THEO VAN GOGH : DER VERITABLE WIE KAPITALE RECHTSBRUCH DER GENOSSIN FAESER (FULL STORY)

Warum darf Nancy Faeser Tische und Stühle beschlagnahmen lassen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Compact“-Verbot

Auf Filmaufnahmen ist zu sehen, wie Polizisten Stühle und Tische aus den „Compact“-Redaktionsräumen tragen.

17.07.2024 – 16:46 Uhr NIUS VON Janina Lionello

Nach der Razzia beim „Compact“-Magazin steht das Vorgehen von Innenministerin Faeser, die eigenhändig und ohne Gerichtsbeschluss ein Verbot veranlasste, in der Kritik. NIUS ist unter anderem der Frage nachgegangen, warum Faeser sogar Stühle beschlagnahmen lassen konnte, welche Rolle Justizminister Marco Buschmann bei dem Vorgang spielte, und mit welchem Trick die Innenministerin ein Medienunternehmen zum Verein machte, um das Verbot durchzusetzen.

  1. Wie hat Faeser „Compact“ zum Verein gemacht, um auf diese Weise ein Verbot durchzusetzen?

Der grüne EU-Politiker Erik Marquardt ist überzeugt: „Rechtsextreme“ würden das Verbot zu Unrecht als illegale Beschränkung der Meinungsfreiheit sehen. „Dass das Verbot in einem Rechtsstaat wie unserem möglich ist, zeigt, dass sie Unrecht haben“, schrieb er auf X.

Doch so einfach ist es nicht. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, schreibt Bundestags-Vize Wolfgang Kubicki (FDP) auf X. „Das Vereinsrecht dient dem Verbot von Vereinen und nicht von Medien.“

Verfassungsrechtler Boehme-Nessler erklärt, warum ein solcher Vorgang überhaupt technisch möglich ist: „Das geht deshalb, weil das Vereinsgesetz einen sehr weiten Begriff von einem Verein hat. Wenn sich mehrere Personen freiwillig zusammenschließen, um einigermaßen organisiert einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, gilt das als Verein.“ Aus dieser Perspektive könne man auch einen Verlag oder eine Redaktion als Verein definieren.

„Faeser respektiert die Verfassung nicht“

Natürlich sei dieser Trick aber rechtlich völlig unzulässig. „Frau Faeser hebelt mit diesem Trick die unglaublich wichtige Pressefreiheit aus, die von der Verfassung garantiert wird. Rechtlich darf man die Verfassung nicht mit irgendwelchen Tricksereien außer Kraft setzen. Es ist erschütternd, dass eine Innenministerin, die auch für den Schutz der Verfassung zuständig ist, die Verfassung so wenig respektiert.“

  1. Warum darf Nancy Faeser Tische und Stühle beschlagnahmen lassen?

Es wirkt wie eine reine Einschüchterungsmaßnahme: Auf Filmaufnahmen ist zu sehen, wie Polizisten Stühle und Tische aus den „Compact“-Redaktionsräumen tragen.

Doch – warum ist ein derartiges Vorgehen überhaupt erlaubt? Verfassungsrechtler Boehme-Nessler erklärt: „Bei Vereinsverboten darf der Staat das gesamte Vermögen des verbotenen Vereins einziehen. Alles, was dem Verein gehört, bekommt der Staat. Also auch Bürostühle und Tische.“

  1. Welche Rolle spielte Justizminister Marco Buschmann?

Justizminister Marco Buschmann schweigt seit Montag beharrlich zu dem Thema. Einzige Reaktion bislang: Der Minister blendete zahlreiche Kommentare, die sich auf das Compact-Verbot bezogen, unter anderen X-Posts von Buschmann aus.

Gegenüber NIUS erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums: „Für die von Ihnen in Bezug genommene Maßnahme des Vereinsverbots ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig (siehe § 3 des Vereinsgesetzes). Eine Einbindung des Bundesministeriums der Justiz ist dabei nicht vorgesehen. Das Bundesministerium der Justiz kommentiert Verwaltungsmaßnahmen anderer Ressorts grundsätzlich nicht.“

Die Tatsache, dass Bundestags-Vize Wolfgang Kubicki (FDP) eine Aufhebung des Verbotsbeschlusses und einen Rücktritt der Innenministerin fordert, legt allerdings nahe, dass die Ministerin die Ampel-Kollegen der FDP überging.

  1. Schützt die Verfassung Medien nicht hervorgehoben vor derartigen Durchsuchungen?

Anwalt Joachim Steinhöfel ist überzeugt: „Faeser hat sich vorsätzlich über die durch die Verfassung gesetzten Grenzen hinweggesetzt. Törichterweise brüstet sie sich auf der Website des Ministeriums in ihrer Pressemitteilung damit, sie habe „das Magazin Compact‘“ verboten. Das zeigt, dass es nicht gegen einen Verein geht, sondern gegen ein Medium.“

Seit der „Spiegel“-Affäre 1962 habe es keinen vergleichbar skandalösen Eingriff des Staates in die Pressefreiheit gegeben.

„Faesers Vorgehen ist verfassungswidrig“

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler erklärt: „Medien sind durch die Pressefreiheit sehr weitgehend vor staatlichen Maßnahmen, etwa solchen Durchsuchungen, geschützt. Die Verfassung weiß, dass eine freie Presse für eine funktionierende Demokratie existenziell wichtig ist. Deshalb gibt es auch das Grundrecht der Pressefreiheit. Durch die Maßnahmen verletzt die Innenministerin die Pressefreiheit eklatant. Ihr Vorgehen ist verfassungswidrig. Das wird sich auch in den jetzt folgenden rechtlichen Verfahren herausstellen. Ich bin sicher, dass die Gerichte die rechtswidrigen Maßnahmen aufheben werden.“

  1. Warum wurden ausgewählte Journalisten vor der Razzia eingeweiht? 

Als Jürgen Elsässer am Montagmorgen mit zerzausten Haaren und im Bademantel die Türe öffnet, stehen Fotografen und Journalisten bereit, um den überrumpelten Chefredakteur abzulichten. Offensichtlich wurden ausgewählte Pressevertreter im Vorfeld informiert, um die Aktion der Behörden medial zu begleiten. Doch aus welchem Grund? Das Bundesinnenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht dazu.

Dutzende Polizisten standen am Montag vor dem Haus von Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer.

Rechtsanwalt Carsten Brennecke kritisiert das Vorgehen auf X scharf: „Das Compact Magazin wird verboten und es gibt komischerweise und natürlich rein zufällig pressewirksam inszenierte Bilder vom Zugriff auf die Personen, die in ihrer Privatsphäre überrumpelt und der Presse vorgeführt werden. Solche „Zufälle“ häufen sich. Man denke dabei nur an die Reichsbürger-Razzia, die Durchsuchung bei Zumwinkel oder bei Kardinal Woelki.“

Das vorherige Durchstechen von Durchsuchungsterminen durch Ministerien oder sonstige Behörden zur Selbstinszenierung sei nicht nur potenziell strafbar, sondern ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Wer die Informationen durchgestochen hat, ob dies von oberster Stelle aus dem zuständigen Ministerium erfolgt ist, oder aber ob dies von anderer Seite erfolgt ist, lässt sich (noch) nicht nachvollziehen.

Brennecke ist überzeugt: „Das Durchstechen solcher Informationen zeigt, dass es vielen Verantwortlichen heute mehr um eine Selbstinszenierung im Dauerwahlkampf geht als darum, einen souveränen Job zu machen.“

  1. Was droht Abonnenten?

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler erklärt: „Weil die gesamte Aktion die Pressefreiheit verletzt und verfassungswidrig ist, ist natürlich auch die Beschlagnahme der Abonnentenkartei verfassungswidrig. Und natürlich darf die Kartei nicht bearbeitet und ausgewertet werden.“ Abonnenten könnten gerichtlich dagegen vorgehen, wenn dies doch geschehe. „Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Innenministerium dann dazu verurteilt, die Abonnentenkartei wieder herauszugeben.“

  1. Was passiert mit dem eingezogenen Vermögen von „Compact“?

Jurist Boehme-Nessler glaubt nicht, dass Faeser das Vereinsverbot dauerhaft aufrechterhalten kann. „Grundsätzlich fällt aber bei Vereinsverboten das eingezogene Vermögen an den Staat.“

Auch gegenüber NIUS äußerte sich Chefredakteur Elsässer sich zum „Compact“-Verbot, sagte „Faeser hat einen Nagel in ihren politischen Sarg geschlagen“. Sehen Sie hier das

Auf eine NIUS-Anfrage dazu, auf welcher Rechtsgrundlage Faeser das Verbot veranlasst hat, und ob man mit der Begründung, „Compact“ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht auch beispielsweise den Verein „Muslim interaktiv“ verbieten müsse, gab es aus dem Innenministerium trotz mehrstündiger Frist und einer Erinnerung keine Antwort.

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