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MEINUNGSKAMPF AN UNIVERSITÄTEN : Nichts als Ärger von den Gegnern

VON JÜRGEN KAUBE  – 20 April 2019  –  Britische und amerikanische Universitäten begrenzen die freie Meinungsäußerung zugunsten des Wohlbefindens von Minderheiten. Auch Deutschland wird von solchen Konflikten nicht verschont bleiben.

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, hat soeben vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit an Universitäten gewarnt. Auch in Deutschland verbreite sich, so der Kölner Völkerrechtler, was aus dem angloamerikanischen Raum lange bekannt ist: niemandem Ansichten zuzumuten, die von einigen als unangemessen empfunden würden. Demgegenüber forderte Kempen, dass gerade dort das streitbare Argument und nicht der Boykott das gebotene Mittel der Auseinandersetzung zu bleiben habe.

Worauf bezieht sich dieser Appell? Ist die freie Diskussion an Hochschulen in Gefahr? Amerikanische und britische Universitäten haben zuletzt tatsächlich nicht selten studentischem Druck nachgegeben, die freie Meinungsäußerung zugunsten des Wohlbefindens von Minderheiten zu begrenzen. Die Beispiele sind bizarr. In Oxford wurde eine Diskussion über Abtreibung abgesagt, weil auf das Podium zwei Männer eingeladen worden waren. In Cardiff versuchten Studenten, einen Vortrag von Germaine Greer zu verhindern, weil die einst geschrieben hatte, eine Operation mache aus einem Mann noch keine Frau. Der Vortrag wurde unter Polizeischutz nachgeholt. Greers feministischer Kollegin Linda Bellos ging es in Oxford nicht besser, wo sie wegen einer ähnlichen Bemerkung über Transsexuelle ausgeladen wurde.

Alles weit weg?

In den Vereinigten Staaten entstanden, aber in Großbritannien ebenfalls verbreitet, ist das Konzept der „Schutzräume“, in denen Studenten sicher vor Kommunikation sein wollen, die sie womöglich belasten würde: Literatur oder wissenschaftliche Forschung beispielsweise, in denen Sexualität, ethnische Zuschreibungen oder Gewalt eine Rolle spielen. Dozenten, so die Meinung, hätten anzukündigen, wenn in einem Buch etwas stehe, das nicht den aktuellen Moralvorstellungen der Studenten entspreche. An der Universität von Denver hält es das Zentrum für multikulturelle Exzellenz schon für eine „Mikroaggression“, wenn eine Dozentin Romane zur Pflichtlektüre mache, deren Protagonisten ausschließlich Weiße seien.

Alles weit weg? Alles nur im Kontext von Universitäten zu verstehen, deren Studenten mehrheitlich zahlende Kunden sind und sich entsprechend verhalten? Die auch in Deutschland zunehmende Bereitschaft, sich durch Äußerungen anderer beleidigt, gekränkt und zu wenig „anerkannt“ zu sehen, spricht nicht dafür, dass die Universitäten hierzulande von solchen Konflikten verschont bleiben werden. Als dem Politologen Herfried Münkler als eine Art Mikrorassismus vorgehalten wurde, auf seiner Leseliste zur Politischen Theorie fänden sich keine afrikanischen Autoren, war das schon ganz im amerikanischen Campusstil gearbeitet. Die studentischen Proteste dagegen, dass sein Kollege, der renommierte Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski, frei an der Universität Bremen sprechen sollte, fühlten sich im Recht, weil es sich um einen Kritiker der Flüchtlingspolitik handele und also, so der Kurzschluss, um einen Rechten.

Was nicht gefällt, soll erst gar keine Bühne erhalten.

Er ist es nicht, aber selbst wenn er es wäre? Trillerpfeifen sind keine Argumente. Zuletzt hatte die Universität Siegen Anlass geboten, über die Meinungsfreiheit nachzudenken. Als der Philosoph Dieter Schönecker dort zu einer Diskussionsreihe über ebendie Meinungsfreiheit auch den Bestseller-Autor Thilo Sarrazin sowie den Bundestagsabgeordneten Marc Jongen eingeladen hatte, untersagte ihm der Rektor die Verwendung universitärer Mittel und distanzierte sich von der Einladung. Zuvor hatten etliche andere Eingeladene abgesagt, manche empört allein darüber, dass sie auf derselben Vortragsliste wie die von ihnen nicht Geschätzten gestanden hätten.

Englisch würde man vom „No-platform“-Argument sprechen. Was nicht gefällt, soll erst gar keine Bühne erhalten. Unterstellt werden Ansteckungsgefahr und das Abfärben von Reputation auf die missliebigen Gegner. Beide Unterstellungen halten einer Überprüfung nicht stand. Denn so riesig ist, bei allem Respekt, die „Aufwertung“ nun auch wieder nicht, die einer erfährt, der zwei Stunden an der Universität Siegen sprechen darf, als dass allein daraus schon zwingend zu schließen wäre, es könne sich dann wohl bei Herrn Sarrazin nur um einen äußerst rechthabenden Menschen handeln. Dass das Zuhören bei einem Vortrag von Jörg Baberowski gleich zu Fremdenfeindschaft führt, ist auch nicht nachzuweisen.

Man versteht darum, dass diese Leute dämonisiert werden müssen, damit man einen Grund hat, sie nicht anzuhören. Und man versteht, dass die Messgeräte für Dämonie immer feiner eingestellt werden, damit sie auch Mikrodämonien noch erfassen. Es wird so getan, als habe man nichts als Ärger von den Gegnern. Meinungsfreiheit aber, formulierte einst John Stuart Mill, ist die Bedingung dafür, unsere eigenen Ansichten durchdachter formulieren zu können. Weil wir nicht von vornherein wissen können, im Recht zu sein. Für ihre Missbräuche sind Gerichte zuständig. Die Universität hingegen tut gut daran, abweichende Ansichten als etwas zu behandeln, was erwünscht ist. Und selbst krottenfalsche Ansichten als etwas, dem durch ein erkenntnisorientiertes Gespräch besser zugesetzt werden kann als durch Ausladungen.