verbotsantrag attestieren, vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus „Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten.

Zu den Ver­fas­se­rn gehören etwa der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano, der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das Papier liegt der taz vor.

Für die Ver­fas­sungs­recht­le­r ist erwiesen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“. Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem Thüringer Rechtsextremen Björn Höcke zeige. Zugleich würden Kontakte zu gewaltbereiten Gruppen gehalten. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie.“

Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“

Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird das jüngste Gebaren des AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident bei der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret umsetzen könnte.

Auch dass die AfD mehrdeutige Aussagen verwende, helfe ihr nicht, finden die Ex­perten. Durch die Fülle solcher Aussagen verdichteten sich diese zu „verfassungsfeindlicher Eindeutigkeit“. Daher sei diese Verfassungsfeindlichkeit der AfD bereits heute „belastbar“ erwiesen – auch ohne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme“ Vereinigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die Juristen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit, sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio, sondern eine „Präventivmaßnahme“.

Debatte noch vor Weihnachten?

Auch sei die Absicht, die AfD rein politisch anzugehen, nicht zielführend, wenn diese sich außerhalb demokratischer Spielregeln bewege. Und die Entscheidung über ein Verbot träfen am Ende ja nicht Parteien, die einen Konkurrenten beseitigen wollten, sondern unabhängige Rich­ter. Dass ein Verbotsverfahren lange dauern werde, sei kein Gegenargument – es beuge vielmehr Willkür vor und zeige „kraftvoll“ die Grundwerte dieser Gesellschaft.

Zu den Erstunterzeichnenden des AfD-Verbotsantrags im Bundestag gehört auch die Vorsitzende des Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker, an die das Papier nun ging. Wann der Antrag im Bundestag diskutiert wird, ist noch unklar. Geht es nach den In­itia­to­r um Marco Wanderwitz (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke) soll dies noch vor Weihnachten geschehen.

Eine Mehrheit für den Antrag ist indes ungewiss. So unterstützen aus der Union-Fraktion bisher nur sieben der 196 Abgeordneten den Antrag. Auch die SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich ist reserviert und hält den Antrag für verfrüht.