MESOP WATCH UNDER THE PRIDE FLAG: Sprachpolitik -Sternchenstunde

Kommentar von Edo Reents 6.10.2021 FAZ

*innen. Außen ist mitgemeint. Die Bundesfamilienministerin empfiehlt, in offiziellen Schreiben auf Gendersternchen und Ähnliches zu verzichten. Das ist ein erfreulicher Schritt.

Weniger hellsichtig als vielmehr bang fragten wir an dieser Stelle einst: „Wird man ,Bundeskanzlerinamt‘ sagen dürfen?“  Mit Angela Merkels Kandidatur schien vieles möglich, aber gar nichts zwingend. Wenn Unionspolitikern eine Schwäche für den Abbau von Bürokratie nachgesagt wird, dann darf man umgekehrt schließen, dass sie erst gar keine aufbauen wollen, auch keine sprachliche.

Für Merkels Unionskanzlerkandidatinnen- und Unionskanzlerkandidatenvorgänger Edmund Stoiber fand man seinerzeit sogar Verwendung als EU-Beauftragten für Bürokratieabbau. Und das Gebäude, in das Stoiber 2002 um Haaresbreite eingezogen wäre, heißt auch nach sechzehnjähriger weiblicher Hausherrschaft „Bundeskanzleramt“. Eine Kanzleramtsministerin gab es in all dieser Zeit genauso wenig wie einen Kanzlerinamtsminister, wie derzeit Helge Braun zu titulieren wäre, wenn – ja, wenn man sich damals zu der Bezeichnung „Bundeskanzlerinamt“ hätte durchringen können, denn dann hätte man auch B sagen müssen. Man tat es nicht.

Ungläubig besinnt man sich auf die Kanzlerinmorgenröte, als die Sprache noch nicht ganz so eng in den moralischen Schraubstock eingezwängt war, auch die deutsche nicht. Was dann kam, wissen wir: allerlei Sonderzeichen – Sternchen, Innen-Plural, Unterstrich, Trema (zwei Punkte über einem Vokal), Doppelpunkt, und das alles mitten im Wort. Wenn wir uns jedes weiteren Kommentars zu diesen Neuerungen enthalten, dann deswegen, weil dies als Rechthaberei aufgefasst werden könnte, die im Lichte einer frischen Nachricht weniger denn je am Platz ist: Christine Lambrecht (SPD) hat in einem Schreiben an das Kanzleramt, an die Ministerien und an die obersten Bundesbehörden die Empfehlung ausgesprochen, in offiziellen Schreiben auf Sonderzeichen künftig zu verzichten.

Es wäre voreilig, diesen Akt der Vernunft als Bekenntnis zum generischen Maskulinum zu begreifen; die weiblichen Endungen möge man, wo immer sie opportun und praktikabel sind, beibehalten; aber Abstrakta, die nur die reine Funktionsträgerschaft meinen, könnten im generischen Maskulinum verbleiben („Arbeitgeber“). Dass Lambrecht dieser Schritt in ihrer Eigenschaft als Frauen- und Familienministerin und nicht als Justizministerin, als die sie vor einem Jahr mit einer in rein weiblicher Sprache abgefassten Gesetzesnovelle scheiterte, gutgeschrieben wird, muss man nicht als List der Vernunft begreifen, kann es aber: Aus ihrer Anweisung spricht die aus pragmatischen Gründen nur zu begrüßende Auffassung, dass es genüge, sprachlich zwei Geschlechter vorkommen zu lassen und alle weiteren stillschweigend mitzumeinen, ohne dafür jedes Mal ein Sonderzeichen zu setzen. Was immer sprachlich nun wird – man kann vielleicht von keiner Stern-, aber immerhin von einer Sternchenstunde sprechen.