MESOP NEWS Weiterer juristischer Tiefschlag für Facebook
Nach den überraschenden BGH-Urteilen, die generell die Lösch- und Zensurpraxis auf Facebook bemängelten folgte nun ein Urteil des OLG Karlsruhe, das die Methoden des selbsternannten Faktencheckers Correctiv bei Facebook für unzulässig erklärte.
Es ist bereits das dritte Urteil dieser Art, das die Anmaßung von Correctiv, ein „Fakenchecker“ zu sein und quasi negative „Prädikate“ für Facebook-Beiträge verteilen zu dürfen, für rechtswidrig erachtet und damit zum Präzedenzfall werden dürfte.
Erkämpft wurde dieser Sieg von Roland Tichy (TE), der diesmal direkt gegen Facebook vorging. Ich zitiere hier aus der Urteilsbegründung, wie sie bei TE wiedergegeben wurde:
“Die Beurteilung durch Correctiv ist eine nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung journalistischer Leistung. Correctiv maße sich lediglich erhöhte Kompetenz an und verbreite doch nur Meinungen mit einem”
Klares Ziel “Die eigene Reichweite zu erhöhen und neben der Finanzierung durch Facebook weitere Spenden zu akquirieren. Es würden nicht Tatsachen geprüft, sondern eigene Werturteile aus wirtschaftlichen Überlegungen und Absichten heraus getätigt.”