THEO VAN GOGH: DIE MEINUNGSFREIHEIT IST GILT UNEINSCHRÄNKBAR & MUSS NICHT ERLAUBT WERDEN

Konflikt um BDS-Kampagne:München hat die Meinungsfreiheit verletzt

Marlene Grunert FAZ – 20.01.2022  – In München wollte ein Veranstalter einen städtischen Saal für eine Diskussion zum Umgang mit der BDS-Kampagne nutzen. Die Stadt untersagte es ihm und ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

 

Im Sinne der Meinungsfreiheit muss die Stadt München in ihren Räumen auch Podiumsdiskussionen zum Umgang mit der israelkritischen Boykottkampagne BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) zulassen. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dort hatte ein Veranstalter geklagt, der in einem Raum der Landeshauptstadt die Diskussion abhalten wollte: „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? – Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen“.

Laut diesem Beschluss sind städtische Räumlichkeiten für Veranstaltungen gesperrt, welche die BDS-Kampagne unterstützen. Schon eine Befassung damit ist verboten. Die Stadt lehnte den Antrag des Klägers deshalb ab; auch vor dem Verwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs gaben dem Veranstalter dagegen recht, woraufhin die Landeshauptstadt vor das Bundesverwaltungsgericht zog. Dort entschieden die Richter  nun, dass der städtische Ausschluss die Meinungsfreiheit verletzt.

Weder Rechtssatz noch meinungsneutral

Der Beschluss des Stadtrats sei weder ein Rechtssatz noch meinungsneutral. Auch mit dem Schutz von Rechtsgütern sei er nicht zu rechtfertigen. Das wäre erst dann der Fall, wenn Meinungsäußerungen in Rechtsgutverletzungen oder Gefährdungslagen umschlagen und den Übergang zu Aggression und Rechtsbruch markieren. Von der geplanten Veranstaltung sei das nicht zu erwarten gewesen, so die Richter.

Zum Umgang mit der BDS-Kampagne stellen sich auch auf Bundesebene Fragen, seit der Bundestag 2019 einen entsprechenden Beschluss erlassen hat. Demnach handelt es sich bei den Boykottaufrufen nicht um legitime Kritik an der Politik der israelischen Regierung, sondern um Antisemitismus. Der Bundestag beschloss etwa, „Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen.“

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen. Künstler, die sich zum BDS bekennen, sollen demnach nicht mit staatlichem Geld gefördert werden. Aktuell ist deshalb eine Diskussion um die Documenta entflammt, an der nach jetzigem Stand auch Künstler teilnehmen sollen, die der Kampagne nahe stehen.