MESOPOTAMIA NEWS – Selbstverpflichtung : Schärfere Regeln für Lebensmittelwerbung für Kinder
– Von Julia Löhr und Gustav Theile FAZ – -Aktualisiert am 12.04.2021-04:03
Traubenzucker darf seit einem EuGH-Urteil 2017 nicht mehr mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Dass auch in Dickmachern etwas Gesundes sein könnte, soll in der Werbung für Kinder nicht mehr vorkommen. Die Werbewirtschaft gibt sich strengere Vorgaben. Manche fordern dagegen Verbote.
Die Werbebranche verschärft ihre Regeln für Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet. Das teilte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) der F.A.Z. vorab mit. Damit reagiert die Branche auf Kritik von Verbraucherschutz-Organisationen, Ärzteverbänden und der Politik. Durch den Schritt weitet die Branche die schon geltende Selbstverpflichtung aus: Zum einen hebt sie die Altersgrenze an. Vom 1. Juni an gelten die strengeren Regeln dann für Werbung, die sich an Kinder bis zu 14 Jahren richtet. Bisher lag die Grenze bei 12 Jahren. Zum anderen ist dann auch nicht mehr zulässig, positive Eigenschaften von Lebensmitteln in der Werbung für Kinder hervorzuheben, wenn „deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird“.
Das gilt für audiovisuelle Werbung, also etwa im Fernsehen oder in den sozialen Medien. Als Beispiele nennt der Verband Formulierungen wie „unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe“ oder „hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit“. Schon jetzt ist es nicht erlaubt, Kinder direkt zum Kauf oder dazu aufzufordern, „Eltern zum Kauf eines beworbenen Produkts zu bewegen“.
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