ALLGEMEINER MENSCHENRECHTS-REPORT TÜRKEI JANUAR 2014 / DTF

Demokratisches Türkeiforum (DTF) – Die folgenden Nachrichten wurden im Januar 2014 vom DTF in der türkischen Presse erfasst  und meist zusammenfassend übersetzt.

Kritik am Justizvollzugssystem für Kinder und Jugendliche

Am 03.01.2014 berichtete Bianet über eine Presseerklärung des Menschenrechtsverein IHD, des Dachverbandes der Gefangenenhilfsvereine und der Rechts-Kommission der Partei für Frieden und Demokratie (BDP), in dem auf einen neuen Fall von Misshandlung und Folter von Minderjährigen aufmerksam gemacht wurde.

In der Kinder- und Jugendhaftanstalt von Sincan/Provinz Ankara sollen 12 minderjährige Gefangene misshandelt und gefoltert worden sein. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Sincan-Haftanstalt in die Schlagzeilen gerät. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass Neuankömmlinge Leibesvisitationen und anderen erniedrigenden Prozeduren unterzogen wurden. Die neuesten bekannt gewordenen Vorfälle gehen darüber jedoch weit hinaus.

Die Vorfälle

Laut Berichten der verschiedenen Menschenrechtsorganisationen soll es am 01. Januar nach einer Zählung zu Übergriffen des Personals gekommen sein. Auslöser war die Verärgerung eines Wärters darüber, dass ein krank am Boden liegender Minderjähriger nicht aufstehen wollte. In der Folge sei es zunächst zu Beschimpfungen und schließlich zur Gewaltanwendung durch das Personal gekommen sein. Vertreter der Menschenrechtsorganisationen, die die Minderjährigen besuchen konnten, berichten von Verletzungen im Gesicht und blutverschmierten Kleidungsstücken. Außerdem sollen Wasserwerfer und farbiges Gas gegen weitere minderjährige Gefangene eines anliegenden Blocks, die gegen die Misshandlung ihrer Mitgefangenen protestiert hatten, eingesetzt worden sein. Schließlich seien die Gefangenen in Handschellen über mehrere Stunden hinweg in einem Beobachtungsraum eingeschlossen gewesen sein. Nach dem Besuch des Krankenhauses, wo die Gefangenen unter Beobachtung von Soldaten ärztlich untersucht wurden, sollen sie erneut über mehrere Stunden im Beobachtungsraum, dessen Fenster geöffnet waren, bis zum Abend des nächsten Tages ohne Essen oder Betten und Decken eingeschlossen worden sein.

Reaktionen

Im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 01. Januar 2014 muss hervorgehoben werden, dass es selbst für Abgeordnete außerordentlich schwierig ist, ihrem Recht auf parlamentarische Kontrolle nachzugehen und Besuche von Haftanstalten, insbesondere Jugendstrafanstalten regelmäßig verweigert werden. Der CHP-Abgeordnete Sezgin Tanrikulu hat nach dem Bekanntwerden der Vorfälle eine schriftliche Anfrage an die Regierung gestellt und die Aufklärung der Vorfälle gefordert.

Die Tageszeitung Radikal berichtete am 05.01.2014 über die Reaktion der Anstaltsleitung, eine Verlegung von neun minderjährigen Gefangenen von Ankara nach Izmir und Istanbul. Auch auf dem Weg dorthin sowie in der Jugendstrafanstalt Maltepe/Istanbul sollen die Misshandlungen angedauert haben. Eine Zusammenlegung aller vier Gefangenen in der Jugendstrafanstalt Maltepe hat die Anstaltsleitung verweigert, auch zu essen und zu trinken sollen die Jugendlichen nur unzureichend bekommen haben.

Hintergrund

Nach Information des Menschenrechtsvereins IHD befindet sich die große Mehrheit der über 1700 Kinder und Jugendlichen in Haftanstalten in Untersuchungshaft. Während sich verurteilte jugendliche Straftäter in der Regel in einem weniger schweren Vollzugssystem befinden, beispielsweise sog. Erziehungsheime, sind Jugendliche in Untersuchungshaft einem sehr viel harscheren Vollzugssystem ausgesetzt. Damit werden sie de facto schon vor einer Verurteilung bestraft. Hinzu kommen außergewöhnlich lange Untersuchungshaftzeiten, in denen die Kinder und Jugendlichen ihre Schulausbildung unterbrechen müssen.

Das türkische Justizvollzugsystem steht seit längerem immer wieder in der Kritik (Presseerklärung vom 08.01.2014 des Menschenrechtsvereins, Gewerkschaft der Sozial- und Pflegeberufe, Menschenrechtsstiftung der Türkei und Türkische Ärztekammer). Die steigenden Gefangenenzahlen und der Ausbau von Haftplätzen stehen beide im Gegensatz zu den Entwicklungen in europäischen Ländern. Auch die schlechte Versorgung schwerst kranker Gefangener wird immer wieder kritisiert, zuletzt im März 2013 vom EGMR (Gülay Çetin/Türkiye). Zwar hat der Präsident das Recht, schwerkranke, behinderte oder alte Gefangene zu begnadigen (Art. 104 Türkische Verfassung), davon macht er aber nur sehr selten Gebrauch. Auch die im Justizvollzugsgesetz verankerte Möglichkeit auf Haftverschonung oder -aufschiebung wird nur ausnahmsweise gewährt und regelmäßig aufgrund angeblicher Sicherheitsbedenken verweigert. Typisch ist auch die häufige Verlegung in andere Haftanstalten, wie im Fall der misshandelten und gefolterten minderjährigen Gefangenen aus Sincan. Diese waren bereits aus anderen türkischen Städten, hauptsächlich aus dem Südosten, nach Sincan verlegt worden.

Aufruf von Menschenrechtsorganisationen

Am 10.01.2014 berichtete die Internet-Zeitung Bianet über einen Aufruf von neun NGOs (darunter die Menschenrechtsvereine IHD und MAZLUMDER) zur Schließung von Gefängnissen für Kinder und Jugendliche und eine grundlegende Reform des Systems. Dem gegenüber stehen die Pläne des Justizministeriums 10 neue sog. F-Typ (Hochsicherheits-) Haftanstalten für Kinder und Jugendliche bauen zu wollen.

Gefangene werden trotz schwerer Krankheit nicht entlassen

Am 8. Januar 2014 haben der Menschenrechtsverein IHD, die Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialdienst SES, die Stiftung für Menschenrechte in der Türkei TIHV und die Ärztekammer der Türkei TTB eine Erklärung zur Lage von kranken Gefangenen herausgegeben. Sie beklagen darin vor allem, dass auch schwer erkrankte Gefangene nicht aus der Haft entlassen werden. Die Erklärung kann in vollem Wortlaut in der türkischen Sprache u.a. auf den Seiten der Gewerkschaft SES gefunden werden. Das DTF veröffentlicht eine zusammenfassende deutsche Übersetzung daraus.

Nach einer Erklärung des Justizministerium befanden sich am 2. Dezember 2013 144.212 Menschen im Gefängnis. Das gleiche Ministerium gab bekannt, dass in den letzten 13 Jahren 2.300 Gefangene in Haft verstorben sind. Der IHD und die TIHV haben ermittelt, dass unter den Gefangenen zur Zeit 544 erkrankt sind. Von ihnen leiden 163 Menschen an schweren Erkrankungen. Die wirklichen Zahlen dürften höher liegen, da sie nur die Schicksale von Gefangenen wiedergeben, die sich an den IHD oder die TIHV gewandt haben.

Nach Artikel 104 der Verfassung von 1982 hat der Staatspräsident die Möglichkeit, rechtskräftig verurteilte Personen zu begnadigen, wenn sie an einer dauerhaften Krankheit leiden, eine Behinderung haben oder “gealtert” sind. Von dieser Möglichkeit hat der Staatspräsident Abdullah Gül zwischen 2008 und dem 17. Mai 2012 insgesamt 26 Mal Gebrauch gemacht. Nach Artikel 16 des Strafvollzugsgesetzes besteht die Möglichkeit, Gefangene mit lebensbedrohlicher Erkrankung zu entlassen, wenn die Rechtsmedizin dies festgestellt hat. Nach Artikel 116 des Strafvollzugsgesetzes sind allerdings Untersuchungshäftlingen von dieser Vorschrift ausgeschlossen. Zudem ist es eine schier unüberwindliche Hürde, von der Rechtsmedizin ein entsprechendes Attest zu erhalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 5. März 2013 zum Fall Gülay Çetin versus Türkei[1] verschiedene Grundsätze bei der Beurteilung von Krankheiten bei Gefangenen deutlich gemacht und in diesem Fall entschieden, dass die Verzögerung einer klaren Einschätzung eine Verletzung des Folterverbots darstellt.

Durch eine Gesetzesänderung vom 24. Januar 2013 wurde mit dem Gesetz 6411 die Möglichkeit geschaffen, Gefangene zu entlassen, die sich nicht selbst versorgen können. Allerdings wurde dies an die Bedingung geknöpft, dass diese Gefangene keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Das kann als Einschränkung dieser Möglichkeit für politische Gefangene interpretiert werden. Nach der Gesetzesänderung sollen nach Mitteilung des Justizministeriums bis zum 28. Mai 2013 insgesamt 50 Gefangene entlassen worden sein, wobei sich nur drei Gefangene darunter befanden, die nach dem Anti-Terror Gesetz verurteilt wurden.

Am Jahresende waren 82 Mitarbeiter von Medien inhaftiert

Am 14. Januar 2014 wurde in Bianet der Bericht zum vierten Quartal über Beobachtung der Medien und Meinungsfreiheit veröffentlicht. Demnach befanden sich 59 JournalistInnen und 23 Verteiler von Zeitungen am Jahresende in Haft. Bis auf 3 JournalistInnen befinden sich alle Personen im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Gesetz und als Angehörige von Organisationen in Haft. Von den 59 JournalistInnen arbeiteten 34 für kurdische Medien. Ihnen wird Mitgliedschaft in KCK, PKK oder DYG vorgeworfen. Sechs JournalistInnen sollen der DHKP-C, vier der MLKP und jeweils ein Journalist der Direniş Hareketi (Widerstandsbewegung) bzw. der İBDA-C angehören. Zwei JournalistInnen sind wegen des Aktion am Gezi Park in Haft und einem wird Spionage vorgeworfen.

Das Verfassungsgericht hat am 15. Dezember 2013 im Falle des Journalisten Firas Aslan, der fast 4 Jahre in U-Haft war und Hebet Aslan, die über 4 Jahre in U-Haft war, auf Entschädigung von 8.200 TL entschieden, weil die ständige Verlängerung der U-Haft einen Eingriff in die Freiheit und Persönlichkeitsrechte darstelle. In ähnlicher Weise wurden dem Journalisten Mustafa Balbay, der als Angeklagter im Ergenekon Verfahren zum Abgeordneten der CHP gewählt worden war, eine Entschädigung von 5.000 TL zuerkannt. Er wude am 13. Dezember 2013 aus der Haft entlassen. Er war fast 5 Jahre in Haft.

Zwischen Oktober und Dezember 2013 hat der EGMR in Bezug auf 24 Personen und zwei Publikationen entschieden, dass die Türkei Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Meinungsfreiheit) verletzt habe und den Betroffenen Abfindungen in Höhe von 113.885 Euro zuerkannt.

Gewalt gegen Frauen

Die Internet-Zeitung Bianet, die seit Jahren eine Statistik über die Zahl der in den Medien bekannt gewordenen Gewalttaten gegen Frauen veröffentlicht, gab am 15.01.2014 ihre Statistik über Gewalt gegen Frauen im Jahr 2013 bekannt. Laut dieser Statistik wurden 2013 214 Frauen ermordet, in 2/3 der Fälle waren Ehemänner, Ex-Ehemänner oder ehemalige Lebensgefährten die Täter. In den letzten vier Jahren wurden somit 853 Frauen ermordet. Auch die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt wurden blieb mit 241 Fällen in 2013 hoch und auch hier sind die Täter überwiegend im familiären Umfeld zu finden. Bei den gezählten 167 Fällen von Vergewaltigung kannten die Frauen in mehr als der Hälfte der Fälle den Täter. Natürlich zeigen diese öffentlich bekannt gewordenen Fälle von Gewalt gegen Frauen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Straftaten. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass die konservative Regierung durch die immer wiederkehrende Betonung der Familie und die Zuweisung eines Platzes innerhalb der Familie für Frauen, nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann. Im Gegenteil unterstützen Forderungen nach frühzeitiger Eheschließung und Familiengründung, Familien mit mindestens drei Kindern oder die Einschränkung von Abtreibungsmöglichkeiten eine Kultur, in der Frauen Opfer von Gewalt werden, weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen.

Bianet berichtete am 14.01.2014, dass nach Untersuchungen der Frauenrechtsorganisation KAMER gerade im Osten und Südosten der Türkei Frauen daher immer noch sehr häufig (71%) aufgrund von Heiratsvermittlung und Familienentscheidung verheiratet werden. KAMER fand zudem heraus, dass immer noch ein Drittel aller Frauen bei ihrer Heirat minderjährig sind. Erfreulich ist, dass die Zahl derer, die bereits als Kinder versprochen wurden, als Witwen einen Bruder ihres Mannes heiraten müssen oder zur Belegung von Familienstreitigkeiten oder -fehden verheiratet werden, abnimmt. Nichtsdestotrotz heiraten weiterhin die meisten Frauen innerhalb der Familie. Ein Grund dafür ist der Wunsch, das Erbe nicht an Fremde verlieren zu wollen oder aufteilen zu müssen. Ist die Ehefrau eine Verwandte, so ist praktisch sicher, dass sie nichts erben wird, so die Gründerin von KAMER Nebahat Akkoç.

Muharrem Erbey seit 4 Jahren in Untersuchungshaft

Am 10. Januar 2014 veröffentlichten die Menschenrechtsorganisationen FIDH (International Federation for Human Rights) und OMCT (World Organisation Against Torture), die Internationale Vereinigung von Rechtsanwälten (UIA), das Euro-Mediterrane Menschenrechtsnetzwerk (EMHRN), der türkische Menschenrechtsverein (IHD) und die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) in Genf eine Erklärung über ihre große Besorgnis, dass der bekannte Menschenrechtsverteidiger Muharrem Erbey seit vier Jahren willkürlich in Untersuchungshaft ist und dass die gezielte Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern in der Türkei andauert.

Am 13. Januar 2014 wird das Gerichtsverfahren gegen Muharrem Erbey, den Menschenrechtsanwalt, stellvertretenden Vorsitzenden des IHD und ehemaligen Vorsitzenden der Zweigstelle des IHD in Diyarbakir sowie Träger des internationalen Ludovic-Trarieux-Menschenrechtspreises von 2012 fortgesetzt. Herr Erbey wird gerichtlich verfolgt und befindet sich seit vier Jahren mit weiteren 152 Kurden in verlängerter Untersuchungshaft

Am 24. Dezember 2009 wurde Herr Erbey von Anti-Terroreinheiten des Sicherheitsdirektorates Diyarbakir im Rahmen einer gleichzeitigen Operation in 11 Provinzen festgenommen. Seine Inhaftierung gründete sich auf seiner angeblichen Mitgliedschaft in der Union der Kurdischen Gemeinschaften (KCK), eine Organisation von der gesagt wird, sie sei der „städtische Arm“ der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK). Er wurde infolgedessen wegen „Mitgliedschaft“ in einer illegalen Organisation“ nach Artikel 314 des türkischen Strafrechts angeklagt. Im Falle einer Verurteilung erhält er eine Haftstrafe von 7,5 bis 15 Jahren.

Protokolle der Verhöre von Muharrem Erbey durch die Staatsanwaltschaft am 25. Dezember 2009 zeigen, dass die wahren Gründe für seine Inhaftierung mit seiner legitimen Menschenrechtsarbeit zusammenhängen. Nach Angaben seiner Anwälte beruhen die Anklagen vor allem auf seiner Teilnahme an einem Workshop über Verfassungsänderungen mit dem Ziel von mehr Anerkennung für Minderheitenrechte im September 2009 in Diyarbakir, auf seinen Reden über die Rechte von Kurden vor Parlamenten in Belgien, Schweden und Großbritannien und auf seiner Teilnahme an dem „Kurdischen Film Festival“ in Italien in 2009. Die Rechtsanwälte von Muharrem Erbey haben erst sechs Monate nach seiner Inhaftierung Einsicht in seine Gerichtsakte erhalten – ein klarer Bruch seines Rechts auf Verteidigung, wie es in internationalem Recht festgelegt ist.

Seit 2009 wurden im Zusammenhang mit den KCK-Ermittlungen mehr als 8000 Personen inhaftiert – in massenhaften Operationen zur Terrorismusbekämpfung, die in Wirklichkeit wenig mit der Bekämpfung von Terror zu tun hatten, sondern als Mittel benutzt wurden, um friedliche Opposition und Äußerungen kurdischer Politik und Kultur zu kriminalisieren. Ähnliche Ermittlungen zielten ab gegen Menschenrechtsverteidiger wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungs-Partei-Front (DHKP-C). In diesem Kontext wurden Dutzende von Menschenrechtsverteidigern, darunter Mitglieder und Vorstandsmitglieder des IHD, mit erfundenen und missbräuchlichen Terrorbeschuldigungen rechtlich verfolgt. Die Lage von Muharrem Erbey ist wegen der Länge seiner Untersuchungshaft besonders schwerwiegend; sie widerspricht internationalen Standards für faire Verfahren.

Unsere Organisationen verurteilen die seit 4 Jahren andauernde ungerechtfertigte Inhaftierung von Herrn Erbey. Wir sind alarmiert durch die unverhohlene Nichtachtung der grundlegenden Rechte von Herrn Erbey auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Zeit und auf Verteidigung, und sein legitimes Recht, sich für Menschenrechte einzusetzen und sie zu verteidigen, einschließlich der Teilnahme an Aktivitäten mit dem Ziel, diese Rechte im öffentlichen Raum zu fördern und ihre Verteidigung im Rahmen seiner Berufstätigkeit zu übernehmen.

Unsere Organisationen fordern die türkischen Behörden dringend auf, Herrn Erbey unverzüglich und bedingungslos freizulassen, weil die Anklagen gegen ihn lediglich darauf abzuzielen scheinen, seine Menschenrechtsaktivitäten zu sanktionieren, Herrn Erbey ein faires Gerichtsverfahren zu garantieren und die weitere Verfolgung von , Menschenrechtsverteidigern – unter anderen IHD-Mitglieder – zu beenden.

Zusammenfassend wiederholen wir unseren Aufruf an die türkischen Behörden, das anhaltende repressive Klima zu beenden, in dem Menschenrechtsverteidiger und ihre Organisationen im Land zur Zielscheibe werden – in Übereinstimmung mit der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Europäischen Menschenrechtsinstrumenten, die von der Türkei ratifiziert wurden.

 

Kontakt für weitere Informationen: • FIDH: Audrey Couprie / Arthur Manet: +33 1 43 55 25 18 • OMCT: Delphine Reculeau: +41 22 809 49 39 • UIA: Marie-Pierre Lienard: +33 1 44 88 55 66 • EMHRN: Hayet Zeghiche : +32 488080041 • İHD: A.Murat Okur: +90 543 712 91 27

See Observatory’s Press Release, January 28, 2013.

 

 

 

Demokratisches Türkeiforum e. V.
Langenhagen 49, 33671 Bielefeld
E-Mail: info=at=tuerkeiforum.net, Homepage: www.tuerkeiforum.net

Das Demokratische Türkeiforum e.V. (DTF) setzt sich seit der Gründung 1990 für die Einhaltung der Menschenrechte und für Demokratie in der Türkei ein. Das DTF ist die deutsche Unterstützergruppe der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV). Spenden an das DTF werden praktisch zu 100% an die TIHV weitergeleitet.

Seit ihrer Gründung hat die TIHV mehr als 12.000 Folteropfer kostenlos behandelt. Behandlungszentren existieren in Ankara, Istanbul, Izmir, Adana und Diyarbakir. Das Dokumentationszentrum in Ankara gibt tägliche Berichte über Verletzungen der Menschenrechte in Türkisch und Englisch heraus und erstellt daraus Jahresberichte. Die Homepage des DTF wird als Sicherungskopie vieler dieser Dokumente genutzt.

Wie Unterstützergruppen in einigen anderen europäischen Ländern möchte das Demokratische Türkeiforum (DTF) in Deutschland zu der Finanzierung der TIHV beitragen. Spenden an das DTF e.V. werden in vollem Umfang an die TIHV weitergeleitet; sie sind steuerlich absetzbar.

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Demokratisches Türkeiforum

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Anmerkung: Um eine Spendenbescheinigung am Jahresende zu erhalten, muss die volle Anschrift bekannt sein.

 



[1]Siehe hierzu eine Fallschilderung in Englisch Equal treatment for remand and convicted prisoners: Gülay Çetin v. Turkey im Strasbourg Observer oder aber das Urteil in Französisch oder Türkisch.