MESOP NEWS „CULTURE IN LBGTQ-TIMES: VOM TUTEN & BLASEN BEI HANNS EISLER

Henryk M. Broder / 05.08.2017 / – Gegen die Benachteiligung von Frauen beim Trommeln und Blasen

An der Berliner Hans-Eisler-Hochschule für Musik wird die Stelle der Frauenbeauftragten neu ausgeschrieben. Sie soll, so heisst es in der Ausschreibung, „auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen“ hinwirken. Außerdem „berät und unterstützt (sie) die Hochschulleitung und die Abteilungen bei allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen“. Darüber hinaus „nimmt (sie) Anregungen und Beschwerden entgegen und übernimmt die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ihres Bereichs“.

Ein Full-Time-Job sollte man meinen, der die ganze Frau fordert. Dem ist aber nicht so. Die Frauenbeauftragte der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, Antje Kirschning, ist „nur dienstags, mittwochs und donnerstags an der Hochschule“ tätig. Wo und womit sie die Zeit von Freitag bis Montag verbringt, ist ihre Sache. Möglicherweise mit Übungen an einem Blechblasinstrument oder einem Schlagzeug. Aus gutem Grund: Zwar betrage „der Anteil von Frauen und Männern unter den Studierenden an der Hochschule für Musik Hanns Eisler circa 50 zu 50“, schaut man aber genauer hin, entdeckt man bzw. frau „weiterhin Ungleichheiten“, konkret: „In manchen Bereichen sind Frauen kaum vertreten wie z. B. im Jazz, bei den Blechblasinstrumenten oder den Schlagzeugen.“

Das ist ein Übelstand, der nach Abhilfe schreit. Und so lange es nicht in allen Bereichen der Hans-Eisler-Hochschule eine absolute Parität zwischen Frauen und Männern gibt, wird es das Amt der Frauenbeauftragten geben. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Bedenklich finde ich nur Zweierlei: Dass die Frauenbeauftragte eine Frau sein muss, was ein eindeutiger Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ist – „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ – und dass „Bewerbungen von Frauen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht“ sind, was ebenfalls gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt, das Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft für unzulässig erklärt.

Aber vielleicht habe ich etwas missverstanden, und es geht wirklich nur darum, dass mehr Frauen als bisher sich für das Trommeln und Blasen entscheiden.

  1. Und hier noch ein Fall von Diskriminierung wegen des Geschlechts: Im Frauenblasorchester Berlin dürfen nur Frauen spielen.

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