KEINE WELTBÜRGER – TRIBALISTISCHE ETHNO-KOLONISIERUNG

Wien mit türkischen Ortstafeln? / Präsident des Wiener Verfassungsgerichts

3-5-2014 – Theoretisch können Einwanderergruppen nach 30 bis 90 Jahren den Status einer Volksgruppe samt Sonderrechten erlangen. Slowenen in Kärnten und Kroaten im Burgenland, haben dieses Recht bereits.  Verankert ist dies im Volksgruppengesetz.

Aber was ist mit Einwanderergruppen aus Polen, Serbien oder der Türkei, die in den letzten Jahrzehnten – zunächst als sogenannte Gastarbeiter – nach Österreich gekommen sind, gelten deren Nachkommen in zweiter und dritter Generation dann auch als autochthon? Könnten diese eines Tages ebenfalls zur anerkannten Volksgruppe werden mit dem Recht auf zweisprachige Ortstafeln in Deutsch-Polnisch oder auf zweisprachigen Unterricht auf Deutsch-Türkisch?

Das wurde Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, diese Woche bei einer Podiumsdiskussion am Landesgericht Klagenfurt gefragt. Seine Antwort: Gemäß dem Völkerrecht könne eine Gruppe von Zuwanderern “nach einer bis drei Generationen” (= autochthon) versuchen, sich diese Sonderrechte zu sichern, wobei eine Generation mit rund 30 Jahren bemessen werde. Ein Verein türkischstämmiger Österreicher beispielsweise, deren (Groß-)Eltern vor bald 50 Jahren nach Wien kamen, könnte beim Bundeskanzleramt die Anerkennung als Volksgruppe beantragen? “Möglicherweise”, sagte Holzinger, “und wenn der Antrag abgelehnt wird, könnten die Einreicher den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten. Dann müssten wir uns damit beschäftigen.” Nicht, dass ein solches Ansinnen bereits konkret vorgelegen hätte, aber theoretisch stelle sich diese Rechtsfrage durchaus, das Thema sei Verfassungsrechtlern seit den 1980er-Jahren bewusst. “Dieses Problem könnte auf uns zukommen”, sagte Holzinger.  http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3620363/wien-tuerkischen-ortstafeln.story