THEO VAN GOGH: ALTER RÜTLI-SCHWUR = EIGENTUM IST KEIN DIEBSTAHL!

Druck auf die Schweiz wegen der Weigerung, russische Vermögen zu konfiszieren

NEUE ZÜRCHER ZEITUNG  18.2.23 – Das ist passiert: Mit der Übernahme der EU-Sanktionen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine liess der Bundesrat die Vermögenswerte der gelisteten Magnaten und Verantwortungsträger aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin einfrieren. In den westlichen Hauptstädten wird derzeit diskutiert, ob solche Finanzmittel für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden könnten. Der Bundesrat stellte jedoch klar, dass russische Vermögenswerte nicht einfach konfisziert werden dürfen. Diese Aussage wird nun dafür benutzt, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen.

 

Darum ist es wichtig: Die Weigerung der Schweiz verbreitete sich sofort über die internationalen Netzwerke – und schien das gängige Stereotyp der egoistischen Schweiz zu bestätigen. Dabei gilt das Recht auf Eigentum in allen europäischen Staaten. In der Schweiz war eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu dem Schluss gekommen, «dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist». Tatsächlich widerspricht ein solches Vorgehen grundsätzlich dem Recht auf Eigentum, das weit vorne in der Bundesverfassung, im Grundrechtekatalog, festgeschrieben ist.

So ordnen wir es ein: Wer ohne gerichtliche Schuldsprüche einfach Privatvermögen einzieht, untergräbt seinen eigenen Rechtsstaat. Anders kann das Bild bei Staatsvermögen aussehen, sprich bei den Geldern der russischen Zentralbank, die im Ausland blockiert sind. Hier geht es um viel höhere Summen – global etwa 300 Milliarden Dollar gegenüber 50 bis 60 Milliarden von gesperrten Privatvermögen. Es braucht hier ein international akzeptiertes Verfahren. Zum Kommentar