MESOPOTAMIA NEWS – DER TOTALITÄRE BEHAVIORISMUS DER „LIBERALEN“ HERRSCHAFT : „ÜBERWACHEN – KONTROLLIEREN = STRAFEN“ !
Die Online-Giganten wollen «gute Zensoren» sein. Aber gute Zensur gibt es nicht
Das Hauptproblem der Betreiber von Facebook, Twitter und Konsorten ist nicht eine tendenziöse politische Haltung oder ihr Marktanteil. Es liegt in der Tatsache, dass sie noch immer einen Rechtsschutz geniessen, der auf die Frühzeit der Internet-Ära zurückgeht.
Von Niall Ferguson – 22.10.2020, 05.30 Uhr – NZZ – Niall Ferguson ist Senior Fellow am Zentrum für europäische Studien in Harvard und forscht gegenwärtig als Milbank Family Senior Fellow an der Hoover Institution in Stanford, Kalifornien.
Wenn sie unter sich sind, dann geben die Grossen des Silicon Valley manchmal merkwürdige Dinge von sich. Bei einer internen Veranstaltung im März 2018 wurden Kaderleute von Google gebeten, sich ihre Firma in der Rolle eines «guten Zensors» vorzustellen, um den Einfluss von Nutzern zurückzubinden, die sich «schlecht benehmen».
In einem internen Video von 2016 skizzierte Nick Foster, der Chef der Design-Abteilung von Google, die Vision eines «zielorientiert gesteuerten Ledgers» für alle Nutzerdaten. Damit sollten die User auf Entscheidungen hingelenkt werden (etwa beim Einkaufen oder beim Reisen), welche «die Werte von Google als Organisation reflektieren».
Wenn Ihnen derlei nicht seltsam vorkommt – nämlich wie eine Passage aus einem dystopischen Science-Fiction-Roman –, dann sollten Sie mehr dystopische Science-Fiction lesen. (Fangen Sie mit Jewgeni Iwanowitsch Samjatins erstaunlich hellsichtigem Werk «Wir» aus dem Jahr 1920 an.)
Die Angestellten, die in den Technologieunternehmen zuunterst auf der Leiter stehen – die Content-Moderatoren, die unerwünschtes Material auf den Online-Kanälen aufspüren müssen –, sehen die Sache anders. «Erinnern Sie sich noch an ‹Wir sind der Redefreiheits-Flügel der Redefreiheits-Partei›?», fragte einer von ihnen in einem Gruppeninterview, das Alex Feerst für die Online-Plattform OneZero führte; er spielte damit auf einen alten Twitter-Slogan an. «Das tönt mittlerweile ziemlich eitel und blauäugig, nicht? Redefreiheits-Partei war einmal, heute sieht es eher nach Scherbenhaufen aus.»
Und wie.
Der Hahn wird zugedreht
Ich weiss nicht, ob sich der demokratische Präsidentschaftskandidat Joe Biden 2015 tatsächlich mit Vadim Pozharski, einem Kadermann eines ukrainischen Energieunternehmens, getroffen hat, wie es die «New York Post» unlängst behauptete. Ich weiss nicht, ob Bidens Sohn Hunter in seiner Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats jener Firma, des Energiekonzerns Burisma, dieses Treffen in die Wege zu leiten versuchte. Und ich hege beträchtliche Zweifel daran, dass die Begegnung, wenn sie denn überhaupt stattgefunden hat, der Grund dafür war, dass Biden die ukrainische Regierung um die Entlassung des Generalstaatsanwalts Wiktor Schokin bat, der im Fall Burisma ermittelte. Ich habe sogar ein offenes Ohr für die These, dass die ganze Story erlogen ist, dass die E-Mails, die sie belegen sollen, gefälscht sind und der Laptop, von dem sie angeblich stammen, ein Geschenk des russischen Geheimdiensts war.
Was ich aber weiss: Wenn ich die Story online gelesen und für überzeugend gehalten hätte, dann sollte es auch möglich sein, dass ich sie mit Freunden teile. Stattdessen entschieden sich Facebook und Twitter dafür, den Primeur der «New York Post» abzuwürgen.
Andy Stone, früher für die Demokratische Partei tätig und nun Kommunikationsverantwortlicher bei Facebook, teilte mit, dass seine Firma die Verbreitung des «Post»-Artikels «drosseln» werde. Twitter hinderte seine Nutzer nicht nur daran, den Artikel mit ihren Followern zu teilen; sie konnten ihn auch nicht direkt weiterleiten. Accounts von Nutzern, die das versuchten – unter ihnen die Sprecherin des Weissen Hauses, Kayleigh McEnany –, wurden gesperrt.
Ich bin fassungslos, wie wenige Berichte zu den bevorstehenden Wahlen die Rolle, die das Internet und Social Media dabei spielen, auch nur erwähnen.
Das ist kein Einzelfall. Im Mai versah Twitter einen Tweet von Präsident Trump mit dem Hinweis, er könne gesundheitsgefährdend sein. Bei Facebook protestierten Angestellte, weil Mark Zuckerberg sich weigerte, dem Beispiel von Twitter zu folgen. Wenige Tage später wurde Facebook genötigt, 88 gegen die linksradikale Antifa-Bewegung gerichtete Inserate der Trump-Wahlkampagne zu beseitigen, auf denen ein auf den Kopf gestelltes rotes Dreieck (ein Nazi-Symbol) zu sehen war. Im August sperrte Facebook eine Gruppe mit gegen 200 000 Mitgliedern, weil sie «wiederholt Inhalte gepostet hatten, die unserer Politik zuwiderlaufen». Die Gruppe verbreitete die weitgehend Trump-freundliche Verschwörungstheorie von QAnon. Anfang Oktober verbannte das Unternehmen QAnon dann vollständig von seinen Plattformen.
Google geht ähnlich vor. Im Juni wurde die Website ZeroHedge vom Werbesystem Google Ads ausgeschlossen, weil sich in den Kommentaren zu Artikeln über Black Lives Matter «Verstösse» gegen die Hausregeln fanden.
Unterlassungssünden
Bemerkenswert daran ist nicht, dass das Silicon Valley bei den Wahlen von 2020 eine äusserst fragwürdige Rolle spielt. Sondern vielmehr, dass das schon 2016 so war und dass die Amerikaner trotz vielen grossen Worten nichts dagegen taten.
In den vergangenen zehn Monaten habe ich ungefähr so viele Berichte und Kommentare zu den bevorstehenden Wahlen gelesen, wie ich ertragen kann. Ich bin fassungslos, wie wenige davon die Rolle, die das Internet und Social Media dabei spielen, auch nur erwähnen. Dabei springt einem deren Bedeutung für die Meinungsbildung nachgerade ins Gesicht.
2019 zählte Facebook in den USA 240 Millionen Nutzer, das sind mehr als 72 Prozent der Bevölkerung. Erwachsene verbringen durchschnittlich 75 Minuten pro Tag auf Social Media, die Hälfte davon auf Facebook. Google beherrscht 88 Prozent des US-Markts für Suchmaschinen, bei der Suche über mobile Verbindungen sind es sogar 95 Prozent. Google und Facebook zusammen kassierten 2018 in den Vereinigten Staaten 60 Prozent der durch Online-Werbung generierten Einnahmen.
Die führenden amerikanischen Technologieunternehmen zählen hinsichtlich der Marktkapitalisierung mittlerweile zu den grössten Firmen weltweit. Unlängst hat das zum Justizausschuss des Repräsentantenhauses gehörige Antitrust-Subkomitee die Resultate einer grossen Untersuchung über die Technologieriesen veröffentlicht. Die Schlussfolgerung? «Apple, Amazon, Google und Facebook verfügen alle über eine bedeutende Marktmacht in grossen Bereichen unserer Wirtschaft. In den jüngsten Jahren hat jede dieser Firmen ihre Machtposition auf dem Markt auf eine Weise vergrössert, die dem Wettbewerbsgedanken zuwiderläuft.»
Das Kernproblem ist nicht der mangelnde Wettbewerb. Es liegt darin, dass die Internet-Plattformen mittlerweile die öffentliche Sphäre sind.
Daraus dürften weitere Antitrust-Verfahren resultieren, die viele Anwälte reich machen und sich nur minim auf die Wettbewerbssituation auswirken werden – ähnlich wie vor zwanzig Jahren der Versuch, die Dominanz von Microsoft auf dem Software-Markt zu verhindern.
Ein Antitrust-Verfahren gegen Amazon etwa ist zum Scheitern verurteilt. Die Kunden lieben das Unternehmen, denn es hat die Preise unzähliger Produkte nachweislich reduziert. Und viel Glück beim Versuch, Googles Marktmacht zu brechen. Nicht einmal Facebook, das laut Umfragen wesentlich weniger Vertrauen geniesst, lässt sich ohne weiteres demontieren, sofern die Anwendung der Wettbewerbsgesetze nicht völlig umgekrempelt wird.
Absolute Vormachtstellung
Das Kernproblem jedoch ist nicht der mangelnde Wettbewerb im Silicon Valley. Es liegt darin, dass die Internet-Plattformen mittlerweile die öffentliche Sphäre sind. Jeder andere Bereich der Medienlandschaft – Zeitungen, Zeitschriften, sogar das Kabelfernsehen – hat ihnen gegenüber massiv an Boden verloren. 2019 verbrachte der Durchschnittsamerikaner 6 Stunden und 35 Minuten pro Tag auf digitalen Medien, das ist mehr, als Fernsehen, Radio und Printmedien zusammen erzielen.
Die Technologieriesen dominieren nicht nur im Inseratemarkt, sie geben auch bei den Nachrichten den Takt an. 2017 sagten zwei Drittel der Erwachsenen in den USA, dass sie Nachrichten über Social-Media-Kanäle erführen. Ende 2019 erbrachte eine Studie des Pew Research Center, dass 18 Prozent der Erwachsenen sich über politische Themen primär via Social Media informieren. Innerhalb dieser Gruppe lag der Anteil der 30- bis 49-Jährigen bei 40 Prozent, derjenige der 18- bis 29-Jährigen bei 48 Prozent. Die daraus resultierenden Pathologien sind zahlreich. Mit Antitrust-Verfahren können sie nicht angegangen werden.
Weil es ihr Hauptanliegen ist, die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer an Werbekunden zu verkaufen, tendieren sie dazu, den nationalen Diskurs mit Fake-News und extremistischen Ansichten zu verschmutzen.
«Ich dachte, wenn erst einmal alle sich frei ausdrücken und Informationen und Ideen austauschen könnten, dann würde die Welt ein besserer Ort sein», sagte Evan Williams, einer der Gründer von Twitter, 2017 gegenüber der «New York Times». «Aber ich lag falsch.» In der Tat.
In ihrem Entstehungsland sind die digitalen Plattformen minimalen Regulierungen unterworfen, nicht zu vergleichen mit denjenigen, welche die Fernsehnetzwerke in ihrer besten Zeit einzuhalten hatten. Und weil es ihr Hauptanliegen ist, die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer an Werbekunden zu verkaufen, tendieren sie dazu, den nationalen Diskurs mit einer Flut von Fake-News und extremistischen Ansichten zu verschmutzen. Die Folge ist eine massive Destabilisierung demokratischer Prozesse – nicht nur in den USA.
Zudem sind digitale Plattformen anfällig für Manipulation von aussen, und das bedeutet nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit. Aber die halbherzigen und unüberlegten Versuche zur Selbstregulierung seitens der Tech-Firmen haben lediglich zu berechtigten Klagen geführt, dass sie die Redefreiheit beschneiden würden.
Ein Gummiparagraf
Wie ist es überhaupt so weit gekommen – zu einer Situation, in welcher derart wichtige Bereiche der öffentlichen Sphäre nur funktionieren können, indem sie ihre Rentabilität durch den Verkauf von Aufmerksamkeit sichern? Die Antwort liegt in der Geschichte der amerikanischen Internet-Regulierung, genauer gesagt: in Paragraf 230 der 1934 erlassenen Communications Act, die 1996 überarbeitet und in Telecommunications Act umbenannt wurde. Dies geschah, nachdem ein New Yorker Gericht den Online-Provider Prodigy für die diffamierenden Posts eines Nutzers zur Verantwortung gezogen hatte.
Zuvor galt eine Firma, die Inhalte kuratierte und verbreitete, als Herausgeber und unterstand der zivilrechtlichen Haftung – was den widersinnigen Anreiz schuf, die Finger ganz von den Inhalten zu lassen. Deshalb wurde Paragraf 230c erstellt, der im Falle des «Blockierens und Herausfilterns von anstössigen Inhalten» Schutz bieten sollte. So wollte man neugegründete Firmen ermutigen, ihre Nutzer zu schützen und illegale Aktivitäten zu verhindern, ohne dabei hohe Kosten für das Content-Management zu riskieren. In Paragraf 230c heisst es weiter:
- Kein Provider oder Nutzer eines interaktiven Onlinediensts soll als Herausgeber oder Quelle einer Information betrachtet werden, die durch einen anderen Provider von Inhalten mit Informationscharakter eingebracht wurde.
- Kein Provider oder Nutzer eines interaktiven Onlinediensts soll für irgendeine Handlung haftbar gemacht werden, die er freiwillig und in gutem Glauben unternommen hat, um den Zugang zu oder die Verfügbarkeit von Material einzuschränken, das der Provider oder Nutzer für obszön, anstössig, lasziv, schmutzig, übermässig gewaltsam, schikanös oder auf andere Weise unzulässig hält.
Das gewiss unbeabsichtigte Resultat des neuen Paragrafen war ein Mechanismus, der ähnlich funktioniert wie Joseph Hellers «Catch-22».
Grundsätzlich sichert Paragraf 230 den Websites also rechtliche Immunität hinsichtlich der Inhalte zu, die ihre Nutzer veröffentlichen (d. h. wenn sie zu wenig filtern), schützt sie aber auch, wenn sie Inhalte entfernen (also zu stark filtern). Die Absicht war, damit einen Mittelweg zu finden zwischen der rechtlichen Haftbarkeit des Providers, wodurch man die Entwicklung des noch jungen Internets behindert hätte, und dem völligen Verzicht auf das Kuratieren der Seiten, was zu einer Flut übler Inhalte geführt hätte. Das gewiss unbeabsichtigte Resultat aber war ein Mechanismus, der ähnlich funktioniert wie Joseph Hellers «Catch-22».
Wenn nämlich auf einer Plattform Inhalte aufgeschaltet werden, die lügnerisch, diffamierend oder auf andere Weise schädlich sind, und jemand dagegen Klage erhebt, dann werden die Anwälte des betreffenden Big-Tech-Unternehmens auf Paragraf 230 verweisen: Bitte, wir sind nur eine Technologiefirma, der strittige Inhalt stammt nicht von uns. Aber wenn jemand bei ihnen Dinge veröffentlicht, die gegen das Reglement des Unternehmens verstossen, und diese Einträge gelöscht werden, kommt ebenfalls Paragraf 230 zum Tragen: Bitte, wir sind ein Privatunternehmen, der erste Verfassungszusatz ist auf uns nicht anwendbar.
Fruchtloses Gezerre
Natürlich, die Technologieriesen haben über Jahre Kinderpornografie und (weniger erfolgreich) terroristische Propaganda aus dem Netz gefiltert. Aber dafür hielt der Missionsgeist Einzug. 2015 ergänzte Twitter sein Reglement durch das Verbot, zu «Gewalt gegen andere . . . aufgrund ihrer Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlechtlichkeit, geschlechtlichen Identität, ihres Alters oder einer Behinderung» aufzurufen.
In der Zeit von Trumps Präsidentschaft – etwa nach den Gewaltausbrüchen in Charlottesville, Virginia, im Jahr 2017 – wurden wiederholt weitere Modifikationen an den Nutzungsbedingungen und Community-Standards der Plattformen vorgenommen, ebenso am Reglement für den Umgang mit nichtöffentlichen Inhalten.
Es ist nicht nötig, all die Fälle aufzuzählen, bei denen in den vergangenen Jahren mehrheitlich rechtslastige Inhalte zensiert, in den Suchresultaten weit unten platziert oder aus dem Verkehr gezogen wurden. Der springende Punkt ist die Tatsache, dass nach wie vor keine kohärente Reform der für digitale Plattformen geltenden Regelungen vorgenommen wurde. Das führte zu einem dysfunktionalen Hin und Her zwischen den sporadischen und nicht ganz aufrichtigen Versuchen der Betreiber, das Problem selbst anzugehen, und den Forderungen aussenstehender Akteure, härter gegen alles einzuschreiten, was in ihren Augen als Hassrede zu gelten hat.
Internet-Foren sind ein zu wichtiger Teil der öffentlichen Sphäre, als dass der Zugang zu ihnen aufgrund von privat erstellten Community-Standards reguliert werden dürfte.
Zugleich beugte sich die Gründergeneration der Unternehmer im Silicon Valley trotz ihren einst libertären Neigungen wiederholt dem Druck jüngerer Angestellter, die aus einem universitären Umfeld kommen, wo man denjenigen, deren Ansichten man für «riskant» hält, kein Forum mehr gibt. Laut Brian Amerige, der Facebook inzwischen verlassen hat, attackieren diese Mitarbeiter «schnell einmal – und oft in Gruppen – jeden, der Ansichten vertritt, die einer linksorientierten Ideologie zuwiderzulaufen scheinen».
Das Resultat scheint das Schlechteste der beiden Welten in sich zu vereinen. Einerseits florieren Verschwörungstheorien wie Plandemic auf Facebook und anderswo. Anderseits intervenieren die Betreiber der Plattformen willkürlich, wenn ein eigentlich legitimer Text die Algorithmen aktiviert, welche Hassrede aufspüren sollen, oder wenn die Content-Moderatoren zu murren beginnen.
Notwendige Reformen
Vor zwei Jahren wies ich in einem Meinungsartikel auf dieses Problem hin. Schon damals hielt ich fest, dass dem Debakel einzig mit zwei Reformen abzuhelfen wäre – aber bis dato ist, abgesehen von marginaler gesetzgeberischer Klempnerei, so gut wie nichts geschehen.
Faktisch müsste zum einen Paragraf 230 ausser Kraft gesetzt oder gründlich abgeändert werden, so dass die Betreiber der digitalen Plattformen wieder rechtliche Verantwortung für die Inhalte tragen, die sie aufschalten; der Rest läge dann bei den Gerichten. Zum anderen müssten die Betreiber auf ein Äquivalent des ersten Verfassungszusatzes verpflichtet werden, der unter anderem die Redefreiheit garantiert; dies in Anbetracht der Tatsache, dass die Internet-Foren ein zu wichtiger Teil der öffentlichen Sphäre sind, als dass der Zugang zu ihnen aufgrund von privat erstellten und fast mit Sicherheit tendenziösen Community-Standards reguliert werden dürfte.
Auf solche Vorschläge reagieren die Juristen der Technologieriesen natürlich mit Wehgeschrei, da die rechtliche Haftbarkeit ihrer Klienten in der Folge massiv anwachsen würde. Ja. Genau darum geht es. Die Betreiber werden dann endlich einsehen müssen, dass man als Herausgeber auch Risiken zu tragen hat und dass mit dem Angebot einer praktisch universal genutzten Dienstleistung entsprechende Verantwortung einhergeht.
Immerhin findet dieser Gedanke seit einiger Zeit wachsende Zustimmung – und dies nicht nur bei republikanischen Gesetzgebern. Zudem haben mehrere Gerichtsentscheide die Grenzen des Erlaubten beim Löschen von Inhalten aufgezeigt, die für «obszön, anstössig, lasziv, schmutzig, übermässig gewaltsam, schikanös oder auf andere Weise unzulässig» gehalten werden: Die letzte Floskel darf nicht zur Diskriminierung von politisch Andersdenkenden missbraucht werden.
Leider kommt der Umschwung zu spät, um die Umsetzung einer gründlichen Gesetzesreform unter der Trump-Regierung anzustossen.
In einem 2017 gesprochenen Urteil kippte der Oberste Gerichtshof zudem ein im Gliedstaat North Carolina geltendes Gesetz, das Sexualstraftätern die Nutzung von Social Media untersagte. Der Richter begründete den Entscheid, indem er die Online-Plattformen mit dem öffentlichen Raum verglich; demzufolge bedeute es sogar im Fall von Sexualstraftätern einen Verstoss gegen die Verfassung, wenn man ihnen das Recht auf Zugang und Meinungsäusserung im Internet untersage. Mit anderen Worten: Auch wenn sie private Unternehmen sind, haben die Tech-Giganten eine öffentliche Funktion.
Wenn die digitalen Foren die moderne Form des öffentlichen Raums sind, dann kann es nicht in ihrer Zuständigkeit liegen, «Hassbotschaften» zu löschen, wie es neunzehn prominente Bürgerrechtsgruppen 2017 von Facebook verlangten. Denn auch Hassbotschaften sind durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, es sei denn, dass sie explizit zur Gewalt gegen eine bestimmte Person aufrufen.
Macht ohne Verantwortung
Leider kommt dieser Umschwung zu spät, um die Umsetzung einer gründlichen Gesetzesreform unter der Trump-Regierung anzustossen. Und wenn ich an die engen Verbindungen zwischen dem Silicon Valley und der Senatorin Kamala Harris denke, dann besteht wenig Aussicht auf Fortschritte, falls sie im kommenden Monat zur Vizepräsidentin gewählt wird. Ganz abgesehen von den grosszügigen Wahlspenden, welche Harris und die Demokraten von den Big-Tech-Firmen erhalten, haben sie auch kein Problem damit, wenn Facebook, Twitter und andere digitale Plattformen Berichte wie diejenigen über Hunter Bidens ukrainische Kontakte versenken.
1931 warf der britische Premierminister Stanley Baldwin den damals mächtigsten Pressemagnaten, Lord Beaverbrook und Lord Rothermere, vor, sie hätten es auf Macht abgesehen, und zwar auf «Macht ohne Verantwortung – das Privileg der Hure von alters her» (die Formulierung stammte von Baldwins Cousin Rudyard Kipling). Wenn ich die wenig beleuchtete, doch übermächtige Rolle betrachte, welche die grossen Technologiefirmen im politischen Leben der USA spielen, sehe ich keine guten Zensoren. Ich sehe grosse, böse Huren.
Niall Ferguson ist Senior Fellow am Zentrum für europäische Studien in Harvard und forscht gegenwärtig als Milbank Family Senior Fellow an der Hoover Institution in Stanford, Kalifornien. Der obige Beitrag wurde für das «Bloomberg Markets Magazine» verfasst und erscheint hier in leicht gekürzter Fassung.