THEO VAN GOGH: EIN KZ BIETET KEINE „BEWÄHRUNG“ – SONDERN HÖCHSTENS UNSCHULD ODER MEISTENS SCHULD & AUF ALLE FÄLLE KEINE FARCE VON 97 JÄHRIGKEIT VOR EINER JUGENDSTRAFKAMM! – Zwei Jahre auf Bewährung für ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof

 

Vor 11 Min. KÖLNER STADTANZEIGER 20.12.22 – Nach 40 Verhandlungstagen im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe am Dienstag, 20. Dezember, das Urteil verkündet: Die Strafkammer verurteilte die 97 Jahre alte Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Die Angeklagte soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig gearbeitet und damit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet haben.

Prozess gegen 97-jährige Irmgard F. wurde vor der Jugendkammer geführt

Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, lief der Prozess vor einer Jugendkammer. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die beiden Verteidiger hatten hingegen einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.