MESOPOTAMIA NEWS : taz-GRÜNDER Johnny Eisenberg, das Zentrum für politische Schönheit ua. im Kontext der KRIMINELLEN IBIZA AFFÄRE

>> Die Ibiza-Drahtzieher – WELT darf wieder über wichtige Details der Ibiza-Affäre berichten

Veröffentlicht am 11.05.2020 / 22. Sept 2020  – Von Alexej Hock, Uwe Müller, Ibrahim Naber, Annelie Naumann

Seit einem Jahr recherchiert WELT AM SONNTAG zur „Ibiza“-Affäre. Gegen die Berichterstattung erwirkte der mutmaßliche Drahtzieher ein Verbot. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Wichtige Details dürfen vorläufig wieder publiziert werden.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

eine Zeit lang fanden sich in diesem Text Lücken, die durch XXX markiert waren. Der Grund dafür: Das Landgericht Berlin hatte uns auf Antrag von Julian H. die Berichterstattung über wichtige Details seiner Rolle in der „Ibiza“-Affäre per Einstweiliger Verfügung untersagt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dabei unsere Rechte verletzt worden sind. Wir dürfen deshalb vorläufig auch wieder die ursprüngliche Fassung dieses Artikels publizieren.

– Die Redaktion (19. Juni 2020)

Netter Ort, um eine Weile abzutauchen. Sonnenlicht flutet die stille Wohnsiedlung in Berlin-Charlottenburg, hier soll er jetzt leben, in der efeuumrankten Doppelhaushälfte Nr. 92: Julian H., der mutmaßliche Drahtzieher der Ibiza-Affäre, der Mann, über den eine Regierung stürzte: in Österreich. Die Klingel ist defekt, „Hallo“-Rufe bleiben unbeantwortet.

Im Garten harkt eine Frau den Rasen. Auf die Frage, ob der neue Bewohner H. zu Hause sei, sagt sie einen Satz, der wie zurechtgelegt klingt: „Der Untermieter ist im Urlaub.“ Nun gut, es ist bald Ostern, aber Urlaub in Zeiten von Corona? Klingt eher unglaubwürdig.

Es bleibt die Erkenntnis: Julian H., der seine wahre Identität hinter Tarnnamen wie „Julian Thaler“, „Alexander Surkov“ und „Julian Haller“ verbirgt und den Ermittler aus seiner österreichischen Heimat in Verdacht haben, schwere Straftaten begangen zu haben, ist wieder einmal nicht an seiner offiziellen Meldeanschrift anzutreffen.

Der Staat als Beute

Julian H. hat maßgeblich an einem Video mitgewirkt, das im Juli 2017 entstand und das sich im Mai 2019 viele Millionen angeschaut haben, genauer gesagt, einen kleinen Ausschnitt davon. Aufgenommen wurde es mit versteckter Kamera in einer Finca auf Ibiza.

Zu sehen sind zwei Spitzenpolitiker der rechten FPÖ, Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus, wie sie bei Alkohol und Zigaretten über Geschäfte reden, deren Formel Verrat war: Staat gegen Geld. Sie stellten in Aussicht, das Glücksspielmonopol aufzubrechen, Trinkwasser zu privatisieren und öffentliche Bauaufträge unter der Hand zu vergeben.

Selten wurde die Bereitschaft zur Korruption so derb vorgeführt. Strache und Gudenus offerierten in privater Runde der angeblichen Nichte eines russischen Oligarchen, wie man sich Österreich zur Beute machen könne. Die Dame wollte ein Vermögen investieren, die Herren wollten davon profitieren.

Was sie nicht wussten: Die falsche Nichte war ein Lockvogel.

Als die Aufnahme entstand, gehörte Strache noch nicht der Regierung an. Schon bald war er aber Vizekanzler und Gudenus Fraktionschef – das Video für sie also umso heikler.

Als es veröffentlicht wurde, mussten beide umgehend ihre Posten räumen. Die Koalition unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) platzte. Der Bundespräsident der Alpenrepublik setzte eine Übergangsregierung ein, Neuwahlen wurden anberaumt. Der Ibiza-Gate genannte Skandal gilt als eine der größten Staatskrisen Österreichs.

Der Sturz der Regierung war zwar die unmittelbare Folge des Ibiza-Videos, doch es ist unwahrscheinlich, dass dies auch die Motivation von Julian H. gewesen ist. Recherchen von WELT AM SONNTAG legen nahe, dass es H. weniger um die große Politik als vielmehr um das große Geld ging.

Was aussah wie ein politisches Heldenstück, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Tat von Ganoven. Aus dem Video sollte Profit geschlagen werden, es ging um Millionen.

Am 17. Mai 2019 zeigten „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ eine minutenknappe Sequenz aus dem Ibiza-Film mit einer Gesamtlänge von sechs bis sieben Stunden. Die Wirkung war enorm. Dabei war das Video lange ein Ladenhüter gewesen.

Zum Kauf angeboten wurde es erstmals vor der österreichischen Parlamentswahl im Herbst 2017. Dazu hatte ein enger Vertrauter von Julian H. Treffen mit potenziellen Interessenten aus Politik und Wirtschaft arrangiert, beispielsweise mit Beratern des Baukonzerns Strabag und der SPÖ.

Einem der Angesprochenen wurde eine Audiodatei auf einem schwarzen Tablet vorgespielt. Er sagte später, als Preis für das Video seien fünf Millionen Euro genannt worden. Doch selbst „für fünf Euro“ hätte er damals das Schmuddelmaterial nicht haben wollen. Denn er glaubte, ein Ankauf hätte die Reputation seines Kunden beschädigen können.

Nun wurde die heiße Ware, vermutlich noch immer zu überzogenen Preisen, mindestens einer österreichischen Redaktion angedient. Wieder griff niemand zu – bis die Deutschen ins Spiel genommen wurden.

Video wurde schnell Fall für die Justiz

„Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ beteuern, sie hätten nichts für die Aufnahmen bezahlt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln. Allerdings legen Indizien nahe, dass Dritte, eine Gruppe aus Deutschland, viel Geld auf den Tisch gelegt haben, damit das Video bei diesen beiden Titeln landete. Für Gotteslohn hat die Finca-Truppe, die seit Langem Millionen gefordert hatte, ihren Stoff wohl kaum herausgegeben, wie die Recherche zeigt. So nahmen die Dinge ihren Lauf. Die Lunte wurde in Deutschland gezündet, die Bombe ging in Österreich hoch.

Dort sind die Aufräumarbeiten in vollem Gange. Zehn Tage nach dem Scoop wurde dieser zum Fall für die Justiz: Am 27. Mai 2019 eröffnete die Wiener Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 711 St 1/19v ein Ermittlungsverfahren gegen Julian H. und seine mutmaßlichen Helfershelfer.

H., 39 Jahre alt, kräftige Gestalt, Inhaber einer Detektei, soll schon lange vor Ibiza tief im kriminellen Milieu gesteckt haben. Ihm wird inzwischen vorgeworfen, in großem Stil mit Drogen gehandelt zu haben. Eine Bekannte schilderte, wie er sie mit dem Tod bedroht haben soll. Und nur vier Tage nach Veröffentlichung des Videos geriet Julian H. in eine Polizeikontrolle und wies sich mit einem slowenischen Führerschein aus, der laut den Beamten gefälscht war.

Auch aus diesen Gründen sind österreichische Ermittler ihrem nach Berlin emigrierten Landsmann auf der Spur.

Nun ist die Not groß. Je deutlicher der mutmaßlich kriminelle Hintergrund der Finca-Aktion zutage tritt, in desto dubioserem Licht stehen das Video und sein Regisseur. Das befleckte Bild muss dringend retuschiert werden. Ein Berliner Rechtsanwalt müht sich, den Ibiza-Coup in ein Heldenepos umzudeuten – im Auftrag von Julian H.

  1. war zweifellos bei der Finca-Aktion dabei – allerdings getarnt als „Julian Thaler“. Der Name ist ebenso erfunden wie der von „Aljona Makarowa“, die in der Runde die russische Oligarchennichte mimte und Strache vorgaukelte, sie wolle Teile ihres Vermögens von rund 300 Millionen Euro in Österreich investieren. Weitere Mitwirkende am Komplott sind unterdessen enttarnt.

Da ist zunächst Peter S. Vor ein paar Monaten gestand der gebürtige Bulgare, der von Gelegenheitsjobs und Arbeitslosengeld lebt, er habe von Julian H. 1000 Euro in Hunderter Banknoten und ein Flugticket erhalten, um einen Koffer mit technischem Equipment für die Videofalle nach Ibiza zu bringen.

Der silberfarbene Koffer Marke Stratic war von Beamten schon kurz zuvor bei einer Hausdurchsuchung in Wien sichergestellt worden. Julian H. hatte ihn einem Freund zur Aufbewahrung anvertraut. Dieser Freund, Alfred K., Spitzname Fredl, gilt als wichtiger Zeuge.

Der Computerspezialist sagte, Julian H. habe ihn im Frühjahr 2017 um einen Gefallen gebeten. Damals sollte K. eine Audiodatei, deren Inhalte kaum zu verstehen waren, nachvertonen. Dazu wurde an mehreren Wochenenden für 3734,40 Euro ein Profi-Studio im 16. Bezirk von Wien angemietet. Alfred K. konnte nach längerem Herumprobieren „einen kleinen Teilerfolg verbuchen“:

Er hörte eine Frau Russisch sprechen – und er erkannte Straches Stimme. Das Video selbst will K. nie gesehen haben, von dem „Mega-Skandal“ habe er aus der Zeitung erfahren. Wie die Fahnder ist „Fredl“ überzeugt, dass es sich bei der Datei um die Tonspur des Ibiza-Videos handelte.

Wegen der Staatsaffäre hatte die Wiener Staatsanwaltschaft zunächst Vorwürfe erhoben, die als mittelschwere Kriminalität durchgehen könnten: Missbrauch von Tonaufnahmen, Urkundenfälschung.

Acht Beschuldigte hat die mit den Ermittlungen beauftragte Soko „Tape“ des österreichischen Bundeskriminalamtes mittlerweile im Visier. Neben Julian H. und „Aljona Makarowa“, deren Klarname nicht gelüftet werden konnte, sowie dem Koffertransporteur Peter S. und dem PC-Fachmann Alfred K. zählt dazu vor allem auch der Wiener Rechtsanwalt Ramin M. – er gilt neben Julian H. als treibende Kraft in der Ibiza-Affäre.

  1. soll zur Finanzierung des Ibiza-Projekts eine Wohnung in Wien verkauft und H. weitere 200.000 Euro aufgebracht haben. Ob das stimmt, ist nicht belegt. Allerdings geht das Oberlandesgericht Wien davon aus, dass die über Monate hinweg vorbereitete Aktion viel Geld gekostet haben muss, etwa 300.000 Euro.

Der Lockvogel „Aljona Makarowa“ gab vor, von der Familie des Strache-Vertrauten Gudenus ein Waldgrundstück kaufen zu wollen. Allein um diese Legende glaubwürdig erscheinen zu lassen, mussten ein Maybach mit Chauffeur angemietet und Treffen in Nobelhotels arrangiert werden. Der hohe Einsatz sollte vergoldet werden.

Doch statt des erhofften Reibachs drohen den Fallenstellern nun langjährige Haftstrafen. Die Soko „Tape“ ist bei ihrer Arbeit auf mutmaßliche Verbrechen gestoßen, die als Schwerstkriminalität eingestuft werden. Zwei der Beschuldigten wurden in Untersuchungshaft genommen.

Auch Julian H. sieht sich mit gravierenden Vorwürfen konfrontiert, doch er ist frei. Für ihn mag es von Vorteil sein, dass er in Berlin lebt, aus Wiener Sicht im Ausland. Gleichwohl bezichtigt ihn die Wiener Staatsanwaltschaft, am „Verbrechen der Erpressung“ beteiligt gewesen zu sein.

Mehrfach bat sie Deutschland um Amtshilfe, ließ Funkzellen von Julian H.s Mietwagen abfragen und Finanzermittlungen durchführen. Münchener Fahnder sagten WELT AM SONNTAG, das bayerische Landeskriminalamt ermittele noch zu H.: „Das ist ein hochsensibler Fall.“

Der Wiener Staatsanwaltschaft zufolge war H. offenbar nicht zimperlich bei der Wahl potenzieller Kunden. Drei Wochen, nachdem „Süddeutsche“ und „Spiegel“ ihre Artikel gebracht hatten, soll H. versucht haben, von Strache 400.000 Euro für noch unveröffentlichte Teile des Videos zu kassieren. Laut Akten hat er einen Mittelsmann vorgeschickt und mit den Verhandlungen beauftragt.

Die deutsche Medien-Story als Schaukasten, um dem österreichischen Politiker die “Folterinstrumente” zu zeigen nach dem Motto: Seht her, und wir haben noch mehr. Besser, ihr zahlt.Auch das “Verbrechen des Suchtgifthandels” wird Julian H. vorgeworfen. Er soll zwei Bekannten Kokain zum Weiterverkauf beschafft haben.

Die beiden wurden Mitte März von der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt. In der 20-seitigen Klageschrift wird der Name von Julian H. 13-mal erwähnt. „In mindestens drei Tranchen“, heißt es da, habe er seinen Bekannten „eine größere Menge Kokain“ besorgt.

Und „größer“ meint hier wirklich groß: 223,7 Gramm im Frühjahr 2018, im Sommer desselben Jahres etwa 500 Gramm und 200 bis 300 Gramm am 17. Mai 2019 – also am Tag der Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Julian H. und das Kokain, dazu liegen den Ermittlern etliche detaillierte Zeugenaussagen vor.

Eine stammt von Katarina H., die jetzt in Salzburg angeklagt ist. In einer Vernehmung berichtete seine Bekannte über mehrere Treffen mit Julian H. Einmal habe sie ihn in einem Salzburger Büro dabei beobachtet, wie er „mit der roten Suchtgiftpresse […] Kokain mischte und presste“. H. habe ihr gesagt, niemand dürfe davon etwas erfahren. Sie habe entgegnet, sie wolle mit der Sache nichts zu tun haben und werde zur Polizei gehen. Daraufhin soll Julian H. ausgerastet sein und ihr eine Pistole an den Kopf gehalten haben.

Was dann angeblich geschah, schilderte Katarina H. so: „Er sagte mir, dass, wenn ich etwas der Polizei sagen würde, er mich und meine Familie […] töten würde. […] Er betätigte sogar den Abzug der Pistole, das weiß ich, weil ich es ,klicken’ gehört habe. Die Pistole war aber Gott sei Dank nicht geladen. Daraufhin bin ich zusammengebrochen.“ An dieser Stelle notierte der Vernehmungsbeamte im Protokoll: „Diese Aussage wurde von H. unter Tränen getätigt.“

Rauschgiftdealer, Urkundenfälscher, Erpresser: Das ist die Geschichte, die die Akten der Staatsanwaltschaft über Julian H. erzählen. Sein deutscher Anwalt Johannes Eisenberg, der Julian H. gemeinsam mit einem Salzburger Kollegen verteidigt, erzählt eine andere Geschichte.

Für Eisenberg, der einst die linke Berliner Tageszeitung „taz“ mitgründete, ist H. ein Held, der Österreich vor einem Putsch von Rechtsaußen bewahrt hat. Und ein Held muss rein bleiben.

Eisenberg streitet alle gegen H. erhobenen Vorwürfe ab. Zeugen, die seinen Mandanten belasten, sind für ihn Verleumder und notorische Lügner. Im September 2019 teilte Eisenberg der Wiener Staatsanwaltschaft mit, Julian H. habe sich „nicht strafbar gemacht“. Einen Monat später stellte er einen Antrag „auf sofortige Einstellung der Ermittlungen“ – und zwar „vollumfänglich“.

Das Verhältnis zwischen dem deutschen Rechtsbeistand und der österreichischen Justiz scheint zerrüttet. Der Ärger fing damit an, dass Eisenberg monatelang tätig war, ohne dies der Rechtsanwaltskammer in Wien mitzuteilen – aus Sicht der Wiener Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Europäische Rechtsanwaltsgesetz.

Der Anwalt hat beachtlichen Erfolg

Eisenberg gilt als Berserker, seine Auftritte vor Gericht spielen den prollig-provokativen Stil der APO nach, und er hat damit manchmal beachtlichen Erfolg. Doch was in Berlin als 68er-Folklore bewundert wird – wenn nicht alles täuscht auch von manchem Richter –, im Ausland wirkt es, als ob ein Tourist auf dem Ballermann mal so richtig die Sau rauslässt.

Herrisch wie gewohnt belehrte Eisenberg seine Kontrahenten darüber, „was im Kampf um’s Recht in Deutschland alles zulässig ist“. Da mache er auch in Österreich keine Abstriche, da dürfe er „tun, was ich tue“.

Eisenbergs Gegenspieler ist Staatsanwalt Bernd Schneider. Dem Herrn des Ibiza-Verfahrens, einem Experten für organisierte Kriminalität, wirft Eisenberg vor, seine Ermittlungen dienten „ausschließlich“ dazu, „im Auftrage von FPÖ-Kreisen H. als vermeintlichen Hintermann des Ibiza-,Videos‘ zu delegitimieren, öffentlich bloßzustellen und sein Umfeld auszuforschen“.

Die Soko „Tape“ hält Eisenberg für „FPÖ-durchseucht“. Dessen Fazit: „Eine inhaltlich und politisch unabhängige Justiz besteht in Österreich nicht, jedenfalls nicht, soweit es um originär politisch interessante Verfahren geht.“ So liebt man in Wien die Deutschen.

Mitte Oktober hatte Schneider genug, er bat die Wiener Rechtsanwaltskammer um „disziplinarrechtliche Beurteilung“. Eisenberg versuche in unseriöser Weise „Einfluss auf das Strafverfahren“ zu nehmen, etwa durch die „Androhung zivilrechtlicher Schritte gegen meine Person“.

Seine Behördenchefin, die Hofrätin Dr. Maria-Luise Nittel, habe Eisenberg „im überwiegenden Teil seiner bislang elf Schriftsätze als ,Nitte‘ (statt NITTEL)“ bezeichnet. Das zeige seine „Respektlosigkeit“. „Nitte“, das liest sich wie Niete. Ein Rechtschreibfehler? Nicht ein und derselbe in so vielen Schriftsätzen.

Mit dem forschen Advokaten Eisenberg mussten sich selbst die Richter des Landesgerichts Wien auseinandersetzen. In einem 22-seitigen Beschluss wiesen sie den Antrag auf sofortigen Stopp aller Ermittlungen zurück. Im Fall von Julian H. sei „ein Freispruch keineswegs wahrscheinlicher als ein Schuldspruch“. Das ergebe sich aus den Akten, die 68 Ermittlungsmaßnahmen und die Vernehmung „unzähliger Zeugen“ festhielten.

Dazu habe Eisenberg wenig vorgebracht, was überzeugend sei, sich aber „außerhalb des Rahmens einer sachlichen Auseinandersetzung liegenden Diffamierungen“ bedient. Seine Wortwahl entspreche nicht den „österreichischen Gepflogenheiten“. Das Gericht hält es wie Schneider für geboten, dies disziplinarrechtlich zu überprüfen.

Wie verbissen Schneider und Eisenberg im Clinch liegen, illustriert diese Episode: Schneider wollte an einem Tag vier Objekte durchsuchen lassen, die in Verbindung mit Julian H. standen – zwei in Wien und zwei in München, wo die Österreicher den Beschuldigten vermuteten.

Die Kollegen in Bayern wurden um Amtshilfe gebeten. Ihnen wurde mitgeteilt, man wolle H. bei dieser Gelegenheit gleich vernehmen, im Beisein „zweier österreichischer Polizeibeamter“.

Nach der Razzia schrieb Eisenberg der Münchener Staatsanwaltschaft und dem dortigen Amtsgericht einen wütenden Brief. Er verlangte, den Durchsuchungsbeschluss, den der Österreicher Schneider erwirkt hatte, sofort aufzuheben. Er trage das „Kainsmal der Rechtswidrigkeit“, Ziel sei es, „den Redaktionsschutz von ,Süddeutscher Zeitung‘ und ,Spiegel‘ zu durchbrechen“. Dabei war Julian H. vor Ort nicht angetroffen worden.

Er hatte sich aus Wien und aus München davongemacht, seit dem 23. Oktober ist er in Berlin gemeldet. Zuerst im Bezirk Pankow, in einem Gründerzeithaus. Dort trafen Reporter dieser Zeitung den mutmaßlichen Ibiza-Strippenzieher aber ebenso wenig an wie in der lauschigen Doppelhaushälfte in Charlottenburg.

Mit der Wohnanschrift hat H. auch seine Detektei von München nach Berlin verlagert. Sitz der GmbH, die mit der „Aufklärung von Straftaten für Unternehmen“ wirbt, ist ein Haus in Charlottenburg unweit der Deutschen Oper. Dort werden „Firmenbriefkästen“ vermietet: Für monatlich 34,95 Euro wird der Briefkasten einmal am Tag geleert und die Post einmal in der Woche weitergeleitet. Auch hier keine Spur von Julian H.

Früher hat H. über die Firma seine ständig wechselnden Telefonnummern angemeldet, Mietwagen geordert und Wohnungen angemietet – vermutlich auch die Finca auf Ibiza. Eveline K., ehemals Buchhalterin von H., sagte in ihrer Vernehmung, sie sei im September 2017 beim Sortieren von Rechnungen auf einen Beleg „über ca. 2.000,- Euro, eventuell auch 3.000,- Euro, für die Buchung einer Finca auf Ibiza“ gestoßen.

Wird der Drahtzieher tatsächlich bedroht?

Auch in der deutschen Hauptstadt sind sich der Wiener Staatsanwalt und der Berliner Verteidiger schon in die Quere gekommen. In einer Art Juristen-Pingpong baten sowohl Schneider als auch Eisenberg um Unterstützung des Berliner Landeskriminalamts. Den ersten Aufschlag hatte der Wiener.

Er wollte vom LKA wissen, ob sich Julian H. tatsächlich in Berlin aufhalte. Dann retournierte der Verteidiger und teilte dem LKA mit, sein Mandant sei in Gefahr. Er habe Morddrohungen erhalten – von rechtsradikalen Kreisen und einem russischen Oligarchen.

Damit machte Eisenberg aus einem mutmaßlichen Täter ein potenzielles Opfer. Das sorgte auf deutscher Seite für Hektik. Das LKA Berlin wurde beauftragt, „ein Gefährdungslagebild für die Person H.“ zu erstellen, das im Januar vorlag. Zuvor waren Wiesbadener Bundeskriminalamt und die deutsche Botschaft in Wien eingeschaltet worden. Letztere fragte einen Tag vor Heiligabend beim österreichischen Innenministerium nach, ob man etwas darüber wisse, dass Julian H. nach dem Leben getrachtet werde.

Die Antwort ging einen Tag vor Silvester heraus: In Österreich wisse man nichts von derartigen Bedrohungen, teilte das Ministerium mit und bat im Gegenzug auch um Auskunft: „Es wird um Mitteilung ersucht, ob bzw. welche Schutzmaßnahmen bezüglich Julian H. in Deutschland eingeleitet wurden.“

Von Schutzmaßnahmen ist in Berlin nichts zu bemerken. Die Meldebehörde gibt auf Anfrage die Anschrift heraus, trotz angeblicher Morddrohung hat Julian H. seine Daten nicht sperren lassen.

Die Wiener Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass der Beschuldigte in Berlin nur eine fiktive Anschrift hat – Ermittlerkreise in Berlin vermuten sogar, dass Julian H. in die Illegalität abgetaucht sein könnte. Eisenberg hingegen pflegt die Erzählung von der verfolgten Unschuld. Sein Mandant werde sich nicht zu der Frage äußern, ob er an der „Herstellung oder Verbreitung des ,Ibiza‘-Videos beteiligt war“. Da mache er sein Aussageverweigerungsrecht „in jedweder Hinsicht“ geltend.

Gleichzeitig inszeniert der Verteidiger seinen Klienten als Whistleblower, der „in hohem Maße ethisch und rechtsstaatlich gehandelt“ habe. H. ist nach dieser Lesart „gleichsam als Nothelfer“ eingesprungen, um die Demokratie in Österreich vor „Nazi-Strache“ zu bewahren.

Ähnlich argumentieren „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“, denen das Ibiza-Material zugespielt worden war. Strache, so hieß es in einer Veröffentlichung zweier Redakteure, sei „eine Gefahr für die Demokratie“. Für ihre Enthüllung der Affäre erhielten die elf beteiligten Reporter zuletzt den Henri-Nannen-Preis. Das war verdient, denn die Ibiza-Enthüllung war 2019 zweifelsohne die journalistische Geschichte, die politisch am meisten bewegt hat.

Ein Jahr später ist Straches Reputation – und die seiner ehemaligen Partei, die ihn Ende 2019 ausgeschlossen hat – noch immer schwer angeschlagen.

Juristisch stellt sich die Sache komplizierter dar. Strafrechtlich kann der Auftritt des Ex-FPÖ-Politikers auf Ibiza nicht sanktioniert werden – im Gegensatz zu dem von Julian H. Über dessen Fall haben die an der Ibiza-Enthüllung beteiligten Medien bestenfalls beiläufig berichtet. Hingegen waren die Machenschaften von H. unter anderem für das ZDF-Magazin „Frontal 21“, das Hamburger Wochenblatt „Zeit“ und WELT AM SONNTAG ein großes Thema.

Gegen ihre Recherchen hat Anwalt Eisenberg in erster Instanz drastische Berichterstattungsverbote vor dem Landgericht Berlin erwirkt. Dazu legte sein Mandant eine eidesstattliche Versicherung vor, die in mehreren Punkten falsch war und die er deshalb nachträglich korrigierte.

Weil H. den Weg zur Presse gegangen ist, ist für Eisenberg die Heldenfrage so wichtig – und für die beteiligten Medien. Denn sollte sich herausstellen, dass er doch ein Ganove ist, gerieten mindestens die Umstände der Enthüllung in obskures Licht.

Material wurde zuerst in Österreich angeboten

In Bezug auf „Süddeutsche“ und „Spiegel“ drängt sich die Frage auf, ob ihnen vor der ersten Veröffentlichung bewusst gewesen ist, mit wem sie sich einließen. Nachfragen dazu tun beteiligte Journalisten unwirsch ab, etwa auf Twitter. Sie scheinen zu wissen: Zur Wahrheit der „Ibiza-Affäre“ gehört auch, dass es offensichtlich weniger hehre als finanzielle Motive waren, die zu dem heimlich gefilmten Abend in der Finca führten.

Zur Motivation der Personen, die die Videoaufnahmen gemacht haben, stellte die „Süddeutsche“ lapidar fest: „Dazu hat die SZ keine gesicherten Erkenntnisse.“ In ihrem Buch „Die Ibiza-Affäre“ haben SZ-Reporter Frederik Obermaier und Bastian Obermayer ihre Recherche ausführlich beschrieben.

Darin wundern sich die Autoren, weshalb ausgerechnet sie die Staatskrise im Nachbarland ins Rollen gebracht haben: „Warum wir? Österreich ist gesegnet mit einer Unzahl von Qualitätsmedien, und etliche von ihnen leisten sich hartnäckige Investigativjournalisten.“

Richtig ist, dass das Material zuerst der österreichischen Presse angeboten worden ist – offenbar zu Preisen, die keiner zu zahlen bereit war. „Süddeutsche“ und „Spiegel“ hingegen wollen das Video umsonst erhalten haben. Doch weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte in Wien halten es für plausibel, dass Julian H. und seine Truppe einen Film, dessen Produktion Kosten in bis zu sechsstelliger Höhe verursacht hat, gratis hergeben würden. Irgendwer muss demnach also Geld lockergemacht haben.

Es soll viel Geld geflossen sein

Eine mögliche Erklärung, warum die deutschen Medien zum Zuge kamen, findet sich in den Akten. Dort gibt es eine interessante Zeugenaussage. Sie stammt von einem FPÖ-nahen Angehörigen des österreichischen Bundesheeres, der vor einem Jahr Kontakt zu einem engen Vertrauten von Julian H. hatte.

Der Armeeangehörige sagte den Beamten unter Berufung auf diesen Vertrauten, die Gruppe um Julian H. habe für die Veröffentlichung aus dem Umfeld des in Berlin ansässigen Zentrums für politische Schönheit (ZPS) 600.000 Euro erhalten: „Die Masse des Geldes soll angeblich in der Schweiz gebunkert worden sein.“

Dem ZPS wäre ein solches Engagement durchaus zuzutrauen. Die Aktionskünstler verstehen sich als „Sturmtruppe zur Errichtung moralischer Schönheit“. Ende vergangenen Jahres löste die Gruppe eine Kontroverse aus, als sie vor dem Berliner Reichstagsgebäude eine Gedenksäule errichtete, die nach eigenen Angaben Asche von ermordeten NS-Opfern enthielt. Damit wollte sie an das „Ermächtigungsgesetz“ erinnern – und auch vor jeglicher Zusammenarbeit mit der AfD warnen. Besonders dem „modernen Rechtsextremismus“ soll Paroli geboten werden.

Das stellte das ZPS im Februar 2017 mit dem bislang spektakulärsten Projekt unter Beweis: Die Polit-Aktivisten errichteten in Sichtweite des thüringischen Wohnortes von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke einen Nachbau des Berliner Holocaust-Mahnmals, weil dieser mit Blick auf die NS-Diktatur eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte.

Streitobjekt: Das Zentrum für politische Schönheit baute ein kleines Holocaust-Mahnmal auf dem Nachbargrundstück von AfD-Politiker Björn Höcke nach

Selbst wenn das ZPS-Umfeld als Financier ausscheiden sollte, fragt sich, wer sonst die Mittel aufgebracht haben könnte, damit das Ibiza-Video bei deutschen Redaktionen landete.

Bei einem zeitgeschichtlichen Ereignis von derartiger Tragweite ist das für die Öffentlichkeit von höchstem Interesse. Und es stellen sich weitere Fragen. Als „Süddeutsche“ und „Spiegel“ die Videosequenz veröffentlichten, erklärten sie, der Zusammenschnitt enthalte alles, was relevant sei.

Der Rest von mehreren Stunden wurde mithin als politisch belanglos eingestuft – eine Behauptung, die für niemanden überprüfbar war und ist. Und die, nur einen Tag nachdem sie veröffentlicht wurde, ins Wanken geriet.

Eine Gruppe oder eine Person namens „Kurzschluss“ zeigte auf Twitter einen Ausschnitt des Ibiza-Videos, den „Süddeutsche“ und „Spiegel“ ihrem Publikum vorenthalten hatten. Offenbar verfügten die hinter dem Account stehenden Personen bereits vor der Veröffentlichung über Teile des Materials.

Auch hier findet sich übrigens eine Spur zum Zentrum für politische Schönheit. Denn es war das ZPS, das „Kurzschluss“ als Erstes abonniert und beworben hatte. Herausgefunden hat das der Reporter Daniel Laufer. In dem Videoschnipsel, das „Kurzschluss“ zeigte, bezichtigt Strache Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, in eine unappetitliche Drogengeschichte verwickelt gewesen zu sein. Diese Behauptung ist von höchster Relevanz. Entweder weil sie zeigt, dass der damalige FPÖ-Chef keine Skrupel hatte, den Regierungschef in übler Weise zu diskreditieren – oder aber, weil sie einen wahren Kern enthält. Das ZPS dementierte stets eine Verbindung zum Video.

Diese Sache hält auch die Wiener Staatsanwaltschaft für bedeutsam. Sie will wissen, wer hinter „Kurzschluss“ steckt. Dazu müsste der in solchen Angelegenheiten eher verschwiegene US-Konzern Twitter die Daten zu dem Account herausrücken.

Um diese Auskunft zu erhalten, haben die Österreicher den Wiener FBI-Repräsentanten um Amtshilfe gebeten. Der hat Unterstützung zugesagt und die Fahnder direkt an das US-Justizministerium in Washington verwiesen. Sollte die Identität des „Kurzschluss“-Anmelders gelüftet werden, könnte dies ein wichtiger Beitrag zur weiteren Aufklärung der Hintergründe des Ibiza-Skandals sein.

Dieser Text ist aus der WELT AM SONNTAG. Wir liefern sie Ihnen gerne regelmäßig nach Hause.<