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Unterlassung erwirkt : „Tagesschau“ revidiert Bericht über AfD FAZ 18.09.2021
In Sachen AfD lag die „Tagesschau“ nicht ganz richtig. Die „Tagesschau“ muss einen Bericht über das Abstimmungsverhalten der AfD-Bundestagsfraktion über die Fluthilfe nachträglich umarbeiten. Die AfD hat eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt.
Im Streit um die Berichterstattung der „Tagesschau“ zum Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion über den Fluthilfefonds hat der NDR eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der AfD-Bundestagsfraktion abgegeben. „Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 7. September wurde nachträglich bearbeitet“, erklärte der NDR am Freitagabend. In einer früheren Version habe der Eindruck entstehen können, die AfD-Fraktion habe gegen den Aufbau des Fluthilfefonds gestimmt, „tatsächlich hatte sie in 2. Lesung einstimmig dafür votiert.“