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Postkoloniale Diskriminierung : Wie kann man eine Grabstätte „kritisch kommentieren“?  – Ein Kommentar von Patrick Bahners -Aktualisiert am 10.09.2020-

Hier liegt „der große General des mächtigen deutschen Kaisers“, wie sich Lothar von Trotha in seinem berüchtigten Aufruf an die Herero nannte, aber man sieht das nicht.

Am Grab verstummt der Streit: Postkoloniale Aktivisten wollen diese zivilisatorische Übereinkunft aufkündigen. Im Visier haben sie das Grab von Lothar von Trotha in Bonn.

Der ethische Radikalismus des geschichtspolitischen Bildersturms hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Vielleicht ist es die letzte. Die Aktivisten der Gruppe „Bonn Postkolonial“ fordern die Stadt Bonn auf, das Grab des 1920 in Bonn verstorbenen Generals Lothar von Trotha auf dem Poppelsdorfer Friedhof „kritisch zu kommentieren“. Es ist ihnen nicht genug, dass Trothas Name von einer Hinweistafel am Friedhofseingang abgekratzt worden ist. Sie verlangen, dass die Stadt am Grab ein Schild anbringt, das die Verantwortung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika für den Völkermord an den Herero benennt.

Die Erinnerungskultur schlägt mit dieser Forderung in ihr Gegenteil um, in sittliche Barbarei. Aufgekündigt wird eine zivilisatorische Übereinkunft, von der man glaubte, dass Kulturrelativismen ihr nichts anhaben könnten: Am Grab verstummt der Streit. Dass man von den Toten nur gut sprechen solle, zieht der historischen Wissenschaft und der politischen Polemik keine Grenzen in der Sache. Die Maxime schützt lediglich einen Bezirk der Pietät, weist der Trauer einen Ort zu, an dem Schmähungen sich verbieten. Bestattet wird, was vom Menschen übrig bleibt. Auch der schlimmste Verbrecher erhält ein Begräbnis, endgültig entlassen in die Privatheit, überantwortet denjenigen, die um ihn trauern wollen.

Bei Trothas Grab handelt es sich nicht etwa um ein Monument, das den Toten der Nachwelt zur Nachahmung empfiehlt. Die 1958 verstorbene Witwe ließ den Stein setzen. Direkte Nachkommen des Generals leben nicht mehr, die Stadt pflegt die Grabstätte, weil der gesamte Friedhof unter Denkmalschutz steht. In einem Brief an den Oberbürgermeister bekannten die Postkolonialisten, sie seien „schockiert über den verantwortungslosen Umgang Bonns mit Trothas Ruhestätte“. Kulturdezernentin Birgit Schneider-Bönninger gab ihnen in ihrer Antwort zu bedenken, es könne bezweifelt werden, dass „Friedhöfe der angemessene Ort“ seien, um „Verbrechen und Untaten aufzuarbeiten“.

In einem neuen Brief wenden sich die Totenruhestörer jetzt an die Kandidaten der am Sonntag anstehenden Oberbürgermeisterwahl: „Es geht vor allem darum, sich kritisch mit der eigenen Stadt auseinanderzusetzen, denn: Lothar von Trotha liegt hier begraben! Die Stadt Bonn muss einen Beitrag zu Entschuldigung, Wiedergutmachung und Reparation leisten.“ Die historische Aufklärung, in deren Namen diese Kampagne unternommen wird, klagt demnach nicht etwa nur die Erfüllung amtlicher Informationspflichten ein. Sie ist ein Projekt der säkularen Umschuldung. Schon dadurch soll Bonn Schuld auf sich geladen haben, dass die Stadt die Beerdigung Lothar von Trothas auf ihrem Boden zugelassen hat.

Das Bonner Presseamt stellt „die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes ,Aktive Erinnerungskultur‘“ in Aussicht. Der aktivistisch propagierten Totendiskriminierung wäre nur durch Umbettungsmaßnahmen Genüge zu tun: Auf den Friedhöfen müssten die Kolonialverbrecher abgesondert vergraben werden, wie früher die Selbstmörder.