MESOP MIDEAST NEU: BEWAFFNET IN DIE UKRAINE ? = JA! – UNBEWAFFNET NACH KURDISTAN ! = NEIN ! – „Maß an Repression gegen Kurdistan-Solidarität wird immer extremer“

Die Kriminalisierung der Kurdistan-Solidarität nimmt neue Dimensionen an. Ein besonderes Exempel soll offensichtlich an dem Berliner Aktivisten U. statuiert werden, der vom Staatsschutz des LKA zum „internationalen Terroristen“ stilisiert wird.

  • ANF19 Mär 2022 – Wer sich in Deutschland solidarisch mit dem kurdischen Freiheitskampf zeigt, kann sich schnell im Visier der Sicherheitsbehörden wiederfinden. Grundlage ist das 1993 in der Bundesrepublik erlassene Betätigungsverbot für die PKK. Seit dem Erlass werden nirgendwo außerhalb ihrer Heimatgebiete politisch aktive Kurdinnen und Kurden einer so systematischen Repressions- und Kriminalisierungspolitik ausgesetzt wie in Deutschland. Doch immer öfter schränkt das PKK-Verbot auch elementare Rechte von internationalistischen Linken der Kurdistan-Solidarität ein und kriminalisiert Aktivitäten, die ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur und Meinungsbildung sind, wie etwa die Teilnahme an Demonstrationen oder ihre Organisierung.

Ein besonderes Exempel soll hier offensichtlich an dem Berliner Aktivisten U. statuiert werden. Gegen den Deutschen wurde ein Ausreiseverbot aus dem Gebiet der Bundesrepublik verhängt, weil er sich für die Rechte von Kurdinnen und Kurden und eine friedliche Lösung der kurdischen Frage engagiert. Im Januar hatte das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten U. mitgeteilt, dass er die Bundesrepublik nicht verlassen dürfe und seine Ausweisdokumente innerhalb von vier Werktagen abzugeben habe (ANF berichtete). Veranlasst wurde die Maßnahme durch das Berliner Landeskriminalamt, das U. zum Vorwurf macht, dass er „in thematischem Zusammenhang mehrfach als Anmelder von Berliner Versammlungslagen in Erscheinung“ getreten sei.