MESOPOTAMIA NEWS : WANN WIRD BASHAR AL ASSAD ANGEKLAGT ? / DEUTSCHLAND / SYRIEN

Syrische Geheimdienstler stehen wegen Folter und Mord in Koblenz vor Gericht

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes verantworten. Es ist weltweit der erste Prozess.

21.4.2020 – 13:47 , Andreas Förster – BERLINER ZEITUNG

Das von der syrisch-arabischen Nachrichtenagentur zur Verfügung gestellte Bild zeigt einen Sicherheitsbeamten mit Mundschutz, der während der Ausgangssperre zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus an einer Straßensperre steht.

Foto:  dpa

BerlinDer am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnende Prozess gegen zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes ist auch die Geschichte einer Täuschung. Der ehemalige Offizier Anwar R. war Ende 2012 desertiert und zwei Jahre später als Flüchtling in die Bundesrepublik gekommen, wo er sich der Exil-Opposition anschloss. In einem Ermittlungsverfahren gegen einen syrischen Luftwaffengeneral hatte R. als Zeuge umfangreich ausgesagt – unter anderem auch über die von ihm geleitete Einheit 251 im syrischen Geheimdienst und die dort begangenen Folterverbrechen. Offenbar hatte der 57-Jährige nicht damit gerechnet, dass ihm dieses Geständnis vor einem deutschen Gericht zur Last gelegt würde.

So ist es aber. Und daher beginnt am Donnerstag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen  der weltweit erste Prozess gegen zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Neben Anwar R. muss sich auch der 43-jährige Eyad A. verantworten. A., von einem niedrigeren Dienstgrad als der Hauptangeklagte, hatte als sogenannter „Abgreifer“ Demonstranten auf offener Straße festgenommen und sie dem Geheimdienst zugeführt.

Ende April 2011 hatte der Machtapparat  von Baschar al-Assad damit begonnen, die im „Arabischen Frühling“ auch auf Syrien übergreifenden Proteste der Bevölkerung niederzuschlagen. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Direktion für Allgemeine Sicherheit, der zivile Geheimdienst des Landes, und hierbei insbesondere die für die Sicherheit im Raum Damaskus zuständige Abteilung 251, die über ein eigenes Gefängnis verfügte.

In diesem Gefängnis wurden laut Anklage allein zwischen Ende April 2011 und Anfang September 2012 etwa 4 000 Gefangene gefoltert. Laut den Ermittlungen sind mindestens 58 Personen an den Misshandlungen verstorben, weshalb R. auch mehrfacher Mord sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen wird.

Die von Ermittlern und Nichtregierungsorganisationen zusammengetragenen Berichte von Überlebenden des Gefängnisses der Abteilung 251 sind erschütternd. Ab Juni wird eine Reihe von Zeugen in Koblenz schildern, was sie in der Haft in Damaskus erleiden mussten. Die Anklage listet bereits eine Vielzahl von Foltermethoden auf: Neben Schlägen mit Fäusten, Stöcken, Rohren, Kabeln, Peitschen und Schläuchen habe demnach auch die Verabreichung von Elektroschocks auf der Tagesordnung gestanden. Einzelne Inhaftierte seien so an den Handgelenken an der Decke aufgehängt worden, dass ihre Zehenspitzen gerade noch den Boden berührten, wobei die Opfer auch in dieser Position geschlagen wurden. In  zumindest jeweils einem Fall sei zudem an Inhaftierten Vergewaltigung und schwere sexuellen Nötigung verübt worden.

Gefangene berichteten überdies davon, dass sie so lange auf Fußsohlen geschlagen wurden, bis sie nicht mehr stehen konnten. Anschließend habe man sie mit bis zu 200 anderen Gefangenen in sogenannte „Stehzellen“ gesperrt, wo ein Sitzen oder gar Liegen unmöglich gewesen sei.

Anwar R. habe als Chef der Abteilung 251 laut Anklage die Arbeitsabläufe in dem Gefängnis und hierbei auch den Einsatz der systematischen Folterungen „bestimmt und überwacht“, heißt es. Ihm sei durchaus bewusst gewesen, dass Häftlinge aufgrund der massiven Gewalteinwirkungen verstarben, stellt die Bundesanwaltschaft fest.

Der zweite Angeklagte Eyad A. hatte laut Anklage im Herbst 2011 nach einer von den Sicherheitsbehörden aufgelösten Demonstration in der Stadt Douma mindestens 30 fliehende Demonstranten festgenommen. In einem Bus soll er den Transport der Menschen in das Gefängnis der Abteilung 251 überwacht haben. Dem Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass die Festgenommenen in dem Gefängnis schweren Misshandlungen ausgesetzt sein würden, so die Ankläger.

Eyad A. hatte Syrien 2013 verlassen und kam fünf Jahre später nach Deutschland. Wie R. hatte auch er als Zeuge ausgesagt und ausführlich über seine Tätigkeit für die Abteilung 251 berichtet. In seiner Vernehmung passierte den Befragern vom Bundeskriminalamt allerdings ein Lapsus – sie unterließen es, den Zeugen darauf hinzuweisen, dass er sich nicht selbst belasten müsse. Daher kann dem Angeklagten nun auch nur ein  Auszug aus seiner Aussage vorgehalten werden. Bis  August sind 24 Verhandlungstage angesetzt.