Venedig-Kommission: Türkei will keine Beratung bei Verfassungs-Arbeit

Deutsch Türkische Nachrichten | Veröffentlicht: 09.08.12, | Aktualisiert: 09.08.12, – Die türkische Regierung bricht ihr Wort und berät sich nicht wie zuvor angekündigt mit der Venedig-Kommission über die geplante neue Verfassung. In Brüssel wird spekuliert, dies könne etwas mit dem Vorhaben der Regierung, ein Präsidialsystem einzuführen, zu tun haben. Doch das sei ein „riskaner Schritt“, erklärt Kommission-Präsident Gianni Buquicchio.

Die sogenannte Venedig-Kommission, die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, erklärte, dass bei der Entwicklung eines neuen Verfassungsvorschlages der Türkei von der türkischen Regierung nicht zu Rate gezogen wurde. Denn das hatte die Türkei zuvor angekündigt. Bei der Venedig-Kommission handelt es sich um ein Organ des Europarats, dass Länder verfassungsrechtlich berät. Die Türkei ist eines ihrer 58 Vollmitglieder.

Die Ratschläge der Kommission werden bei der Entwicklung neuer Verfassungen als sehr bedeutsam angesehen. Zudem spiele ihr Mitwirken bei der „inländischen und internationalen Glaubwürdigkeit des Prozesses der Verfassungsentstehung“ eine Rolle, so Kommissions-Präsident, Gianni Buquicchio, in einem Interview mit der Tageszeitung Zaman. Diese Chance hat die Türkei allerdings nicht genutzt.

In der Türkei ist derzeit die aus dem dritten Militärputsch 1980 resultierende Verfassung gültig, die in den vergangen Jahren lediglich reformiert wurde. 2010 entschied die Türkei in einem Verfassungsreferendum über umfassende Änderungen. Seit einigen Monaten berät das Parlament über die neue Verfassung, die bis Ende des Jahres fertig werden soll.

Die Venedig-Kommission befürwortete das Verfassungsreferendum vom 12. September 2010, obwohl bereits damals „vergessen“ worden war, sich mit der Kommission zu beraten. Die entscheidendsten Punkte des Volksentscheides betrafen die Stärkung der Gleichberechtigung und die Beschränkung der Rechte des Militärs. Die türkische Regierung gab anschließend bekannt, sich im Prozess der Verfassungsentwicklung über verschiedene Punkten mit der Kommission zu beraten.

In Brüssel gehe man davon aus, so Buquicchio, dass die Türkei bisher nicht mit der Kommission zusammengearbeitet habe, da diese ein Präsidialsystem oder auch ein Semi-Präsidialsystem nach französischem Vorbild für die Türkei für „ungeeignet“ halte (ob die Regierung wirklich ein Präsidialsystem einführen will, ist umstritten – mehr hier). Dabeisei es überhaupt nicht die Aufgabe der Kommission, einem Staat Vorschriften zu machen. Es würden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Aus Buquicchio Sicht sei ein Präsidialsystem allerdings ein „riskaner Schritt“ für die Türkei, den er nicht nachvollziehen könne.

„Die parlamentarische Demokratie hat gut funktioniert und für stabile politische Verhältnisse gesorgt“, meint Buquicchio. Die Gefahr bei einem Präsidialsystem in der Türkei sei, „starke präsidiale Mächte in Ländern, die noch keine starke liberale Tradition aufweisen, oft zu einer autoritären Regierung führen“. Buquicchio betont, die Kommission sehe nicht ihre Aufgabe darin, ein passendes Regierungssystem für ein Land zu bestimmen. Er sehe jedoch in der Türkei vielmehr die Notwendigkeit individuelle Rechte und Freiheiten zu stärken und sich von autoritären Strukturen zu entfernen, die durch eine präsidiale Regierung begünstigt werden würden.