| NEUE ZÜRCHER ZEITUNG 18.2.23 – Das ist passiert: Mit der Übernahme der EU-Sanktionen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine liess der Bundesrat die Vermögenswerte der gelisteten Magnaten und Verantwortungsträger aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin einfrieren. In den westlichen Hauptstädten wird derzeit diskutiert, ob solche Finanzmittel für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden könnten. Der Bundesrat stellte jedoch klar, dass russische Vermögenswerte nicht einfach konfisziert werden dürfen. Diese Aussage wird nun dafür benutzt, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen.
Darum ist es wichtig: Die Weigerung der Schweiz verbreitete sich sofort über die internationalen Netzwerke – und schien das gängige Stereotyp der egoistischen Schweiz zu bestätigen. Dabei gilt das Recht auf Eigentum in allen europäischen Staaten. In der Schweiz war eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen, «dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist». Tatsächlich widerspricht ein solches Vorgehen grundsätzlich dem Recht auf Eigentum, das weit vorne in der Bundesverfassung, im Grundrechtekatalog, festgeschrieben ist. |