HESSEN SPD PRO GUELEN : WIESBADEN – OBERURSEL

Wiesbaden: Steckt Gülen-Bewegung hinter deutsch-türkischer Kulturolympiade?

Von Birgit Emnet – Wiesbadener Tageblatt – 5.3.2014 –  Der Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) will trotz Kritik an der Schirmherrschaft für die deutsch-türkische Kulturolympiade festhalten. Obwohl laut Meldung von hr-online hinter dem Veranstalter, dem Frankfurter Verein Academy, die islamisch-konservative Gülen-Bewegung stecken soll. Diese soll Bildungsvereine dafür nutzen, Jugendliche in ihrem Sinn zu missionieren und im Blick des Verfassungsschutzes stehen, wie es heißt.

Wie Gerich zu seiner Schirmherrschaft auf Anfrage dieser Zeitung ausführte, sei er vom Wiesbadener Nachhilfeverein Delphin, der ein anerkannter Träger der Jugendhilfe sei, angeschrieben und gebeten worden, die Schirmherrschaft für die deutsch-türkische Kulturolympiade zu übernehmen. Diese sei laut Angaben des Veranstalters eine „bundesweite bilinguale Kulturveranstaltung in Form eines Wettbewerbs für Kinder und Jugendliche, bei dem die türkische und deutsche Kultur unter anderem in Lied, Tanz und Gedicht zusammenkommen“, so Gerich weiter.

Brückenbauer oder Sektenführer? Fethullah Gülens Bewegung ist in Hessen fest verankert

Weiterhin habe es in dem Anschreiben geheißen: „Die Kulturolympiade entstand in dem Anliegen, ein Zeichen der gegenseitigen Verständigung zu setzen sowie die deutsche und die türkischstämmige Bevölkerung einander näher zu bringen. Die Stärkung des Dialogs zwischen den unterschiedlichen Kulturen und die Erweiterung des Horizonts stehen dabei im Mittelpunkt.“ Bereits im Jahr 2007 allerdings, so ein Artikel dieser Zeitung mit dem Titel „Nachhilfe auch in Sachen Islamismus?“, lagen dem Wiesbadener Amt für soziale Arbeit Informationen vor, dass bei Delphin nicht nur Nachhilfe für türkischstämmige Kinder, sondern auch islamistische Aktivitäten stattfänden. Wie Sozialdezernent Arno Goßmann (SPD) damals ausführte, habe es Schilderungen von Kindern gegeben, die beim Nachhilfeverein an verpflichtenden Gebets- und Koranstunden teilgenommen hätten. Die Überprüfung, sagt Goßmann dazu heute, hätte seiner Erinnerung nach allerdings keine Anhaltspunkte für eine Aberkennung der Jugendhilfe-Trägerschaft ergeben.

OB möchte sich ein eigenes Bild machen

Wie OB Gerich weiter ausführt, sei ihm zu dem Zeitpunkt, als er die Schirmherrschaft angenommen habe, nicht bewusst gewesen, „dass hinter dem Veranstalter die Gülen-Bewegung steht“. Er habe nun aber aus mehreren Gründen nicht vor, seine Schirmherrschaft zurückzuziehen, so der OB weiter.Denn erstens gebe es für ihn keinen Grund, den Verein anders zu behandeln als andere Vereine, solange dem Veranstalter der Kulturolympiade von offizieller Stelle keine verfassungsfeindlichen Tendenzen nachgewiesen werden. „Zweitens möchte ich nun die Schirmherrschaft noch mehr als vorher dazu nutzen, mögliche Barrieren abzubauen und ein Zeichen für die Integration und Demokratie zu setzen. Drittens werde ich mir zunächst einmal selbst ein Bild von der Veranstaltung und den Organisatoren machen, bevor ich darüber urteile.“

“Nur Gerüchte”

Auch Integrationsdezernentin Rose-Lore Scholz (CDU) betont, dass der Verfassungsschutz gegenüber der Gülen-Bewegung ja „nichts gefunden“ habe. Dennoch sei sie nun „sensibilisiert“, sagt Scholz, auch Schuldezernentin. Man müsse generell als Politiker schon aufpassen, dass man für Schirmherrschaften nicht instrumentalisiert werde.

Der Pressesprecher der Kulturolympiade, Ugur Ünal, weist gegenüber dieser Zeitung zurück, dass die Kulturolympiade einseitig traditionalistisch-türkisch aufgestellt sei. Man fördere den Dialog zwischen deutschen und türkischen Jugendlichen. „Bei uns werden auch Gedichte von Goethe und Schiller rezitiert und neben türkischen Trachtentänzen gibt es auch Songs von Xavier Naidoo und Helene Fischer.“ Falsch sei die Behauptung, der Verfassungsschutz würde den Veranstalter beobachten, „das sind nur Gerüchte“. Und wenn Mitarbeiter privat entschieden, sich zu den Ideen der Gülen-Bewegung hingezogen zu fühlen, sei das ihre Meinung, die als solche zu werten sei, „solange sie nicht gegen den Verfassungsschutz verstößt“.