THEO VAN GOGH: DER VON DER LEYHEN PUMP  „ultra vires“!

Bundesverfassungsgericht : Überschreitet der Corona-Fonds die EU-Kompetenzen?

FAZ 26.7.2022 Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute zwei Tage lang über das „größte Konjunkturpaket aller Zeiten“. Es geht um die Grundfrage, ob die EU die Grenze zur Transfer- und Fiskalunion überschritten hat.

Zur Finanzpolitik der Europäischen Union läuft am Bundesverfassungsgericht seit Jahren gleichsam eine Krimiserie. Den vorläufigen Höhepunkt bildete 2020 das spektakuläre Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Jahrelang hatte Karlsruhe gemahnt, die EU-Finanzpolitik sei grenzwertig. Dann kam der Donnerschlag: Die EZB habe kompetenzwidrig gehandelt; das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der anderer Ansicht war, sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“. Der EuGH habe „ultra vires“ entschieden, schrieb der Zweite Senat damals.

Nun, in der Fortsetzungsfolge, ballen sich abermals Gewitterwolken zusammen. Wieder geht es um die Grundsatzfrage, ob die EU die Grenze zur Transfer- und Fiskalunion überschritten hat und sich damit – ultra vires – Kompetenzen anmaßt. Dieses Mal entzündet sich der Streit an dem 750 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket, das vor allem den finanzschwächeren EU-Staaten helfen soll, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen.