MESOPOTAMIA NEWS „NEUSTES DEUTSCHLAND“ – NICHT MAL DIE POLIZEI GESCHWEIGE DENN RICHTER ENTSCHEIDEN MEHR ÜBER EINWEISUNG IN CORONO-INTERNMENT LAGER – „ORDNUNGSDIENST“ REICHT AUS!
Dürfen die das?
Auf dem Plakat informiert die Stadt Köln darüber, dass Ausweiskontrollen zu den Befugnissen des Ordnungsamts gehören. In einer Stellungnahme erklärt die Stadt Köln:
„Die Frauen und Männer, die sich in Köln um die Gefahrenabwehr, Ordnung, Notlagen und den Infektionsschutz kümmern, sehen sich zunehmend mit Beleidigungen, Bedrohungen, körperlichen Angriffen und Widerständen konfrontiert.
Häufig beginnen Widerstände damit, dass Betroffene ihnen in ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Befugnisse absprechen. Egal, ob weggeschnippter Zigarettenstummel, liegengelassener Hundehaufen, Ruhestörung oder aggressives Betteln: Stellt der Ordnungsdienst eine Ordnungswidrigkeit fest, müssen die Personalien der Betroffenen aufgenommen werden. Die Mitarbeitenden fragen dann nach dem Ausweis – und darauf folgt die häufige Reaktion: „Das dürfen Sie nicht“, „Das darf nur die Polizei“, „Nein, Ihr seid nur das Ordnungsamt“. Daraus entstehen immer dieselben Diskussionen über Befugnisse, ob der Ordnungsdienst zum Beispiel die Personalien feststellen, Musikanlagen sicherstellen und Platzverweise aussprechen darf.
„JA! Die dürfen das!“
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