Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Löbel – aber nicht wegen Maskenaffäre

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  • Aktualisiert am 31.03.2021-13:13 FAZ – Der zurückgetretene Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel sieht sich einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Es besteht ein „Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten“, darunter Untreue.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Untreue eingeleitet. Die Behörde teilte am Mittwoch mit, „dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten“ bestehe.

Hinsichtlich der mutmaßlichen Bestechlichkeit von Mandatsträgern bei der Vermittlung von Corona-Masken sehe die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hingegen keinen Anfangsverdacht. Diesbezüglich werde daher nicht ermittelt. Es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Löbels privater Vermittlungstätigkeit und seiner damaligen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter.

250.000 Euro für Löbels Firma

In der Masken-Affäre ging es um Provisionen von rund 250.000 Euro für Löbels Firma. Sie soll das Geld kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt hat