MESOPOTAMIA NEWS DOKUMENTATION : MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN TÜRKEI / FULL REPORT – Meldungen des DTF im Mai 2018 (DEMOKRATISCHES TÜRKEIFORUM)
Die folgenden Nachrichten wurden im Mai 2018 vom DTF erfasst und oft gekürzt oder zusammenfassend übersetzt.
2 neue Gefängnisse in Diyarbakır eröffnet, 5 in Vorbereitung – ArtiGercek, 04.05.2018
Neben dem D-Typ-Hochsicherheitsgefängnis in Diyarbakır an der Landstraße nach Ergani wird eine neue Hafteinrichtung fertiggestellt: Eine Offene Strafhaftanstalt, Haftanstalten für Frauen, Kinder und Jugendliche, zwei T-Typ und zwei Hochsicherheitsgefängnisse, insgesamt 8 Gefängnisse wird es geben.
Die T-Typ-Gefängnisse Nr. 1 und Nr. 2 sind seit April im Betrieb. Beide Gefängnisse haben eine Kapazität von je 616 Gefangenen, sowohl Verurteilte als auch Untersuchungshäftlinge. Es wurde bekannt, dass aus dem E-Typ-Gefängnis 400 Gefangene in das neu eröffnete E-Typ-Gefängnis Nr. 1Diyarbakır E Tipi verlegt wurden. In das T-Typ-Gefängnis Nr. 2 sollen politische Gefangene gebracht werden.
In Diyarbakir gibt es bereits ein geschlossenes E-Typ und ein D-Typ-Gefängnis sowie eine Offene Strafanstalt,insgesamt drei Gefängnisse. Da in der letzten Zeit besonders in den Distrikten der Region viele Verhaftungen stattfanden, reichte die Kapazität ded E-Typ- und des D-Typ-Gefängnisses nicht aus. Viele Inhaftierte mussten auf
dem Boden schlafen.
Das Justizministerium hatte zur Lösung des Kapazitätsproblems in diesen Gefängnissen einsitzende Gefangene in
Hunderte von Kilometern von ihren Familien entfernte Gefängnisse verlegt.
Laut Angaben des Direktorats für Strafvollzugsanstalten des Justizministeriums gab es zum Stichtag 29. März 2018
in der Türkei insgesamt 385 Haftanstalten, davon 289 geschlossene Haftanstalten, 70 offene Strafvollzugsanstalten,4 Kinder-Erziehungs-Häuser, 9 geschlossene und 6 offene Vollzugsanstalten für Frauen und 7 geschlossene
Strafvollzugsanstalten für Minderjährige. Im Jahr 2002, in dem die AKP die Regierung antrat, gab es 59.429
Gefangene. In den 16 Jahren danach ist die Zahl der Gefangenen auf das 4-fache gestiegen: 235.888. Die Kapazität
der Gefängnisse beträgt 209.122 Personen.
150 Soldaten festgenommen
Spiegel, 11.05.2018
In der Türkei wurden 150 Soldaten wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen. Der
türkische Verteidigungsminister kündigte an, dass weiteren 3.000 die Entlassung droht.
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden fast 7.500 Soldaten festgenommen und mehr als 7.500 aus dem Dienst
entlassen.
Journalistin Reyhan Çapan inhaftiert
BIA News Desk, 14.05.2018
Reyhan Çapan, die ehemalige Chefredakteurin der Tageszeitung Özgür Gündem wurde in Artvin inhaftiert. Sie war
von der 17. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten in Istanbul unter der Anklage „Propaganda für eine terroristische Organisation zu 1 Jahr und 3 Monaten Haft verurteilt worden
HDP-Politikerin Pınar Aydınlar verhaftet
BIA News Desk, 15.05.2018
Die Sängerin und Politikerin Pınar Aydınlar wurde am Atatürk Airport festgenommen und inhaftiert, weil eine
Gefängnisstrafe von 10 Monaten bestätigt worden war. Sie wurde zum Geschlossenen Frauengefängnis Bakırköy
gebracht. Berichten zufolge soll sie wegen Reden verurteilt worden sein, die sie vor der Parlamentswahl am 7. Juni
2015 hielt, bei der sie Kandidatin für die Demokratie-Partei der Völker war. Sie wurde der „Propaganda für eine
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verbotene Organisation“ beschuldigt.
EGMR lehnt Antrag bezüglich Roboski-Massaker ab
BIA News Desk, 17.05.2018
Der EGMR fand den Antrag zum Roboski-Massaker “unzulässig” und zitierte den zurückweisenden Beschluss des (Anmerkung: türkischen) Verfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht hatte den Antrag zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Anwälte die fehlenden Dokumente 2 Tage zu spät geschickt hätten.
Am 28. Dezember 2011 wurden 34 Personen, darunter 28 von der gleichen Familie, bei einer Bombardierung durch türkische Kampfflieger in den Dörfern Roboski und Bujeh im Distrikt Uludere in der Provinz Sirnak im Südosten der Türkei getötet. Nachdem das Verfassungsgericht den Antrag zurückgewiesen hatte, stellten 281 Personen wegen
Menschenrechtsverletzungen, einschließlich dem Recht auf Leben, einen Antrag an das EGMR.
Anklagen gegen armenisch-türkischen Abgeordneten
Turkey Pulse, 17.05.2018
Der Abgeordnete der HDP (Demokratie-Partei des Volkes) armenischer Abstammung Garo Paylan wird der
“Verunglimpfung der türkischen Nation und des Präsidenten” beschuldigt. Türkische Staatsanwälte arbeiten daran,
seine parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung aufzuheben.
Die Staatsanwälte beziehen sich auf den Artikel 301, der Beleidigung der türkischen Nation unter Strafe stellt und
auf Artikel 299, der Beleidigung des türkischen Präsidenten bestraft, Sie sollen damit auf eine Anzeige des
türkischen Akademikers Aygun Attar vom Mai 2017 reagieren. Attar hatte gegen Paylans Bezeichnung des
Massenmordes an Millionen Armeniern im Osmanischen Reich 2015 u.a. vor dem Parlament und in einem Interview
als Genozid protestiert. Paylans kritische Äußerungen über die neue Allianz des türkischen Präsidenten Recep
Tayyip Erdogan mit dem politisch weit rechts stehenden Führer Devlet Bahceli und die anhaltende Unterdrückung
der Medien werden als Beleidigung des Büros des Präsidenten angesehen.
Lebenslange Haft für 104 Angeklagte in der Türkei
DW, 21.05.2018
Ein Gericht in Izmir verurteilte 104 Angeklagte, denen Teilnahme am Putschversuch von 2016 zur Last gelegt wird,
wegen “versuchten Umsturzes der Verfassungsordnung” zu erschwerten lebenslangen Haftstrafen, der höchsten
möglichen Strafe. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren 280 Menschen angeklagt worden. Weitere 21
Angeklagte wurden wegen des Versuchs der Ermordung von Präsident Recep Tayyip Erdogan in der Nacht des
Militärputsches vom 15. Juli 2016 zu 20 Jahren Haft verurteilt. 31 Angeklagte wurden wegen Mitgliedschaft in einer
bewaffneten Terrororganisation zu Strafen zwischen siebeneinhalb und zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Alle
Angeklagten sind ehemalige Militärangehörige, darunter mehrere Generäle und andere ranghohe Offiziere.
In einem weiteren Prozess verhängte ein Gericht in Gaziantep hohe Haftstrafen gegen vier frühere Offiziere wegen
ihrer Beteiligung an dem Putschversuch auf einem Militärstützpunkt nahe der Stadt Gaziantep. Meldung zufolge
wurden ein Oberstleutnant und ein Brigadegeneral zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt.
Strafzumessung mit Afrin-Aufschlag
ArtiGercek, 23.05.2018
Der in Untersuchungshaft sitzende Recep Özdemir wurde zur Höchststrafe verurteilt, weil er Beiträge in sozialen
Medien während der Afrin-Operation veröffentlicht hatte.
Recep Özdemir war am 12. Februar 2018 wegen des Vorwurfs der Organisations-Propaganda mittels sozialer
Medien festgenommen und am 19. Februar 2018 in Untersuchungshaft genommen worden. Er wurde zu einer
Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt, was einer Strafe an der Obergrenze des vorgesehenen
Strafrahmens entspricht. Das Schwurgericht Nummer 7 in Gaziantep erklärte in der Urteilsbegründung, die
Verhängung der Strafe an der Obergrenze des Strafrahmens sei erfolgt, weil Özdemir seine als Straftat gewerteten
Beiträge in sozialen Medien während der Zeit der Afrin-Operation der Türkischen Streitkräfte und der Freien
Syrischen Armee veröffentlicht habe. Özdemirs Verteidigerin Berivan Özpolat erklärte, das Urteil entbehre jeglicher
gesetzlichen Grundlage, man werde das Berufungsgericht anrufen.
Bei den als Organisationspropaganda bewerteten Postings von Özdemir handelt es sich um das Lied ‘Şifa İstemem’
von Delila und ein Foto mit der Unterschrift ‚Gestern wurden 200 Häuser in Cinderes bombardiert. Zivilisten
sterben‘.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht zur Strafzumessung an der oberen Grenze des Strafrahmens aus: „Bei der
Prüfung der Postings wurde festgestellt, dass sie den Straftatbestand erfüllen. Die Tatsache, dass die Tat während des
bewaffneten und mit Opfern verbundenen Kampfes der Türkei gegen die terroristischen PKK/YPJ/YPG verübt
wurde sowie die Ziele und Beweggründe des Angeklagten und die Intensität der Postings ließen eine am unteren
Strafrahmen orientierte Strafzumessung nicht zu.“ (Mezopotamya Ajansi)
CHP scheitert mit Verfassungsklage gegen Wahlgesetz
DLF, 31. Mai 2018 [1]
Das türkische Verfassungsgericht hat den Einspruch der größten Oppositionspartei CHP gegen umstrittene
Änderungen im Wahlgesetz abgewiesen.Das Gesetz sei verfassungskonform, entschied das Gericht nach einer Meldung der staatlichen NachrichtengagenturAnadolu. Die CHP hatte argumentiert, die Änderung im Gesetz könne Wahlbetrug begünstigen. Die Partei fordertedie Annullierung mehrerer Paragrafen.
Das Wahlgesetz war im März auf Vorschlag der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP von Präsident
Erdogan geändert worden. Unter anderem werden nun Stimmen auch dann als gültig erfasst, wenn der Stempel des
Wahlrats auf dem Kuvert fehlt. – Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei finden am 24. Juni statt.
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Quellennachweise
[1] http:/ / www. deutschlandfunk. de/ tuerkei-chp-scheitert-mit-verfassungsklage-gegen-wahlgesetz. 1939. de. html?drn:news_id=888281
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Meldungen des DTF im Mai 2018 Quelle: http://www.tuerkeiforum.net/wiki/index.php?oldid=4281 Bearbeiter: Barbara