EU-Gelder : EU-Kommission macht weitere drei Milliarden für die Türkei locker

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Aktualisiert am 14.03.2018-12:50 – FAZ – Die EU-Kommission greift der Türkei mit weiteren Milliarden für Flüchtlinge unter die Arme. Derweil kritisiert der Rechnungshof die Beitrittshilfen für das Land. Die EU-Kommission will der Türkei weitere drei Milliarden Euro für die Betreuung von Flüchtlingen bereitstellen. Die Kommission teilte dies am Mittwoch mit. Die erste Finanzspritze von drei Milliarden Euro sei mittlerweile aufgebraucht. 2016 hatten die EU und die Türkei auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise ein Abkommen geschlossen. Schutzsuchende aus Syrien sollen demnach vor allem in der Türkei unterkommen.

Der Europäische Rechnungshof hat derweil die Finanzhilfen der Europäischen Union für die Türkei kritisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichtem Prüfbericht heißt es, dass jahrelange schwere Fehler gemacht wurden. Die für die Heranführung des Landes an die Europäische Union vorgesehenen Gelder seien bislang nicht in ausreichendem Maß an Bedingungen geknüpft worden. Zudem habe die zuständige EU-Kommission nicht zielgerichtet genug in Projekte zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Pressefreiheit und der Zivilgesellschaft investiert.

Die Unterstützung der Türkei im Rahmen der offiziell noch immer laufenden EU-Beitrittsverhandlungen sorgt seit Monaten für Diskussionen. Grund ist vor allem die andauernde Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtlern in dem Land.

Im Zuge der Verhandlungen über einen EU-Beitritt wurden dem Land für den Zeitraum von 2007 bis 2020 über 9 Milliarden Euro an sogenannten Heranführungshilfen zugesagt. Die EU-Kommission betonte zuletzt immer wieder, dass die Gelder solange gezahlt werden müssten, wie die Beitrittsverhandlungen liefen. Die Möglichkeit, die Gelder verstärkt in Projekte für die Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit oder Zivilgesellschaft zu leiten, werde bereits genutzt.

Knackpunkt Beitrittsverhandlungen

Um die sogenannten Heranführungshilfen rechtlich legitim komplett einfrieren zu können, müssten nach Kommissionsangaben die 2005 gestarteten EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offiziell gestoppt werden. Auf einen solch weitreichenden Schritt könnten sich die EU-Staaten bislang aber nicht einigen.

Um die Erfolgsaussichten künftiger Projekte zu erhöhen, empfiehlt der Rechnungshof, die Mittelvergabe künftig wesentlich stärker an Bedingungen zu knüpfen. So könnte die Kommission beispielsweise damit drohen, die Steuerung der Projekte zu übernehmen, wenn die türkischen Behörden sie nicht wie geplant umsetzen. Zudem sollten die Gelder gezielter in Problembereichen eingesetzt werden.

„Keine gute Anlage“

„In der Praxis waren die Heranführungshilfen bislang nicht ausreichend auf einige der grundlegendsten Anforderungen ausgerichtet“, kritisierte Chefprüferin Bettina Jakobsen. Dazu gehörten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption oder die Pressefreiheit.

Auf die Frage, ob sich eine Fortsetzung der Hilfen angesichts der politischen Situation in der Türkei überhaupt lohnt, gibt der Sonderbericht des Rechnungshofes keine klare Antwort. Nach derzeitigem Stand seien aber zum Beispiel die Gelder, die bislang in das türkische Justizsystem geflossen seien, keine gute Anlage gewesen, kommentierte Prüfer Dennis Wernerus. Gleichzeitig müsse aber gesehen werden, dass viel Geld auch an Nichtregierungsorganisationen geflossen und den türkischen Bürgern zugute gekommen sei.

Auf die Frage, warum die Kommission die Finanzhilfen bislang kaum an Bedingungen koppelte, verwies Wernerus auf die Schlüsselrolle, die das Land zuletzt bei der Eindämmung der illegalen Migration in Richtung Europa spielte. Die Türkei habe für die EU schon immer eine besondere Bedeutung gehabt, in der Flüchtlingsfrage sei sie aber nochmals wichtiger geworden. Durch das Abkommen, das nun weiter unterstützt wird, gingen die illegalen Grenzübertritte um 97 Prozent zurück. Die Türkei hat rund 3,5 Millionen syrische Schutzsuchende aufgenommen, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch.

Die für die Mittelvergabe zuständige EU-Kommission akzeptierte laut dem Prüfbericht die Empfehlungen. In ihrer Stellungnahme wies sie allerdings noch einmal darauf hin, dass gerade die Fortschritte in Bereichen wie der Rechtsstaatlichkeit vom politischen Willen der türkischen Behörden abhängig seien. www.mesop.de