„RICHTIG IST WAS FÜR RICHTIG ERKLÄRT WURDE!“ STALINISTISCH – JAKOBINISCHE TUGEND-, MORAL- & ÜBERWACHUNGSAUSSCHÜSSE DER EU

„RICHTIG IST WAS FÜR RICHTIG ERKLÄRT WURDE!“

Arbeitspapier der EU zur Überwachung “intoleranter” Bürger

 “Es gibt keinen Grund für Toleranz gegenüber Intoleranz.” – Abschnitt 4 des ‚European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance‘[Europäische Rahmenrichtlinie Länderstatut zur Förderung der Toleranz]. –   “Die länderübergreifende Überwachung, die hier nahegelegt wird, würde sicherlich einen schwarzen Tag für die Demokratie in Europa bedeuten.”

Während europäische Politiker damit beschäftigt sind, öffentlich ihre Empörung über die amerikanische Spionage in der EU auszudrücken, entschied das Europäische Parlament heimlich, still und leise über ein Papier, das die direkte Überwachung eines jeden EU Bürgers fordert, der im Verdacht steht, “intolerant” zu sein.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Regierungen aller 28 EU Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, “spezielle Dienststellen” einzurichten, um Einzelpersonen oder Gruppen zu überwachen, die Ansichten vertreten, die von den selbsternannten Wächtern des Europäischen Multikulturalismus als “intolerant” angesehen werden.

Kritiker bezeichnen dies als einen beispiellosen Angriff auf die Redefreiheit in Europa, wo Bürger auch heute bereits regelmäßig bestraft werden, wenn sie eine “falsche” Meinung ausdrücken, besonders wenn es um den Islam geht.

Das zur Debatte stehende ‚European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance’ wurde jüngst den Mitgliedern des Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee [Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Recht und Innenangelegenheiten] im Europaparlament, dem einzigen direkt gewählten Organ der Europäischen Union, vorgelegt.

Der Maßnahmenvorschlag wurde vom European Council on Tolerance and Reconciliation (ECTR) entworfen, einer Nichtregierungsorganisation (NGO), die 2008 vom ehemaligen polnischen Präsidenten Aleksander Kwasniewski und dem Präsidenten des European Jewish Congress, Moshe Kantor, in Paris gegründet wurde.

Das ECTR – das sich selbst als “Toleranzwächter” beschreibt, der “praktische Empfehlungen an Regierungen und internationale Organisationen ausspricht, um auf dem Kontinent die interreligiösen und interethnischen Beziehungen zu verbessern” – zählt ein Dutzend prominenter Europapolitiker zu den Mitgliedern seines Aufsichtsrates, unter anderem den früheren spanischen Premierminister José María Aznar.

Das ECTR hatte im November 2008 dem Europaparlament den Entwurf eines europaweiten Gesetzes zur Toleranz präsentiert, im Rahmen der Europäischen Woche der Toleranz anlässlich des 70. Jahrestages der Kristallnacht, die mit ihrer antisemitischen Gewalt den Beginn des Holocaust in Deutschland eingeleitet hatte.

Nach fünf Jahren Lobbyarbeit bei Europas Entscheidungsträgern scheint der Entwurf des ECTR Fortschritte zu machen, wie jüngst an der Entscheidung des Europaparlamentes zu erkennen war, der Gruppe am 17. September beim Civil Liberties Komitee einen bedeutenden Zeitraum von 45 Minuten einzuräumen, um ihren Entwurf zu präsentieren.

Der Entwurf des ECTR, auch bekannt als die “Mustersatzung Toleranz”, wurde im Rahmen der EU Bestrebungen präsentiert, eine neue Gleichbehandlungsrichtlinie (ETD “Equal Treatment Directive”) zu formulieren, die den Begriff ‚Diskriminierung‘ auf alle – privaten und öffentlichen – Lebensbereiche ausdehnt.

Gegner der ETD, welche zur Zeit im Europarat verhandelt wird, kritisieren, dass die Richtlinie ein falsches Verständnis von “Gleichbehandlung” beinhaltet, weil man von einem horizontalen Prinzip ausgeht, das sämtliche Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern regeln soll, und somit das Recht auf freie Entfaltung des Einzelnen verletzt.

Die in Brüssel ansässige Organisation European Dignity Watch, die für Bürgerrechte eintritt, stellt fest, dass die Vertragsfreiheit und die Freiheit, nach den eigenen moralischen Vorstellungen zu leben, Gefahr laufen, von einem neu entwickelten Konzept der “Gleichheit” verdrängt zu werden. Das würde wesentliche Freiheiten und die Selbstbestimmung für alle Europäer einschränken, für das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger eine gewisse rechtliche Unsicherheit bringen und außerdem die Kontrolle des Privatlebens durch Bürokraten bedeuten. Alles zielt auf Kontrolle des sozialen Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger seitens der Regierung ab. Diese Tendenzen erinnern an lange überholte totalitäre Ideen und stellen einen noch nie dagewesenen Angriff auf die Bürgerrechte dar.
Im größeren Kontext der ETD betrachtet, ist das ECTR Papier in seinem Anspruch so unverschämt und in seiner Terminologie so vage, dass Kritiker sagen, dass eine Implementierung des Entwurfs dem Missbrauch Tür und Tor öffnen und letztendlich das Recht auf freie Meinungsäußerung de facto abschaffen würde.

Gemäß Absatz 1 (d) ist der Begriff “Toleranz” zum Beispiel weit gefasst als “Respekt vor und Akzeptanz gegenüber dem Ausdruck, der Erhaltung und der Entwicklung der besonderen Identität einer Gruppe.” Absatz 2 (d) besagt, der Zweck der Richtlinie sei es, “alle Erscheinungsformen der Intoleranz, die aus Voreingenommenheit, Fanatismus und Vorurteilen herrühren, zu verurteilen.”

In einer Erklärung zu Abschnitt 2 heißt es: “Unter religiöse Intoleranz fällt auch Islamophobie”. Allerdings wird “Islamophobie”, ein Begriff der in den 90er Jahren von der Ägyptischen Muslimbruderschaft geprägt wurde, an keiner Stelle definiert. In letzter Konsequenz würde Abschnitt 2 vermutlich jegliche Kritik am Islam und der islamischen Scharia verbieten, was seit mehr als zwei Jahrzehnten ein erklärtes Ziel muslimischer Aktivisten darstellt.

Das Papier besagt außerdem, dass “Toleranz nicht nur von Seiten der Regierung, sondern gleichermaßen auch vom Einzelnen praktiziert werden” müsse. Absatz 3 (iv) führt dies weiter aus: “Die Toleranzgarantie muss nicht nur als vertikale Beziehung (Regierung-Individuen), sondern auch als horizontale Beziehung (Gruppe-Gruppe und Person-Person) verstanden werden. Es ist die Pflicht der Regierung, sicherzustellen, dass Intoleranz weder in vertikalen noch in horizontalen Beziehungen praktiziert wird.”

Gemäß Absatz 4 (f)(i) des Papiers soll es “keine Toleranz den Intoleranten gegenüber” geben. “Dies ist besonders entscheidend, insoweit die Redefreiheit betroffen ist.” Absatz 5 (a) besagt, dass “Toleranz (wie in Absatz 1 (d) definiert) jeder Gruppe garantiert werden” muss, “ob diese weit zurückreichende soziale Wurzeln hat oder sich gerade erst gebildet hat, besonders aufgrund von Migration aus dem Ausland.”

Abschnitt 6 stellt fest: “Es versteht sich von selbst, dass die Verfügung einer Richtlinie, um Toleranz zu fördern, an sich nicht ausreicht. Es muss einen Mechanismus geben, der sicherstellt, dass die Richtlinie nicht nur auf dem Papier besteht, sondern dass sie tatsächlich in der Realität umgesetzt wird.”

In einer Erklärung zu Absatz 6 (a) heißt es: “Mitglieder gefährdeter und benachteiligter Gruppen haben das Recht auf besonderen Schutz, zusätzlich zum generellen Schutz, wie er von der Regierung jeder Person innerhalb des Staates garantiert wird.” Später heißt es dann: “Der besondere Schutz, den Mitglieder gefährdeter und benachteiligter Gruppen genießen, kann zu einer bevorzugten Behandlung führen. Genau genommen geht diese bevorzugte Behandlung über bloßen Respekt und Akzeptanz, die Toleranz zugrunde liegen, hinaus.”

Absatz 6 (b) verlangt, dass jeder der 28 Mitgliedsstaaten der EU “eine eigene Dienststelle” einrichtet, die “die Umsetzung dieser Richtlinie überwacht”. In einer Erklärung hierzu heißt es dann: “Die eigene Dienststelle sollte vorzugsweise innerhalb des Justizministeriums verortet sein (obwohl das Innenministerium auch eine weitere Möglichkeit darstellt).”

Absatz 6 (c) verlangt das Einrichten einer “nationalen Kommission zur Überwachung der Toleranz in Form eines unabhängigen Gremiums, das sich aus bedeutenden Persönlichkeiten von außerhalb des Staatsdienstes zusammensetzt und das mit der Autorität ausgestattet ist, Toleranz zu fördern.” In einer Erklärung hierzu heißt es dann: “Die unabhängige Kommission wird befähigt, die Sichtweise aller Betroffenen bei der Umsetzung der Richtlinie mit einzubringen. Im Rahmen der Umsetzung kann dies in diesem Zusammenhang auch die Auferlegung von Strafmaßnahmen umfassen, ist aber nicht auf diese beschränkt.”

Absatz 7 (a) stellt fest: “Die folgenden Handlungen sollen als kriminelle Handlungen angesehen werden, die als schwere Straftaten zu verfolgen sind: “Diffamierung einer Gruppe” wird allgemein definiert als “öffentlich gemachte, beleidigende Äußerungen, die gegen eine Gruppe oder ihre Mitglieder gerichtet sind und die darauf abzielen, zu Gewalt aufzurufen, die Gruppe zu verleumden, sie der Lächerlichkeit preiszugeben oder falschen Anschuldigungen auszusetzen.”

Absatz 7 (b) sagt aus, dass “Jugendliche, die Vergehen nach Absatz (a) für schuldig befunden wurden, ein Rehabilitationsprogramm durchlaufen müssen, das ihnen die Kultur der Toleranz anerzieht.” Absatz 7 (e) stellt fest, dass “Opfer von Vergehen gemäß  Absatz (a) das Klagerecht erhalten, um eine Anklage gegen die Täter zu erwirken und ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.” Absatz 7 (f) besagt, dass “kostenlose Rechtshilfe für die Opfer der unter Absatz (a) genannten Vergehen gewährt wird, unbeschadet des Nachweises einer Mittellosigkeit.”

Abschnitt 8 sagt aus, dass die Regierung sicherstellen soll, “dass (a) Schulen, von der Primarstufe an aufwärts, Kurse einrichten sollen, die Schülerinnen und Schüler ermutigen sollen, Vielfalt zu akzeptieren, und ein Klima der Toleranz schaffen sollen, besonders im Hinblick auf die Qualitäten und Kulturen anderer.” In einer Erklärung hierzu heißt es dann: “Es ist sehr wichtig, mit solchen Kurse so früh wie möglich im Bildungsprogramm zu beginnen, z.B. in den Grundschulen. Dennoch müssen diese Kurse auch in den weiterführenden Bildungseinrichtungen angeboten werden, bis hin zu den Universitäten.”

Absatz 9 (a) stellt fest, dass “die Regierung sicherstellen soll, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Fernsehen und Radio) einen bestimmten Teil ihres Programms verwenden, um ein Klima der Toleranz zu schaffen.” Absatz 9 (b) fügt hinzu: “Die Regierung sollte alle Massenmedien in privater Hand (einschließlich der Presse) dazu auffordern, ein Klima der Toleranz zu fördern.” Absatz 9 (c) sagt aus: “Die Regierung sollte alle (öffentlich-rechtlichen sowie privaten) Massenmedien dazu auffordern, einen ethischen Verhaltenskodex zu adaptieren, der die Verbreitung von Intoleranz verhindert und von einer Kommission überwacht wird, die Beschwerden in Bezug auf Massenmedien bearbeitet.

Wenn dieses Dokument in der vorliegenden Form vom Europaparlament verabschiedet würde, würde es – von anderen Problemen abgesehen – ein Recht auf Schutz vor Verletzung der Gefühle einführen, auf Kosten der Meinungs- und Redefreiheit. Praktisch gesprochen, so Kritiker, bedeutet dies, dass die höchst subjektive Definition von Begriffen und Konzepten wie “Toleranz”, “Diskriminierung”, “gefährdet” und “benachteiligt” zu einer juristischen Zwangsjacke wird, welche das leichtfertige Anzetteln von Rechtsstreitigkeiten fördern würde, etwa um Einzelne oder Gruppen ruhigzustellen, oder aber das Erfinden von umständlichen Ausdrücken, die den Anschein erwecken, diese Prinzipien nicht zu verletzen.

“Konfessionelle Gruppen und Schulen, Angehörige einer bestimmten Religion oder auch einfach Eltern, die ihren Kindern bestimmte Werte vermitteln wollen, stünden so unter dem Generalverdacht, intolerant zu sein,” so European Dignity Watch.

“Schlimmer noch, ist sie einmal fest in der EU Politik verankert, könnte eine solche Sprache dazu führen, dass Anklagen auf unklarer oder sogar ohne rechtliche Grundlage erhoben werden. Das beängstigende Ergebnis wäre dann ein dramatischer Einschnitt und vielleicht sogar das Verschwinden des Rechts auf freie Meinungsäußerung – Einzelne und Gruppen würden sich selbst zensieren, in der Angst, dass sie wegen der Äußerung ihrer eigenen persönlichen moralischen Ansichten strafrechtlich verfolgt werden könnten,” argumentiert die NGO in einem Statement.

“Die Autoren der zur Debatte stehenden Verordnung haben – unter der Schirmherrschaft einer internationalen Nichtregierungsorganisation für Toleranz und Schlichtung – das Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee aufgefordert, ihr juristisches Projekt zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Verordnung  wäre aber nicht nur auf nationaler Ebene innerhalb der EU Staaten ein gewaltiger Rückschritt,” so die Schlussfolgerung der Stellungnahme, “sondern insbesondere die geforderte supranationale Überwachung würde einen schwarzen Tag für die Demokratie in Europa markieren.”