THEO VAN GOGH LIBERTARIAN ESSAY: Vor drei Jahren stürmten Demonstranten den Reichstag: Das war verfehlt, aber kein Angriff auf die Demokratie

Berlin, Washington, Brasilia: Attacken auf Volksvertretungen mehren sich. Trotzdem dürfen sich Politiker nicht abschotten. Ruhestörung gehört zur Demokratie.

Jan-Werner Müller29.08.2023, Jan-Werner Müller lehrt Politische Theorie und Ideengeschichte in Princeton. NEUE ZÜRCHER ZEITUNG

 

«Das ist unser Haus!», krakeelten Corona-Protestler vor genau drei Jahren, als sie versuchten, in den Berliner Reichstag einzudringen. Seitdem gibt es offenbar ein global verfügbares Drehbuch für Angriffe auf Parlamente, mit jeweils national spezifischen Inszenierungen: «Unser Haus!», riefen auch die Aufständischen vor dem Kongressgebäude in Washington am 6. Januar 2021. Ein gutes Jahr später belagerten LKW-Fahrer das kanadische House of Commons. Anfang 2023 stürmten als Fussballfans gekleidete Anhänger des abgewählten Rechtspopulisten Jair Bolsonaro die Regierungsgebäude in Brasilia.

Was wie Revolutionstheater oder gar wie eine Farce aussehen mochte, hatte bisher nur in den USA tragisch-tödliche Folgen. In allen Hauptstädten aber wird die Sicherheit um Volksvertretungen herum verschärft, ein Trend, der bereits nach dem 11. September 2001 einsetzte. Doch so verständlich Restriktionen sind – stehen sie dem Selbstverständnis von Demokratien nicht entgegen, die sich durch «Offenheit» und «Transparenz» ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auszeichnen wollen?

Seit der Etablierung der repräsentativen Demokratie im 18. Jahrhundert werden nicht nur normative Fragen nach der Natur von Mandaten – sollen sie imperativ oder frei sein? – verhandelt; es gibt auch eine ganz konkrete Frage danach, wie sich Volk und Volksvertreter räumlich begegnen können. Wie nah darf oder soll man denjenigen rücken, die an einem ganz speziellen Ort für alle verbindliche Entscheidungen treffen?

Robespierre wünschte sich Parlamente mit Galerien, auf denen 12 000 Bürger Platz finden könnten. Nur dann seien für die Repräsentanten die direkte Aufsicht durch das Volk und der Anreiz, dem Volkswillen zu folgen, wirklich spürbar. Liberal gesinnte Zeitgenossen wie Emmanuel Sieyès verstanden Repräsentation dagegen als normale Form moderner Arbeitsteilung: Die Volksvertreter in der Assemblée nationale sollten in Ruhe ihren Aufgaben nachgehen können, genau wie es dem Bourgeois eine Selbstverständlichkeit wurde, sich ungestört auf seine Geschäfte zu konzentrieren.

Zur Passivität verdammt

Der Frage nach der Präsenz des Volks in der Legislative ist eine grundsätzlichere vorgeschaltet: Würde ein Volk überhaupt als demokratisch vereinigt und handlungsfähig auftreten – und sei es auch nur, um seine Vertreter zu wählen? Dass der Demos als kollektiver politischer Akteur sich immer erst noch konstituieren müsse, sah auch Jean-Jacques Rousseau als fundamentale Herausforderung.

In seinen Überlegungen zur Verfassung Polens machte der Schweizer Philosoph praktische Vorschläge, wie sich Menschen durch politische Festivitäten als Teilnehmer an einem gemeinsamen politischen Projekt erfahren könnten. In seiner Polemik gegen die Errichtung eines Theaters in seiner Heimatstadt Genf monierte Rousseau, dass ein Schauspielhaus die Menschen zur Passivität verdamme und voneinander isoliere. Erst Feste unter freiem Himmel erlaubten es ihnen, sich als aktive Bürger zu sehen und als Teil eines wirkmächtigen politischen Ganzen.

Nach der Französischen Revolution wurden in Paris und vielen Provinzstädten grosse Umzüge veranstaltet (bei denen Plakate mit Rousseau-Zitaten prominent sichtbar waren). Wie bei einer katholischen Prozession gedachte man der verschiedenen Grossereignisse der Revolution – oder inszenierte sie gar nach. Hier sollten die Bürger nicht nur politische Ideale verinnerlichen; sie sollten sich auch gegenseitig ob ihres Engagements schätzen oder gar bewundern lernen.

Bürger imponieren sich selbst

Architektonisch, das wussten schon die alten Griechen und Römer, ist für eine derartige gegenseitige Inspiration der Volksmitglieder ein Amphitheater am besten geeignet. Auf seiner italienischen Reise bemerkte Goethe ob des Amphitheaters in Verona, es sei «recht gemacht, dem Volk mit sich selbst zu imponieren, das Volk mit sich selbst zum besten zu haben».

Nun gibt es auch heute noch genug Orte für politische Massenveranstaltungen, bei denen man sich an einem politischen Programm, einer Führerfigur, aber eben auch gegenseitig an seiner massenhaften Präsenz berauschen kann. Solche Veranstaltungen dürfen prinzipiell auch vor Parlamenten stattfinden. Zudem kennt jedes Land Nationalfeiertage, an denen sich eine Gesellschaft, und sei es nur durch mehr oder weniger betuliche Festreden, ihrer Grundwerte versichern kann.

Was es jedoch nicht gibt: das eine, völlig homogene Volk, das sich in seiner Uniformität erkennen oder gar feiern könnte. Das Volk, so hat es Jürgen Habermas einmal formuliert, tritt nur im Plural auf. Deswegen war jenseits der strafrechtlich relevanten Aspekte das Grundproblem bei den Angriffen auf die Parlamente am Beginn unserer zwanziger Jahre auch nicht, dass Menschen Druck auf Volksvertreter machen wollten. Vielmehr war es die Selbstermächtigung eines Teils des Volkes unter kompletter Missachtung etablierter demokratischer Prozesse, die von Polarisierungsunternehmern wie Trump kurzerhand als «fake» diskreditiert wurden.

Das falsche Volk

Nicht Protest an sich ist problematisch – im Gegenteil: Er kann in einer Demokratie überaus produktiv sein –, sondern der buchstäbliche Besitzanspruch, der sich in Redewendungen wie «Unser Haus» oder auch «Wir holen uns unser Land zurück» verrät. Weder Haus noch Land gehören einem bestimmten Teil des Volkes, auch wenn Trump seine Anhänger, kurz vor der Attacke auf das Kapitol, als «the real people» titulierte.

Das impliziert, dass es auch «fake people» gibt, die gar nicht wirklich dazugehören beziehungsweise deren Teilnahme an Wahlen letztere eben ungültig macht. Beim Sturm auf das Kapitol waren es praktisch ausschliesslich weisse Christen, die behaupteten, «the House» gehöre ihnen allein. Menschen also, von denen die meisten, anders als es das Klischee von den «Abgehängten» will, gar nicht so schlecht situiert waren.

Es wäre also grundfalsch, Grossdemonstrationen vor Regierungsgebäuden unter Generalverdacht zu stellen. Im Gegenteil: Der laute und vielleicht auch nervige Protest dicht am offiziellen politischen Geschehen ist ein hart erkämpftes demokratisches Grundrecht. Schon im späten 19. Jahrhundert gab es «Märsche auf Washington»; die Polizei hielt diese aber am Ende stets vom Kapitol fern.

Bitte nicht zu nahe!

Als Martin Luther King Jr. 1963 seine «I have a dream»-Rede vor der riesigen Abraham-Lincoln-Statue am entgegengesetzten Ende der Washingtoner Mall hielt, war dies natürlich der Symbolik von Lincoln als Sklavenbefreier geschuldet. Es hatte aber auch damit zu tun, dass man dem Kapitol nicht zu nahe kommen durfte. Das änderte sich erst Anfang der siebziger Jahre nach einem Gerichtsurteil zugunsten von Gegnern des Vietnamkrieges.

Bis zuletzt hatten sich Kongressabgeordnete gegen Protest vor ihrer Haustür mit dem Argument gewehrt, ihre Tätigkeit liesse sich mit dem wissenschaftlichen Arbeiten in einer Bibliothek vergleichen, die erste Pflicht von Bürgern, die sich in der Nähe des Kongresses aufhielten, sei also Ruhe. Dieses Misstrauen gegenüber dem manchmal sehr lauten Lümmel Volk drückt sich auch in «Bannmeilen» und anderen Restriktionen aus, die man in ganz unterschiedlichen Demokratien findet.

Dabei ist Ruhestörung aus Sicht der Demokratietheorie wünschenswert. Jürgen Habermas hat, mit einer Metapher, die nach dem 6. Januar 2021 vielleicht etwas seltsam klingt, darauf hingewiesen, dass die Zivilgesellschaft die Parlamente «belagern» soll. Sicher ist die Metapher keine Einladung, vor Volksvertretungen zu campieren, sondern eine Forderung nach wachsamer Öffentlichkeit. Sie ist zudem ein wenig schief: Anders als bei der Belagerung von Städten und Burgen soll das durch Wahl legitimierte Parlament ja nicht eingenommen werden: Es geht darum, Druck auf die Politikerinnen und Politiker zu machen, nicht darum, ihnen grundsätzlich die Legitimität abzusprechen.

Der grosse freie Platz

Der grosse freie Platz vor Parlamenten – am besten ohne viel Ornamentierung, Bänke oder andere «Landschaftsgestaltung», welche Demonstrationswilligen nur in die Quere kommen könnte – hat deshalb sowohl Berechtigung als auch tiefere Bedeutung in der Demokratie. Auf diesen Plätzen dürfen alle Konflikte anzetteln und die Legislative in ihren Entscheidungen anfechten – solange sie keine Gewalt anwenden und die Volksvertretung nicht grundsätzlich anfeinden. Für diese kann der Staat immer noch eine starke Schutztruppe bereithalten – was weder in Washington noch in Brasilia der Fall war, trotz der Vorhersehbarkeit des Aufstands.

Die Repräsentanten wiederum sollten sich nicht verstecken dürfen: Besondere Ein- und Ausgänge für Parlamentarier, wie dies beispielsweise im Parlament der Retortenstadt Canberra der Fall ist, senden ein falsches Signal aus. Es ist zwar nicht falsch, dass Parlamentarier Privilegien geniessen, aber die Selbstabschottung vor Wählerinnen und Wählern gehört nicht dazu. Natürlich gilt auch hier eine wichtige Unterscheidung: Protest, sei er noch so laut, vor dem Gebäude ist das eine, systematische Belästigung durch Besucher, wie sie 2020 im Deutschen Bundestag durch die AfD-Sympathisanten geschah, ist etwas anderes.

Und Robespierres Wunsch nach der spürbaren Präsenz des Volkes im Inneren der Volksvertretung? In Parlamenten, da bestätigen sich Rousseaus Befürchtungen, ist das Publikum in der Zuschauerrolle, wie im Theater. Nur dass es am Ende noch nicht einmal klatschen oder «Buh» rufen darf. Unbemerkt bleibt es deswegen aber nicht. Norman Fosters Reichstag hat eine symbolisch überzeugende Architektur für Besuchergalerien gefunden: Sie ragen geradezu ins Plenum hinein, vermitteln nicht nur das Gefühl, dass Volk zuhört und -schaut, sondern deuten geradezu eine Art Hereindrängen der Bürgerinnen und Bürger an. Aber eben nur ein symbolisches.

Jan-Werner Müller lehrt Politische Theorie und Ideengeschichte in Princeton.