Das ist verfassungswidrig : Kritik am Rundfunkbeitrag / Von Ermano Geuer

Mit großen Versprechungen ist man gestartet, als sich die Verantwortlichen an die Reform der Rundfunkfinanzierung machten: Es wird einfacher, eventuell sogar günstiger. Die GEZ wird abgeschafft! Herausgekommen ist jedoch ein juristisch unhaltbarer Staatsvertrag, dessen Regelungen bei sechzig Prozent der Bevölkerung nicht auf Gegenliebe stoßen, und das, obwohl die Regelungen schon seit längerem von den Rundfunkanstalten (kosten-)intensiv beworben werden.

Rechtlich sind die Regelungen aus zweierlei Gründen zu beanstanden. Zum einen handelt es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um Beiträge, sondern um Steuern. Beiträge richten sich an eine bestimmbare Gruppe beitragspflichtiger Personen und sind auf diese individualisierbar. Dies ist bei einer Abgabe, die alle gleichermaßen betrifft, nicht der Fall. Ebenfalls erwachsen bei einem Beitrag dem Beitragspflichtigen wirtschaftliche Vorteile. Klassisches Beispiel wäre ein Straßenbaubeitrag für einen Grundstücksinhaber. Auch wenn das Grundstück brach liegt, steigt es an Wert. Ein abschöpfbarer wirtschaftlicher Vorteil liegt vor.

Zum anderen ist der Gleichheitssatz verletzt. Dieser verbietet die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Sobald der Gesetzgeber pauschaliert, braucht er sachliche Argumente, die vorliegend jedoch nicht gegeben sind. Schon im privaten Bereich ist die Pauschalierung sehr zweifelhaft.

Im gewerblichen Bereich ergeben sich irrwitzige Gebührenunterschiede. Dass der Rundfunkbeitrag an der Zahl der Mitarbeiter festgemacht ist, mag noch halbwegs einleuchten, schließlich wird Rundfunk im Betrieb von diesen genutzt. Nur halbwegs leuchtet das aus dem Grunde ein, weil zum Beispiel Mitarbeiter im Außendienst keine Berücksichtigung finden und in vielen Betrieben Rundfunknutzung nicht stattfindet. Dass aber die Berechnung bei jeder Betriebsstätte neu beginnt, ist juristisch nicht begründbar. Warum soll ein Betrieb, der nur an einem Ort tätig ist und 9000 Angestellte hat, achtzig Rundfunkbeiträge, also insgesamt 1438,40 Euro, bezahlen, während, wenn sich die gleiche Anzahl an Angestellten auf 200 Filialen à 45 Angestellte verteilt, 17 980 Euro geschuldet sind? Richtig grotesk wird es bei gewerblichen Kraftfahrzeugen, für die extra zu zahlen ist. Die Begründung hierfür überrascht: Ein Kraftfahrzeug sei ein typischer Ort für Rundfunknutzung, da sich dort Rundfunkgeräte befinden. Wollte man nicht Geräte und Beitrag entkoppeln? Anscheinend nur dann, wenn sich nicht zusätzlich Kapital herausschlagen lässt. Juristisch nennt man dies einen Systembruch. Der Gesetzgeber schafft ein System und verstößt gleich wieder dagegen. Dies deutet auf eine Verfassungswidrigkeit hin.

Auch auf das Hotel- und Gaststättengewerbe kommen Änderungen zu, die einer juristischen Prüfung nicht standhalten. Pro Zimmer ist ein Drittelbeitrag zu zahlen. Dies gilt für das Fünf-Sterne-Hotel ebenso wie für das Backpacker-Hostel. Dass dies fragwürdig ist, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

Hinzu kommen Defizite im Datenschutz. Die Schnüffelei der GEZ hört nicht auf; sie wird von der Nachfolgeorganisation “Beitragsservice” auf anderer Ebene fortgesetzt und teilweise intensiviert. Die neuen Regelungen erlauben einen automatischen Meldedatenabgleich. Ein zentrales Register mit sämtlichen Meldedaten, allen Unternehmen mit Mitarbeiterzahl und Zahl der Kraftfahrzeuge entsteht. Vermieter von Privatwohnungen und Gewerbeimmobilien werden zur Auskunft über ihre Mieter verpflichtet. Die Rundfunkanstalten bauen keine Datenbestände ab, sie schichten lediglich um, wie der sächsische Datenschutzbeauftragte folgerichtig feststellte.

Insgesamt muss man eine ernüchternde Bilanz ziehen: Die Beiträge sind versteckte Steuern, für die es schon an der Gesetzgebungskompetenz fehlt, die konkrete Ausgestaltung missachtet den Gleichheitssatz der Verfassung in mehrfacher Hinsicht, und die Datenerhebung orientiert sich mitnichten am Grundsatz der Datensparsamkeit. Bleibt zu hoffen, dass der Beitrag vor Gericht nächstes Jahr gestoppt wird.

Ermano Geuer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Er hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.12.2012, Nr. 295, S. 29