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Nach Anzeige von Springer : Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Julian Reichelt

  • Aktualisiert am 08.05.2023-18:26 FAZ

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen den früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt aufgenommen. Sein früherer Arbeitgeber, der Springer-Konzern, wirft ihm „Betrug“ vor.

Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt Ermittlungen gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt auf. Ein Sprecher der Behörde teilte am Montag auf Anfrage mit: „Das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen Betruges wurde nun bejaht, die Ermittlungen werden aufgenommen.“ Der Medienkonzern Axel Springer hatte Reichelt angezeigt. Nähere Angaben zu den Vorwürfen machte die Staatsanwaltschaft nicht.

Der Anwalt von Reichelt, Ben Irle, teilte auf Anfrage mit: „Die Strafanzeige liegt meinem Mandanten bis zum heutigen Tage nicht vor.“ Daher könne man sich zu den seinem Mandanten noch immer unbekannten Vorwürfen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens seien generell äußerst gering.

Springer hatte seinen früheren „Bild“-Chef Reichelt angezeigt. Bei Springer ist man der Überzeugung, man könne nachweisen, Reichelt habe gegen seinen Auflösungsvertrag verstoßen und Unterlagen an sich gebracht, die er nicht im Besitz haben dürfe und diese Dritten angeboten. Der Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, hatte vor der Anzeige kundgetan, Reichelt habe sich an die Zeitung gewendet. Zugespielte Unterlagen habe man vernichtet und den Springer-Verlag darüber informiert.

Verhält es sich so – eine Anfrage der F.A.Z. blieb bis heute unbeantwortet -, hat Friedrich eklatant gegen Ziffer 5 des Pressekodex verstoßen, in dem der Schutz von Informanten festgehalten ist. Dort heißt es: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“ Davon abrücken darf man nur, wenn es um Verbrechen geht, die Pflicht zur Anzeige besteht oder „gewichtige staatspolitische Gründe überwiegen, insbesondere wenn die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet ist“.

Die Staatsanwaltschaft hatte bislang geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegen Julian Reichelt vorliege und damit die Voraussetzung für Ermittlungen gegeben sei. Der Behördensprecher machte keine Angaben dazu, wie lange die Ermittlungen dauern werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur bei Deutschlands größter Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriereendes bei „Bild“ waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Die NDR-Sendung „Reschke Fernsehen“ musste gerade erst ihre Sendung über Julian Reichelt aus der Mediathek nehmen. Reichelts Anwalt hatte 16 Punkte der Sendung angegriffen, in elf Punkten hatte er eine einstweilige Verfügung erwirkt. Unterlassen muss der NDR insbesondere die Verbreitung der Aussage einer früheren „Bild“-Mitarbeiterin, Reichelt habe sie zu einer „Sex on Demand“-Verabredung gedrängt. Diese Aussage sei unwahr, hatte Reichelts Anwalt Ben Irle wiederholt vorgetragen. Beweisen lasse sich dies durch einen Chatverlauf, der belegt, dass die Verabredung auf Initiative der früheren „Bild“-Mitarbeiterin zustande kam und von Nötigung keine Rede sein kann.

Neben der Strafanzeige verlangt Springer in einem arbeitsrechtlichen Streit Geld von Reichelt zurück. Ein erster Gütetermin ist für den 9. Juni beim Arbeitsgericht Berlin geplant. Nach Gerichtsangaben geht es bei dieser Klage um die Rückzahlung einer Abfindung, die beim Weggang Reichelts vereinbart worden sei. Zudem fordere der Konzern auch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Es handele sich insgesamt um eine Millionensumme.