EU PARLAMENT : ABWEICHENDE MEINUNG = KEIN GELD MEHR !

EU plant Strafen für Parteien, die nicht „die Werte der EU“ vertreten

Deutsche Wirtschafts – Nachrichten   – 22.5.2013 – Die EU-Kommission will Parteien mit Strafen belegen, wenn sie nicht den von der EU definierten Grundwerten folgen. Die Regelung öffnet dem politischen Gesinnungs-Druck Tür und Tor.

 

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag der Sozialisten im Europa-Parlament aufgegriffen. Demnach sollen künftig Parteien, die die „Werte der EU nicht respektieren“, mit Strafzahlungen belegt werden. Die Gruppe des Österreichers Hannes Swoboda will damit verhindern, dass „rechtsradikale oder fremdenfeindliche“ Parteien im EU-Parlament vertreten sind.

Im Europäischen Parlament sind derzeit 13 Parteien vertreten. Sie erhalten insgesamt 31 Millionen Euro an Parteienfinanzierung. Künftig soll es dem Parlament möglich sein, Gruppen, die nicht den EU-Werten folgen, von dieser Finanzierung auszuschließen.

Wie die dänische Website information.dk berichtet, sagte der Sprecher der dänischen Liberalen, Lykke Friis, es müsse objektive Kriterien geben, um zu verhindern, dass die Regelung zu einer „Vendetta“ gegen Andersdenkende missbraucht werde. Der Grüne Nicholas Villumsen sagte: „Das wäre so, als würde das Parlament Strafen gegen Parteien mit der falschen Meinung verhängen. Es ist sehr besorgniserregend, dass das Europäische Parlament Parteien für ihre Überzeugungen bestrafen will.“

Wammen wiegelte die Kritik ab und sagte, die Regelung werde sich nicht auf Parteien beziehen, die nur in den Nationalstaaten vertreten sind. Außerdem gehe es nur um die „fundamentalen Grundwerte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und dem Respekt für Minderheiten“.

Tatsächlich ist eine solche Regelung sehr gefährlich. Sie öffnet dem politischen Gesinnungs-Druck Tür und Tor. Denn darüber, was Werte sind, kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein. In einem angespannten Krisen-Klima können über eine solche Regelung EU-Kritiker mundtot gemacht werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann mit einer solchen Regelung unterdrückt werden.

Der Zwang, an „Werte“ zu glauben, ist undemokratisch.

Er ist die Vorstufe zu einem totalitären System. Künftig dürfte solch ein Verstoß auch unter dem EU-Wertekanon strafbar sein.

Früher nannte man das Majestäts-Beleidigung. – Das war allerdings im vordemokratischen Zeitalter.