Proteste in Iran: Menschenrechtler berichten von insgesamt über 500 Toten bei Kundgebungen
Mitte September ist die Iranerin Mahsa Amini in Polizeigewahrsam gestorben. Der Grund für die Festnahme: Sie zeigte zu viel Haar. Seither protestieren Iranerinnen und Iraner für mehr Frauenrechte und für den Sturz des Regimes.NZZ-RedaktionAktualisiert29.01.2023, 20.28 Uhr
- In Iran sind nach Angaben von Menschenrechtlern seit Beginn der systemkritischen Kundgebungen vor über vier Monaten mindestens 527 Personen bei Protesten getötet worden. Unter ihnen seien auch 71 Minderjährige, hiess es am Sonntag (29. ) in einem Bericht der Organisation Human Rights Activists News Agency (Hrana) mit Sitz in den USA. Zudem seien 70 Angehörige der Polizei und von anderen Sicherheitsorganen ums Leben gekommen. Die Zahl der Festnahmen bezifferte die Organisation auf annähernd 20 000. Mehr als hundert Festgenommenen drohe ein Todesurteil. Mehrere Demonstranten wurden bereits hingerichtet. Laut dem Bericht gab es über die Hauptstadt Teheran hinaus Proteste in mehr als 160 Städten.
- Nach neuen EU-Sanktionen gegen Iran hat Teheran Gegensanktionen verhängt. Wie das Aussenministerium am Mittwoch (25. ) mitteilte, wurden insgesamt 34 Personen und Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmassnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte in Iran. Betroffen sind unter anderem Abgeordnete des Europaparlaments sowie zwei deutsche Offiziere. Iran wirft ihnen «Unterstützung von Terrorismus» sowie «Einmischung in die inneren Angelegenheiten» vor. Betroffen ist etwa der deutsche SPD-Aussenpolitiker Dietmar Köster. Vergangene Woche hatte er im Ausschuss für Auswärtiges des EU-Parlaments gesagt: «Stabilität im Nahen und Mittleren Osten wird es nur geben, wenn das Mullah-Regime endlich gestürzt ist.» Sicherheit für Israel werde es nur geben, wenn die antisemitische Führung des Landes durch eine Demokratie ersetzt werde. Die EU hatte zuvor Sanktionen gegen 37 iranische Beamte und Organisationen gesprochen, zuvor hatten die USA und Grossbritannien Sanktionen verhängt.
- Die iranische Justiz hat das Berufungsverfahren eines zum Tode verurteilten Demonstranten zugelassen. Der Prozess gegen den 19 Jahre alten Mohammed Ghobadlu werde vor dem Obersten Gerichtshof neu verhandelt, teilte das Justizportal Mizan am Montag (23. ) mit. Ghobadlus Exekution war vor knapp zwei Wochen nach Protesten ausgesetzt worden. Der 19-Jährige war in Karaj nahe der Hauptstadt Teheran festgenommen worden. Die iranische Justiz hatte ihn zum Tode verurteilt, weil er ein Regierungsgebäude in Brand gesteckt und einen Sicherheitsbeamten verletzt haben soll.
- Die EU kann Irans Revolutionswächter nicht ohne Gerichtsurteil als Terrorgruppe einstufen (23. ). Das müsse zuerst von einem Gericht festgestellt werden, sagte der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell vor einem Treffen der Aussenminister in Brüssel gegenüber Reportern. Das Parlament hatte die EU vergangene Woche aufgefordert, die Revolutionswächter als terroristische Vereinigung einzustufen, da sie für die Unterdrückung der Proteste im Land und die Lieferung von Drohnen an Russland verantwortlich gemacht werden. Auch Deutschland unterstützt die Bemühungen, die Truppe als Terrorgruppe zu brandmarken.