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EZB-Anleihekäufe : Ohne demokratische Legitimation
- Von Claus-Wilhelm Canaris – FAZ – -Aktualisiert am 26.08.2020-17:56 – Die „Automatiker“ im Rat der Europäischen Zentralbank – Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat?
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zur Europäischen Zentralbank (EZB) kommt in doppelter Hinsicht epochale Bedeutung zu: Europarechtlich repräsentiert sie den Eintritt in eine neue Phase der immer engeren Union der Völker Europas, indem sie deren Charakter als „Gemeinschaft des Rechts“ (Walter Hallstein) vertieft und mit zusätzlichem Leben füllt; und für das Verhältnis von Staat und Recht gibt sie einen zukunftsweisenden Impuls zu einer weiteren Öffnung des nationalstaatlichen Modells für eine transnationale Kooperation auf der Ebene der Gerichtsbarkeit. Da das BVerfG dafür lediglich einen Rahmen gesetzt hat, kommt jetzt alles darauf an, dass Öffentlichkeit und Politik bei dessen Ausfüllung den Fortschritt stabilisieren.
Bei seinem Unterfangen, den Aktivitäten der EZB mit Hilfe der Ultra-vires-Doktrin und des Verhältnismäßigkeitsprinzips Grenzen aufzuzeigen, konzentriert sich das BVerfG ganz auf eine spezifisch kompetenzrechtliche Sichtweise, wie sie dem System der beschränkten Einzelermächtigung des Gemeinschaftsrechts zugrunde liegt. Dagegen streift es die – logisch vorrangige, aber „kantigere“ – Frage nach der demokratischen Legitimation der EZB nur ganz kurz und bezeichnet diese als „schwach“. Da beide Ansätze, wie sich zeigen wird, konvergieren, könnte sich ein ergänzender Blick in die zweite Richtung lohnen.