Genitalverstümmelung in Deutschland im Visier

Das Parlament 26 Februar 2013 – Von Verena Renneberg

Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll nach dem Willen der SPD-Fraktion und des Bundesrates stärker als bisher in Deutschland geahndet werden. Mit entsprechenden Gesetzentwürfen der Sozialdemokraten (17/12374) und der Länderkammer (17/1217) befasste sich der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung.

Der Bundesrat fordert in seiner Initiative, Genitalverstümmelung bei Frauen mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren zu bestrafen. Nach dem Willen der Länderkammer soll die Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers eingestuft werden.

Damit würde “ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft”, heißt in der Vorlage. Danach soll zudem die Verjährung ruhen, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da die Täter regelmäßig aus dem Familienkreis der Opfer kämen, könnten sich die meist minderjährigen Betroffenen allerdings häufig erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Die Sozialdemokraten fordern in ihrer Vorlage vor allem die Hochstufung der Verstümmelung zum Verbrechen. Angaben von Nichtregierungsorganisationen zufolge seien in Deutschland derzeit etwa 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Zudem seien zirka 4.000 bis 5.000 hier lebende Mädchen und Frauen gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf.