MESOP EXTRA NEWS : Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck wirft der Bundesregierung und den Strafverfolgungsbehörden vor, nichts dagegen unternommen zu haben, dass spionageverdächtige Imame aus Deutschland fliehen konnten.

 FAZ.NET exklusiv Bundesanwaltschaft wollte in Spitzel-Affäre sechs Imame festnehmen lassen –  Deutsche Behörden wollten offenbar deutlich härter gegen die Imame vorgehen, denen Spionage für die Türkei vorgeworfen wird. Das zeigen Dokumente, die FAZ.NET vorliegen. Doch weil der Bundesgerichtshof die Festnahmen stoppte, konnten zwei Imame aus Deutschland fliehen.

22.03.2017, von Reiner Burger, Düsseldorf – FAZ – In der Spitzelaffäre des Moscheevereins Ditib wollte die Generalbundesanwaltschaft sechs Beschuldigte verhaften lassen, scheiterte aber am Bundesgerichtshof (BGH).

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des religionspolitischen Sprechers der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hervor, die FAZ.NET exklusiv vorliegt. Die Haftbefehle seien vom Ermittlungsrichter des BGH abgelehnt worden, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Beck wirft der Bundesregierung und den Strafverfolgungsbehörden vor, nichts dagegen unternommen zu haben, dass sich spionageverdächtige Imame der Ditib der Vernehmung und Strafverfolgung in Deutschland durch Flucht in die Türkei entziehen konnten.

Tatsächlich gesteht das Innenministerium in seiner Antwort nun ein, dass nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes erst vor kurzem noch zwei Beschuldigte Deutschland trotz des Ermittlungsverfahrens unbehelligt verlassen konnten. Der eine reiste am 30. Januar aus, der andere sogar erst am 6. März.

Schon Anfang Dezember war unter anderem durch einen Bericht des mittlerweile in der Türkei inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel bekannt geworden, dass von der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet an deutsche Moscheen entsandte Imame Spitzelberichte über unliebsame Personen wie angebliche Gülen-Anhänger nach Ankara gesandt hatten. Einige Tage später schickte Volker Beck ihm zugespieltes aussagekräftiges Beweismaterial wie den Spitzelaufruf und mehrere Spitzelberichte und eine Strafanzeige wegen Spionageverdachts an die Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe. Die oberste deutsche Ermittlungsbehörde prüfte den Fall wochenlang.Wie aus der Antwort auf Becks kleine Anfrage hervorgeht, legte die Bundesanwaltschaft am 19. Dezember zunächst einen „Beobachtungsvorgang“ an und bat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Unterlagen „unter dem Gesichtspunkt der Spionageabwehr“ auszuwerten. Am 18. Januar legte das BfV schließlich eine entsprechende Bewertung vor, woraufhin die Bundesanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit einleitete und am 20. Januar das Bundeskriminalamt mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragte.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck wirft der Bundesregierung und den Strafverfolgungsbehörden vor, nichts dagegen unternommen zu haben, dass spionageverdächtige Imame aus Deutschland fliehen konnten.

Anfang Februar wurde dann durch einen Bericht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes an den Landtag klar, dass die Spionageaffäre einen weit größeren Umfang gehabt haben musste, als bisher bekannt. Demnach hatten mindestens 13 Imame in den Konsulatsbezirken Düsseldorf, Köln und München Berichte über 33 Gemeindemitglieder und Lehrer mit angeblichem Gülen-Bezug an Diyanet nach Ankara weitergeleitet. Gleichwohl ließ die Bundesanwaltschaft erst am 15. Februar die Wohnungen von vier islamischen Geistlichen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsuchen, um Beweismittel wie Datenträger und schriftliche Unterlagen zu beschlagnahmen.

Beck kritisiert deutsche Behörden

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck wirft den deutschen Behörden vor, viel zu lasch reagiert zu haben. „Mit Nachdruck den Spionageaktivitäten der Diyanet in Deutschland entgegenzutreten, die Opfer zu warnen und zu schützen, sieht anders aus“, sagt Beck im Gespräch mit FAZ.NET. „Die Ahnungslosigkeit über die Ausreiseaktivitäten von Imamen erweckt den Eindruck, dass Ditib und Diyanet immer noch nicht auf dem Schirm der deutschen Aufklärung von Auslandsspionage sind.“

In ihrer Antwort auf seine kleine Anfrage erwecke die Bundesregierung den Eindruck, „dass bei der Kooperation der Dienste und den Stellen des Bundes und den Ländern nicht alles glatt läuft, um es freundlich zu sagen – oder sie nimmt wenig erfolgreich politische Rücksicht auf die Stimmung in Ankara“, äußert Beck. „Unklar bleibt auch, warum der GBA seine Ermittlungen gegen Unbekannt erst fünf Wochen nach dem Bekanntwerden der Vorgänge und mit einem Prüfvorgang überhaupt erst nach meiner Anzeige begonnen hatte, obwohl Nachrichtendienste schon früher Kenntnisse hatten und türkische wie deutsche Zeitungen über vorliegende Dokumente Anfang Dezember berichteten.“

Die Ditib-Moschee in Fürthen (Rheinland-Pfalz). Fahnder des Bundeskriminalamtes durchsuchten das Anwesen im Februar aufgrund von Spionage-Vorwürfen gegen Imame des islamischen Moscheeverbandes.

Durch die Spionage-Affäre sieht sich Beck abermals in seiner kritischen Einschätzung des Moschee-Vereins Ditib bestätigt. Die Affäre offenbare „die ganze Problematik der religionspolitischen Konstruktion, eine politisch vom Ausland gesteuerte Organisation des Religiösen“. Zuletzt hat auch der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in seinem Bericht an den Landtag die hochproblematische enge Verflechtung zwischen der Ditib und den türkischen Generalkonsulaten in Deutschland beschrieben, die jederzeit den direkten Durchgriff Ankaras ermöglicht. So ist der Vorsitzende der Ditib in Deutschland in Personalunion auch türkischer Botschaftsrat für religiöse und soziale Angelegenheiten bei der türkischen Botschaft in Berlin.

Er wird nicht etwa von den Ditib-Gemeinden gewählt, sondern von der Diyanet als Ditib-Vorsitzender eingesetzt. Die nachfolgende Hierarchieebene bilden die Religionsattachés in den 13 Konsulaten, die den Ditib-Gemeinden regelmäßig Besuche abstatten. Die Imame wiederum sind de facto Beamte des türkischen Staates und unterstehen der Dienstaufsicht der Religionsattachés. Auch für sie gilt nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine Verordnung vom 5. September, in der festgelegt ist, dass Diyanet-Bedienstete im Ausland dazu verpflichtet sind, “über Aktivitäten von Gruppen wie der Gülen-Bewegung, der PKK und dem sogenannten Islamischen Staat, die als terroristisch bewertet werden, Bericht zu erstatten“, wie es im Bericht des Verfassungsschutzes heißt.

Quelle: FAZ.NET www.mesop.de