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Demos in Berlin: Gericht bestätigt Verbot der “Querdenker”-Proteste

Pfingstwochenende –  22.05.2021, 17:39 | Lesedauer: 7 Minuten  – Philipp Siebert MORGENPOST – BERLIN

Bei einer Demonstration von Corona-Leugnern am 18. November 2020 setzte die Berliner Polizei erstmals seit sieben Jahren wieder Wasserwerfer ein.In Berlin sind insgesamt elf Demonstrationen am Wochenende verboten worden. Das Oberverwaltungsgericht sprach nun das letzte Wort.

Berlin. Zwei geplante große Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik am Pfingstwochenende in Berlin bleiben verboten. Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitagabend das Verbot bestätigt. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“, rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden, so das Oberverwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Bei einem für den Sonnabendnachmittag angemeldeten pro-palästinensischen Protestmarsch sei das jedoch nicht der einzige Grund. “Hier traten zu den prognostizierten Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung auch die Störung des öffentlichen Friedens, zum Beispiel durch das Rufen volksverhetzender und antisemitischer Parolen, als Verbotsbegründung hinzu”, heißt es von der Polizei.

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