MESOPOTAMIA NEWS – Genozid an den Jesiden : Wir brauchen ein IS-Straftribunal

  • Von Düzen Tekkal und Alexander Schwarz – FAZ – 21.04.2020-07:56

August 2014: Jesiden fliehen vor den Terroristen des IS aus der irakischen Stadt Sindschar in Richtung der syrischen Grenzen. Sechs Jahre nach dem Völkermord an den Jesiden wird in Frankfurt das erste Strafverfahren gegen einen Täter des IS eröffnet. Die Aufarbeitung beginnt. Doch sie wird ein Kraftakt – für Justiz und Opfer gleichermaßen. Ein Gastbeitrag.

Das jesidische Mädchen, das bei 45 Grad Hitze in der Sonne verdurstete, wurde nur fünf Jahre alt. Weil das Kind sich nachts eingenässt hatte, soll der irakische IS-Anhänger Taha al-J. es zur Strafe in der gleißenden Sonne an ein Fenster gekettet und dort vor den Augen der Mutter qualvoll verdurstet haben lassen. Dafür klagt ihn nun die Bundesanwaltschaft an. Sie wirft ihm auch vor, die jesidische Mutter des Kindes als Sklavin gehalten zu haben. Die Anklagepunkte lauten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Begehung von Kriegsverbrechen. Al-J.s Ehefrau, die Deutsche Jennifer W., die ihm im Jahre 2015 ins IS-Kalifat gefolgt war, soll dem Sterben des Mädchens tatenlos zugesehen haben. Wegen Tötung durch Unterlassen wurde sie im Dezember 2018 vor dem Oberlandesgericht München angeklagt. Im August 2014 hatte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mit der Vernichtung und Verfolgung der Jesiden in der irakischen Region Sindschar begonnen. Es kam zu Massentötungen, sexualisierter Gewalt, Folter und Versklavungen. Bis heute werden mehr als dreitausend jesidische Frauen und Kinder vom IS gefangen gehalten oder gelten als vermisst.

Die Jesiden leiden seit Jahrhunderten darunter, dass die an ihnen begangenen Verbrechen straflos bleiben. Die Opfer möchten heraus aus dieser Passivität, hin zu einem tätigen, reflektierten Aufarbeiten. Völkerstrafverfahren können die Verantwortlichen benennen. Dazu sind die Regierungen der Tatortstaaten nicht in der Lage. Dabei gibt es lediglich eine strafprozessuale Wahrheit, die auf Grundlage der Anklage und des geschriebenen Rechts gefunden wird. Eine allumfassende Aufarbeitung des Völkermords an den Jesiden ist nicht zu erwarten. Dennoch ist das Verfahren gegen Taha al-J. auch eine Suche nach Antworten, warum Menschen solche Verbrechen begehen.

Der Anfang dazu ist gemacht. Doch es ist ein gewaltiger Kraftakt, mutmaßliche Völkerrechtsverbrecher tausende Kilometer entfernt von ihren Heimatstaaten vor Gericht zu stellen. Beweise aus den Kriegsgebieten müssen gesichert und bewertet werden, wobei man auf die Kooperationsbereitschaft der Behörden im Ausland angewiesen ist. Zeugenaussagen und Dokumente müssen in die Sprache der Verfahrensbeteiligten übersetzt werden, was in diesem Fall bedeutet, dass Dolmetscher vonnöten sind, die das irakisch-kurdische Kurmandschi prozessfest beherrschen. Außerdem müssen im Ausland befindliche Zeugen am Verfahren beteiligt werden – und die kann man nicht dazu zwingen.

Erstmals wird eine reine Auslandstat verhandelt

Die Fragen, die Verfahren wegen Völkermordes aufwerfen, werden in Deutschland nicht zum ersten Mal diskutiert. Bereits im Jahre 2015 wurde am Oberlandesgericht Frankfurt nach rund vier Jahren Prozessdauer der in Deutschland lebende ruandische Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda zu lebenslanger Haft verurteilt. Das geschah noch unter Anwendung des Völkermordparagraphen im Strafgesetzbuch, vor Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches. Entwicklungen in der transnationalen Strafjustiz stehen im Zusammenhang mit größeren Fragen, die unsere Weltordnung und unser Verständnis von Gerechtigkeit betreffen. Diese lassen sich nicht mehr allein in den Grenzen des Nationalstaates beantworten. Die theoretischen Grundlagen dafür lieferte vor zweihundert Jahren Immanuel Kant mit seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“, in der er festhielt, dass „die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt wird“ – ein Gedanke, der Eingang in die Präambel des Internationalen Strafgerichtshofs fand, dem sich 123 Staaten angeschlossen haben.

Deutschland folgt diesem Rechtsgedanken und hat 2002 das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerstrafgesetzbuch verankert. Deutsche Ermittlungsbehörden, allen voran die Bundesanwaltschaft, sind seither in der Lage, nicht nur solche Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen, die auf deutschem Boden oder durch deutsche Staatsangehörige begangen werden, sondern auch Taten, die keinen Bezug zu Deutschland aufweisen.

Erstmals wird nun eine reine Auslandstat verhandelt: Taha al-J. war zunächst nach Griechenland geflohen, weil es ihm in seinem Heimatland zu gefährlich wurde. Auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls des Bundesgerichtshofs wurde er im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, wo er seither in Untersuchungshaft sitzt. Um das Versprechen des Weltrechtsprinzips einzulösen und die Straflosigkeit von Verbrechen weltweit zu bekämpfen, braucht die Justiz offensichtlich nicht nur einen langen Atem, sondern auch einen langen Arm.

Die Sexualverbrechen müssen aufgearbeitet werden

Aber handelt es sich bei den an den Jesiden begangenen Verbrechen tatsächlich um einen Völkermord im juristischen Sinne? Nicht jede Massentötung ist ein Völkermord. Nach der im Jahre 1948 verabschiedeten Völkermordkonvention ist entscheidend, dass die Täter die Absicht hatten, eine Nation, Ethnie, Rasse oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Nur selten jedoch liegen schriftliche Erklärungen vor, die eine Zerstörungsabsicht belegen, wie etwa das berühmte Dokument der Wannsee-Konferenz zur „Endlösung der Judenfrage“.

Einem Bericht der „Unabhängigen Untersuchungskommission zu Syrien“ zufolge war es eine bewusste Entscheidung der IS-Führungsriege, die Gemeinschaft der Jesiden systematisch zu zerstören. Die Staatsanwaltschaft muss im Verfahren gegen Taha al-J. belegen können, dass es ihm während der Versklavung der betroffenen Frau und ihrer fünf Jahre alten Tochter darauf ankam, die Jesiden, ihre Religion und Kultur, im Einklang mit den Zielen des IS zu vernichten. Das dürfte nicht leicht sein. Gelingt es dem Gericht nicht, direkte Beweise vorzulegen, kann die Zerstörungsabsicht nur aus den Tatumständen abgeleitet werden, wie es in der Rechtsprechung internationaler Tribunale üblich ist. Hier könnte den Ermittlungen zugute kommen, dass viele Kämpfer ihre Absichten und Vernichtungsphantasien im Internet verbreitet haben.

Während im Verfahren gegen Taha al-J. bislang keine Anklage wegen Sexualverbrechen erhoben wurde, wird das für die weitere Aufarbeitung des Völkermords an den Jesiden von entscheidender Bedeutung sein. Berichten der Vereinten Nationen zufolge kam den massenweise begangenen Sexualverbrechen an den Jesiden eine entscheidende genozidale Funktion zu, da endogame Ehegemeinschaften eine zentrale Rolle für die Jesiden spielen: Die jesidische Kultur verbietet es, Andersgläubige zu heiraten. Ein Verstoß gegen dieses Gebot hat traditionell den Ausschluss aus der Gemeinschaft zur Folge. Das könnte der IS gezielt ausgenutzt haben, um durch Vergewaltigungen und Zwangsverheiratungen das soziale Gefüge der Jesiden zu zerstören.

Vergewaltigungen waren keine Randerscheinungen

Die vielerorts erzwungene Separierung der Geschlechter spricht dafür, dass Vergewaltigungen keine Randerscheinung waren. Die Bestrafung erfolgte geschlechtsspezifisch: Männer wurden gefoltert und getötet, Frauen wurden als Sexsklavinnen eingesetzt, vergewaltigt und zwangsverheiratet. Für die Bezeugung dieser Taten steht in Deutschland eine große Zahl von Überlebenden zur Verfügung: 1100 jesidische Frauen und Kinder hat Baden-Württemberg 2015 im Rahmen eines Sonderkontingents aufgenommen, darunter auch die Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad.

In einer unter den Frauen durchgeführten Studie der „Gesellschaft für bedrohte Völker“, die von dem jesidischen Psychologen Jan Ilhan Kizilhan geleitet und im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde, gaben 230 der 296 Befragten an, in IS-Gefangenschaft vergewaltigt worden zu sein. Jede zweite Frau bekundete, mindestens zwanzig Mal vergewaltigt worden zu sein. Vierzig Frauen erklärten, nach einer Vergewaltigung schwanger gewesen zu sein. Die Vergewaltigungen ungesühnt zu lassen, weil es sich angeblich um schwer ermittelbare Verbrechen handelt, spräche dem Anliegen des Völkerstrafrechts und dem Leid der Opfer Hohn.

Die Verbrechen des IS im Irak betreffen nicht nur Jesiden, sondern auch die christlichen Aramäer und Assyrer, Schabak, Mandader und schiitischen Turkmenen. Gemordet und vergewaltigt wurde religions- und konfessionsübergreifend. Es muss deshalb das Ziel sein, eine gesamtgesellschaftliche Versöhnung aller dort lebenden ethnischen und religiösen Gruppen gleichermaßen zu erreichen. Die deutsche Strafjustiz kann dazu nur einen geringen, wenn auch aktiven Beitrag leisten. Langfristig kann die Zahl der begangenen Verbrechen des IS nicht allein von dezentral ermittelnden Staaten bewältigt werden. Deshalb ist die Einrichtung eines IS-Straftribunals erstrebenswert. Entscheidend ist, dass die Straflosigkeit der begangenen Verbrechen durchbrochen wird. Denn eine dauerhafte Befriedung und Versöhnung ist ohne Gerechtigkeit nicht zu haben.

Alexander Schwarz ist Völkerrechtler und Experte für sexualisierte Gewalt. Er lehrt an der Universität Leipzig. Düzen Tekkal ist eine deutsche Journalistin, Jesidin, Filmemacherin und Autorin. Kürzlich feierte ihr Film „Jiyan – Die vergessenen Opfer des IS“ in Berlin Premiere.