AKT DER UNTERWERFUNG

In der Beschneidungsdebatte im Deutschen Bundestag spielte die muslimische Praxis keine Rolle.

Von Necla Kelek

Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung mit Mehrheit das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” beschlossen. Damit geht für mich ein Stück der aufgeklärten Zivilgesellschaft zu Ende.

Es wird fortan legal sein, was bisher undenkbar war, nämlich dass das Grundrecht auf Unversehrtheit der Person einem wie auch immer begründeten religiösen Ritual und dem „Kindeswohl” geopfert wird. Religionsausübung ist nicht mehr ein Teil der durch die Verfassung garantierten Freiheit, sondern steht trotz aller gegenteiligen Behauptungen fortan über ihr. Das Kindeswohl wird als Verfügungsrecht über das Kind definiert.

Die Begründungen für eine Beschneidung von Jungen sind ebenso viel- wie einfältig, ebenso mythisch wie konstruiert. Die Argumentationen des Gesetzgebers interessengeleitet.

In der Debatte im Bundestag spielte die muslimische Praxis fast keine Rolle. Es wurde die jüdische Beschneidung diskutiert. Wenn über den Islam gesprochen wurde, dann im Zusammenhang der „jüdischen und islamischen Tradition”. Kein Wort über die muslimische Praxis, sechs- oder zehnjährigen Jungen in einem Festsaal vor Hunderten von Zuschauern den Penis zuzurichten. Deshalb auch kein Wort zu den medizinischen und seelischen Risiken der Zirkumzision bei Jungen in der Vorpubertät. Es ging darum, wie der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae meinte, dass es nicht angehen könne, dass jüdische Jungen durch eine nicht durchgeführte Beschneidung an der kulturellen Identität ihres „eigenen Volkes nicht ganz und gar teilhaben” könnten. Er traf sich auf einer Linie mit der Linken Luc Jochimsen, die ein Beschneidungsverbot für „Ausgrenzung” hielt, das sich Deutschland als einziges Land nicht erlauben dürfe. Und der Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier meinte, dass es wohl zu weit ginge, wenn „wir Deutsche unseren jüdischen Mitbürgern beibringen, was Inhalt von Lebensschutz und Kindeswohl ist”.

Der eigentliche Anlass der Debatte, das Urteil des Landgerichts Köln, das die missglückte Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als Körperverletzung beurteilte, wäre von vielen Abgeordneten lieber ungeschehen gemacht worden und war kein Thema.

Die religiöse Argumentation der Muslime für die Beschneidung bezieht sich auf die Sunna, die man vereinfacht auch als islamische Moral beschreiben kann, die durch Anekdoten aus dem Leben Mohammeds bebildert ist. Sie ist einer der Riten, die Mohammed in Rückgriff auf Abraham eingeführt hat, um den jüdischen Konkurrenten ebenbürtig zu sein. Zuallererst ist die Beschneidung ein Akt der Unterwerfung, dem alle Jungen unterzogen werden und dessen Ursprung im pharaonischen Dunkel der Geschichte liegen soll.

Die Begründungen für die Beschneidung von Jungen sind zum Beispiel in der in Ägypten verbreiteten schafiitischen Rechtsschule ganz ähnlich wie die bei Mädchen. Wenn gesagt wird, die Genitalverstümmelung von Mädchen stelle eine Menschenrechtsverletzung dar, die von Jungen aber nicht, dann ist dies kein religiöses Argument, denn was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung unseres Parlaments in der Hoheit der Religionsgemeinschaften. Und um Religionsfreiheit geht es doch.

Die Beschneidung von Jungen wird von den Muslimen heute weder bewusst religiös noch hinterfragt vollzogen, sondern als gegeben hingenommen. Ein archaisches Ritual, das Unterwerfung, Identitätsfindung und Abgrenzung gegen die „Unreinen” symbolisiert. Und wenn in der Debatte vom Einwilligungsgebot der Eltern ausgegangen wird, dann müsste man nachfragen, ob die muslimischen Eltern in ihrer Community überhaupt die Möglichkeit haben, sich gegen eine Beschneidung zu entscheiden.

Meine Erfahrung aus jahrzehntelanger Kenntnis religiöser Praxis sowohl in der Türkei wie in Deutschland sagt mir, dass Muslime, die ihre Söhne nicht beschneiden lassen, ihre Achtung in der Gemeinde verlieren und sozial ausgegrenzt werden. Wenn von den Islamverbänden behauptet wird — so steht es in der Gesetzesbegründung —, Beschneidungen muslimischer Jungen würden in Deutschland nicht gegen den Willen der Kinder und ausschließlich von Ärzten durchgeführt, entspricht das nicht der Wahrheit.

Dieselben Funktionäre haben vor Jahren so lange behauptet, dass es keine Zwangsverheiratungen unter Muslimen gebe, bis man ihnen das Gegenteil bewies. Die Jungen werden nicht gefragt, und die Beschneidung wird oft nicht von Ärzten, sondern von aus der Türkei eingeflogenen Sünnetcis durchgeführt, einer Art Friseur mit medizinischer Zusatzausbildung.

Dieser Beschneider hat keine religiöse Verankerung wie im Jüdischen der Mohel, die Beschneidung ist kein religiöser Akt, sondern ein gesellschaftliches Ereignis. Sollte dies zukünftig tatsächlich nur von Ärzten praktiziert werden, wäre das zumindest ein medizinischer Fortschritt. Es werden Wehrlose stigmatisiert und Jungen ungefragt zusätzlich traumatisiert.

Die medizinische Unmöglichkeit, die Schmerzfreiheit von Säuglingen bei dem operativen Eingriff zu garantieren, also nach den „Regeln der ärztlichen Kunst” zu handeln, wird in dem Gesetz großzügig wegformuliert.

Die anderen Hilfsargumente, Beschneidung sei aus hygienischen Gründen sinnvoll, sind in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen. Geradezu grotesk ist das Argument der Bundesjustizministerin, man müsse die Beschneidung legalisieren, weil sonst ein Beschneidungstourismus einsetzen würde. Vielleicht sollte die für diese Fragen verantwortliche Vertreterin der Exekutive einmal mit dem Finanzminister reden, dass der doch die Fahndung nach Steuersündern einstellen möge, weil dadurch Steuerflucht unnötig werde.

Der Begründer der Psychoanalyse, Sigmund Freud, aus einer orthodoxen jüdischen Familie stammend, wurde selbst beschnitten, hat aber strikt abgelehnt, das bei seinen Kindern zu vollziehen. Er hielt religiöse Zwangsrituale schlicht für Neurosenfabriken. Umso erstaunlicher ist, dass sich aufgeklärt gebende Publizisten mangels anderer Argumente die religiöse Mystik und natürlich auch die jüngere Geschichte bemühen, um die Beschneidung zu rechtfertigen.

Der Historiker Michael Wolffsohn hat gegen die Orthodoxen angemerkt, dass es für eine Religion in einer modernen aufgeklärten Gesellschaft andere Formen der Aufnahme, Identitätsfindung und des Ritus geben sollte. Schließlich habe man es im Judentum auch geschafft, das Menschenopfer in ein Tieropfer zu überführen, ohne Schaden zu nehmen. Einige Juden praktizieren selbst bereits die „Brit Schalom”, die symbolische Form der Beschneidung. Eine solche Modernisierung muss von den Gläubigen selbst kommen, der Staat kann hier in die eine oder andere Richtung die Weichen stellen.

Der von der Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang ge-brauchte Satz („Jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland muss möglich sein”) weist in die Vergangenheit und wird seine fatale Wirkung erst nach dem Beschluss des Bundestags entfalten. Die Abgeordnete der Grünen, die ehemalige Integrationsbeauftragte Marieluise Beck, hat dies denn auch in einer Zwischenfrage formuliert. Sie bat den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um Zustimmung, dass Religionsausübung zu den Bedingungen der Religionsgemeinschaften akzeptiert werden sollte. Sie plädiert für das „Recht auf Differenz”, also im Klartext letztlich auch für die Akzeptanz der muslimischen Apartheid von Frauen, weil sie zum religiösen Leben zu deren Bedingungen gehört.

Mit welcher Begründung will man zukünftig — um nur einige Fragen zu benennen — das Tragen des Kopftuchs an Schulen und Behörden untersagen, wie sich zu Fragen des Schächtens oder der Polygamie verhalten? Ich bin sicher, die Juristen in den Islamvereinen spitzen schon die Stifte. Die Grube, in die die Politik mit dieser Argumentation fallen wird, hat sie mit diesem Gesetz selbst ausgehoben.

Die Hilfsverben des Rechts, wie sie von der Bundeskanzlerin, ihrer Justizministerin und Politikern aller Parteien bemüht worden sind, werden ihre Wirkung entfalten. Aber vielleicht ist gerade diese postsäkulare Wende ja gewollt, vielleicht will man über den Hebel der Stärkung des religiösen Lebens der Gesellschaft wieder so etwas wie Mores lehren. Der CSU-Ab- geordnete eordnete Norbert Geis be- schwor in der Debatte gar einen rechtsfreien Raum für Eltern, und sein Fraktionskollege Johannes Singhammer freute sich bereits über die Rückkehr der Religion. Vielleicht — und das scheint mir eher der Fall — ist diese praktische Toleranz um des lieben Frieden willens ja alles, was man noch aufbringt.

Man weiß selbst nicht mehr, was man will, und legt sich deshalb weder mit den jüdischen noch mit den muslimischen Funktionären an, nicht mit Israel und der islamischen Welt. Außerdem stehen Wahlen vor der Tür, und Themen wie Religion und Integration sind nun mal keine Wahlkampfschlager. Durch die Fraktionen wurde beschlossen, dass Beschneidungen „rechtgemäß”, also vom Grundgesetz gedeckt sind.

Auch der Grüne Volker Beck spricht davon, dass Eltern „vor den Kadi” gestellt werden könnten. Beck meinte sicherlich den Richter und nicht den Kadi, den islamischen Scharia-Richter. Es geht tatsächlich nicht um Kriminalisierung, aber es gibt in der juristischen Methodologie feine Abstufungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens formuliert wird. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel rechtswidrig, muss aber nicht unbedingt strafbar sein und verfolgt werden. Man könnte auch etwas dulden, wie wir es aus der Debatte um die Abtreibung kennen. Eine solche Duldung von Beschneidung wäre eine Möglichkeit gewesen, die das vielzitierte Kindeswohl, die freie Ausübung von Religion und die Unverletzlichkeit der Person in der Waage gehalten hätte. Stattdessen hat man sich entschieden, die Vorhaut des Kindes um Gottes willen zu opfern, wenn es die Eltern oder ihre Religion wollen.

Necla Kelek, 54, ist die wohl prominenteste Islamkritikerin in Deutschland. So hat die türkischstämmige Soziologin mit ihrem Bestseller „Die fremde Braut” von 2005 die Zwangsverheiratungen muslimischer Frauen angeprangert.

DER SPIEGEL 51 / 2012