THEO VAN GOGH Sprachspiele: Unser Deutsch
schwindeln
Wann sagen wir „Du hast geschwindelt“, wann „Das ist gelogen“? Die Wörterbücher geben keine oder nur wenig Auskunft. Den semantischen Kern haben sie gemeinsam: ‚die Unwahrheit sagen‘. Schwindeln ist eher die lässliche Lüge, ‚bei kleinen harmlosen Dingen‘, wie das DWDS erklärt. Das gilt vor allem für Kinder. Sie schwindeln gerne einmal, wenn Sie gefragt werden: „Hast Du die Schulaufgaben gemacht?“ „Die Zähne geputzt?“ „Die Hände gewaschen?“ Man sieht auch einen weiteren Unterschied: Lügen ist Vorsatz, bewusste Verschleierung, schwindeln eher dem Augenblick geschuldet, eine spontane Ausflucht.
Dies Nebeneinander zweier oder mehrerer Verben mit gleicher Grundbedeutung findet man öfter: einerseits die Standardbezeichnung, daneben eine Variante mit Einschränkungen, oft umgangssprachlich.
Auf Anhieb entdecken wir weitere Fälle: betrügen hier – betuppen oder mogeln dort. Betrügen hat Vorsatz, ist strafrechtlich verfolgbar, betuppen harmloser (z.B. bei Geschäften), mogeln (beim Spiel). Dann stehlen hier – klauen (metaphorisch zu ‚mit den Klauen kratzen‘) dort. Auch zum Stehlen gehört der Vorsatz, klauen kann nebenbei sein, sozusagen mitgenommen. Auch dies wird man eher Kindern nachsagen. Weiter vergleichen wir schlagen und hauen. Beide Wörter sind vielseitig verwendbar. Nur bei körperlichem Streit oder bei Strafe stehen sich schlagen und hauen als Varianten gegenüber. „Der Peter hat mich gehaut/gehauen“, sagt das weinende Mädchen. Die Mutter beschwert sich bei der Lehrerin: „Der Junge hat sie geschlagen.“ Kindersprache versus Elternsprache, Standardsprache versus Umgangssprache. Ähnlich liegt der Kontrast bei fliehen und abhauen. Abhauen ist eher ‚sich eilig davonmachen‘.
Schließlich etwas Medizinisches: stechen und piepsen. Der Arzt zückt die Spritze und kündigt an: „Jetzt muss ich etwas piepsen“. Diese Verwendung hat eine lange Vorgeschichte. Als erstes (und noch heute) steht es lautmalend für Vogelstimmen, daraus wurde metonymisch ‚mit dünner Stimme sprechen‘. Dies wurde schließlich übertragen auf eine leichte Verletzung, den Pieps. Was auffällt bei diesen Beispielen: immer geht es um eine Verfehlung oder Verletzung. Hier ist besonderer Bedarf zur Abstufung.
Schließlich eine ergänzende Anmerkung zum Schwindeln. Als Kind war es der spontane Ausweg. Im Alter ist man überlegter geworden, benötigt aber noch immer die Ausrede, die nicht ganz der Wahrheit entspricht. Teils möchte man den anderen nicht verletzen (wer würde schon eine Einladung ablehnen mit der Begründung ‚ich mag das Essen nicht‘ oder ‚die Gesellschaft ist langweilig‘), teils möchte man sich selbst nicht offenbaren, die Beschwerden des Alters lieber verbergen. Jetzt heißt es glaubwürdig schwindeln. Ein Freund gab dazu einen guten Rat. Niemals mehrere Ausreden kumulieren, zum Beispiel bei einer Besuchsabsage, etwa: ‚Ich bekam selber Besuch‘‚ ‚und bei dem Wetter wollte ich nicht fort‘, ‚meinem Mann ging es garnicht gut‘ – sie machen sich gegenseitig unglaubwürdig. Schwindeln will gekonnt sein und darf nur im Notfall eingesetzt werden. Darum nennen wir es Notlüge. Wenn es rauskommt, ist man für lange Zeit blamiert. Erfolg und Schaden abwägen, das hat man nun gelernt.
Horst Haider Munske
Der Autor ist Professor für Germanistische Sprachwissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Vereins Deutsche Sprache e. V. Ergänzungen, Kritik oder Lob können Sie schicken an: horst.munske@fau.de