MESOP GERMAN GENERAL ATTORNY LAW SUIT AGAINST PKK MEMBER

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK)

Februar 12, 2015 – Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 2. Februar 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen den 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet D. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Anschläge auf Einrichtungen türkischer Sicherheitsbehörden begehen. Seit 2004 sind bei zahlreichen Anschlägen Soldaten und Polizisten, vereinzelt auch Zivilisten, getötet oder verletzt worden. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen, durch öffentlichkeitswirksame Aktionen die öffentliche Meinung im Sinne der PKK zu beeinflussen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.

Der Angeschuldigte war unter dem Decknamen “Kahraman” von spätestens Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. Bis Mitte Juni 2013 leitete er zunächst den PKK-Sektor Mitte, zu dem unter anderem die Gebiete Duisburg, Köln, Bielefeld und Dortmund gehörten. Danach war er für den Sektor Nord verantwortlich, der unter anderem die Gebiete Bremen, Hamburg, Kiel, Berlin und Sachsen umfasste. In den von ihm geleiteten Sektoren koordinierte und überwachte der Angeschuldigte die Arbeit der ihm untergeordneten Kader. Er war vor allem dafür verantwortlich, durch Spenden- und Beitragssammlungen Geld für die PKK zu beschaffen. Zudem stellte er sicher, dass sich genügend PKK-Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen der Organisation beteiligten. Er stand mit den ihm übergeordneten Kadern auf Europaebene in fortlaufendem Kontakt und unterrichtete sie über die Ergebnisse der Arbeit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 29. August 2014 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 27/2014 vom 3. September 2014).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Frauke Köhler – Staatsanwältin – Brauerstr. 30 76137 Karlsruhe