Die Früchtchen der Netzwerkdurchsetzung

MESOPOTAMIA NEWS : ALLES MUSS ERFASST – KONTROLLIERT & GESTEUERT WERDEN = IN DIE EINZIG ZUGELASSENE RICHTUNG !

Von Stefan Homburg. Achgut achse  3. Mai 2020 – Dies ist eine Fortsetzungsgeschichte über Meinungsfreiheit in der Neuen Normalität. Die ersten Folgen lauteten Der Lockdown und die Tagesschau und Die Tribute von Coronam.

Das letzte der drei Interviews zum Lockdown, die ich dem Onlinemagazin Punkt.Preradovic gab, erreichte in Windeseile über 150.000 Aufrufe, wurde dann aber von Youtube gelöscht, da es gegen die Richtlinien verstoße. Gegen welche Richtlinie genau und inwiefern teilte man Punkt.Preradovic nicht mit. Während wir noch nach der Ursache fahndeten, schrieb uns Wulf Rohwedder, der im „Faktencheck“ eine meiner Aussagen in ihr Gegenteil verkehrt hatte und das später korrigieren musste.

Rohwedder gab an, die Löschung des Interviews auf Youtube erwirkt zu haben, weil darin „mehrfach die Unwahrheit“ gesagt werde, außerdem drohte er für den Fall, dass die Aufzeichnung wieder hochgeladen werde, mit rechtlichen Schritten – er habe die Angelegenheit inzwischen Anwälten und Strafverfolgungsbehörden übergeben. Welche meiner sorgfältig belegten Aussagen unwahr seien, ließ Rohwedder offen. Vermutlich ist der NDR auf seinen Rufmordversuch ebenso hereingefallen wie zahlreiche Leser, die sich in meiner Inbox beschwerten, warum ein Universitätsprofessor solchen Nonsens verbreite. Gestern hat mich der NDR übrigens auf der Samstags-Demo in Hannover interviewt.

In einer späteren E-mail rechnet mir Wulf Rohwedder nun vor, welche Freiheitsstrafen bei Fortsetzung meiner Berichterstattung drohen, ab wann ich aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entfernt werde und wann mich die Steuerberaterkammer als Mitglied ausschließen muss. Diese deutlichen Drohungen mit Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz gibt er mir erstaunlicherweise schriftlich.

Deutschlands Leitmedien mögen manchmal einseitig berichten, legen aber Wert auf ihre Reputation und wollen keinesfalls als Verbreiter von Falschmeldungen gelten. Sie fühlen sich auch nicht zur Zensur anderer Medien und der Unterdrückung von Kritikern berufen.

Beim wacklig finanzierten Wahrheitsministerium „Correctiv“, das unter anderem bekannt wurde, als es während eines laufenden Landtagswahlkampfs eine Kandidatin als Teilzeithure denunzierte, liegen die Dinge anders. Dessen Geschäftsführer David Schraven sieht meine Kritik nicht ein. Er findet es richtig, dass Correctiv in einen offenen Meinungsstreit zwischen mir und den Regierungsberatern RKI und Helmholtz dadurch eingreift, dass es meine Meinung als „teilweise unrichtig“ kennzeichnet und zur Begründung die Meinung der Gegenseite anführt. Mit derselben Methode könnte man auch zum umgekehrten Ergebnis kommen; Meinungen sind eben etwas anders als Fakten.

Ich halte die umfangreiche Zensurtätigkeit von Correctiv, die zu Sperrungen, Löschungen und Warnhinweisen in den sozialen Netzen führt, für sozialschädlich, weil sie freien Meinungswettbewerb unterbindet*. Warum das Unternehmen, das nachhaltig und wiederholt gegen seine gesetzlichen Publizitätspflichten verstoßen hat, immer noch als gemeinnützig eingestuft und dadurch steuerlich privilegiert wird, ist mir schleierhaft.

Conclusio: Das Recht auf die eigene Meinung ist in Deutschland vollumfänglich gewährleistet. Ob man diese auch verbreiten kann, steht auf einem anderen Blatt. Meine Ansicht, der Lockdown sei unnötig und unwirksam, festgemacht an der regierungsamtlichen Graphik zur Reproduktionszahl, war mehrfach Gegenstand von ZDF-Talkshows, doch kamen dort nur Gegner zu Wort. Meine Interviews auf Youtube werden zensiert, gelöscht oder mit shadow banning verborgen.

Der mangelnde Meinungswettbewerb in den Leitmedien ist übrigens nicht immer deren Schuld: Schon vor Ostern sagte das „Handelsblatt“ ein geplantes doppelseitiges Streitgespräch zwischen mir und einem Virologen ab, weil es keinen Streitgegner finden konnte.

* Hinweis: Die Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ klagt gegen das Faktenchecken von Correctiv auf Facebook. Am 27.05.2020 um 10:30 Uhr wird vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt. Wer dieses und ähnliche Verfahren unterstützen möchte, kann das hier tun.