ALEVITEN MÖRDER V-MÄNNER DES DEUTSCHEN VERFASSUNGSSCHUTZES ? / MEHMET KILIC – MdB

Alevitische Mordopfer von Sivas bleiben in Deutschland ungesühnt.

MESOP 18.7.2013 – Ein vor zwanzig Jahren begangener Mehrfachmord an Aleviten in der Türkei bleibt in Deutschland unbestraft. 993 hatten islamistische Türken in der anatolischen Stadt Sivas ein Hotel angezündet. Dieses war zu diesem Zeitpunkt  von alevitischen Künstlern und Intellektuellen bewohnt. 

Insgesamt kamen 35 Menschen bei diesem fundamentalistischen Brandanschlag zu Tode. Grund des Angriffs war die Gegnerschaft zwischen radikal-islamistischen Kreisen und der Glaubensgemeinschaft der Aleviten. Ein Teil der Täter flüchtete in den Folgejahren nach Deutschland, neun von ihnen sollen sich dort bis heute dort unbehelligt aufhalten.

Die deutschen Strafbehörden haben aber bis heute keinerlei Verfolgungshandlungen gesetzt. Mindestens einer der mutmaßlichen Täter von 1993 soll sogar eingebürgert worden sein. Andere Verdächtige genießen dauerhaften Asylstatus in Deutschland. Obwohl in der Türkei in Abwesenheit Gerichtsurteile gefällt worden waren und einige der Täter sogar zum Tode verurteilt worden sind, gibt es für sie keinerlei Konsequenzen durch deutsche Behörden.

Sind Täter V-Männer des deutschen Verfassungsschutzes?

Schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden erhebt in diesem Zusammenhang der grüne Bundestagsabgeordnete Memet Kilic, der selbst der alevitischen Glaubensgemeinschaft angehört.  Kilic vermutet, dass die Täter von 1993 heute von den deutschen Behörden geschützt werden, weil sie als V-Männer für den Verfassungsschutz arbeiten. Gleichzeitig soll die in Deutschland tätige türkische Lobbyisten-Organisation Milli Görüs, die ein Naheverhältnis zur türkischen Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan hat, die mutmaßliche Tätergruppe unterstützen.

Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Dezember 2011 einen Versuch unternahm, einen der mutmaßlichen Täter auszuweisen, scheiterte dieser vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Durch ein ursprünglich verhängtes Todesurteil gegen den Betroffenen sah es seinen Status als politisch Verfolgter bestätigt. Dass die Todesstrafe in der Türkei 2002 abgeschafft worden ist, interessierte das Gericht nicht.