MESOP : DEUTSCHE RICHTER KRITISIEREN NEUE TÜRKISCHE REPRESSIONSGESETZE

Türkei auf dem Weg in den Polizeistaat. Presseerklärung der „Neue Richtervereinigung“:

2 März 2015 – MESOP – “Die türkische Regierung hat dem Parlament den Entwurf eines Sicherheitsgesetzes vorgelegt. Wird es beschlossen, würde die Türkei die Strukturen eines totalitären Polizeistaats annehmen. Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher der Neuen Richtervereinigung sagte am 1. März 2015 hierzu:

„Polizeiliche Willkür unterminiert eine Gesellschaft. Deutschland hat das in der Vergangenheit schmerzvoll erfahren. Die Türkei ist am Scheideweg: Terrorismusbekämpfung hat zu Recht eine hohe Priorität, aber Rechtsstaatlichkeit kann mit totalitären Instrumenten nicht erreicht werden. Die Neue Richtervereinigung warnt eindringlich davor, die justizielle Kontrolle der Polizei in der Türkei abzubauen. Die vorgelegten Entwürfe eines Sicherheitsgesetzes führen in die falsche Richtung! Stellen Sie Gewaltenteilung wieder her und geben Sie das Projekt des Sicherheitsgesetzes auf – Ich bin überzeugt, dass Europa der Türkei dann die Hand zur weiteren Assoziation reichen wird, was sonst sehr schwierig wird.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, der Polizei verstärkte und bislang ungekannte Befugnisse zu verleihen. Unter dem Vorwand des Schutzes der öffentlichen Sicherheit sollen der türkischen Polizei neue Kompetenzen gegeben werden, etwa die körperliche Durchsuchung, die Durch- suchung von Autos und die Verhaftung von Personen – alles ohne richterliche oder staats- anwaltschaftliche Kontrolle. Personen sollen von öffentlichen Plätzen „entfernt“ oder „unter Schutz“ gestellt werden, allein aufgrund polizeilicher Anordnung und ohne zeitliche Begrenzung. Die Möglichkeiten des polizeilichen Waffengebrauches würden durch den sehr vagen Gesetzestext erweitert. Schleudern und metallenen Gegenstände werden als Waffen klassi- fiziert und ihr Besitz mit schweren Strafen bedroht. Das Verhüllen des Gesichts bei einer Demonstration, ganz oder teilweise, wird unter Gefängnisstrafe gestellt. Behördenleiter, die die Regierung auswählt, sollen einzelne Kompetenzen der Staatsanwaltschaft erhalten, etwa die Polizei zu strafrechtlichen Ermittlungen anzuweisen. Sicherheitskräfte sollen zu Abhör- maßnahmen für 48 Stunden ohne richterliche Genehmigung ermächtigt werden.

Sollten diese Regelungen beschlossen werden, läge darin eindeutig ein großer Schritt der Türkei von einem autoritären zu einem totalitären Polizeistaat, den die türkische Richterver- einigung YARSAV zu Recht als Sargnagel einer pluralistischen Demokratie, des Rechts- staates, der Grundrechte und der Unabhängigkeit der Justiz bezeichnet. Mit unseren demo- kratischen türkischen Kolleginnen und Kollegen wenden wir uns entschieden gegen dieses Gesetzesvorhaben.”