DIESER TITEL IST BALD IM INTERET VERBOTEN : „HEIKO MAAS – DER KÄUFLICHE MINISTER!“ (1)

Von Hendrik Wieduwilt (FAZ) 23 Nov 2016 – Wirtschaft

Mit Mitteln der Rechtspolitik gegen Hassrede im Internet kämpfen — das klingt verheißungsvoll. Soziale Netzwerke sind Tummelwiesen für Extreme aller Seiten. Hier hat jeder dumpfe Kopf ein Publikum, bekommt Zuspruch für seine Hetze gegen Minderheiten. Nun haben die Justizminister der Länder beschlossen, das müsse reguliert werden: Facebook soll den Hass innerhalb von 24 Stunden löschen und darüber Berichte anfertigen, sonst drohen Geldbußen. Derlei hat der sozialdemokratische Bundesjustizminister Heiko Maas lange gefordert. Doch es geht nicht nur um staatliche Maßnahmen gegen Hass. Die Justizminister bereiten den Weg für eine Umwälzung der Medienwirtschaft. Sie balancieren dabei auf dem Außenrand des Grundgesetzes.

Zunächst fällt ins Auge, dass eine eigentlich angedachte rechtliche Unter-suchung von Hasskommentaren auf Facebook plötzlich nicht mehr abgewartet werden soll. Dass die letzte Un-tersuchung zu Hassrede auf Facebook ergab, dass zumindest mit Hilfe privilegierter Meldestellen rechtswidrige Beiträge zu über 90 Prozent entfernt werden — unerheblich, es zählt die ge-fühlte Wahrheit, ganz postfaktisch. Dabei täuschen Gefühle gerade auf dem Gebiet der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit. Viele rechtliche Bewertungen sind kontraintuitiv und bitter, aber zwingendes Element unserer freiheitlichen Rechtsordnung. Zwei Beispiele: Facebook wird oft gescholten, weil es weibliche Nippel entfernt — die prüden Amis! —, Hass aber nicht. Nippelfotos dürften aber oft nicht einmal als Meinungsäußerung geschützt sein — abgesehen davon, dass Facebook die Regeln im Rahmen des Rechts weitestgehend selbst festlegen darf. Nippelfotos enthalten schlicht kein Element des Dafürhaltens. Ein flüchtlingsfeindlicher Kommentar, etwa „Ausländer raus”, so unerträglich er ist, dagegen sehr wohl. Er ist im Rahmen des Strafgesetzbuchs rechtmäßig.

Doch es geht eben nicht nur um die Durchsetzung geltenden Rechts, um die Löschung von Beleidigung und Volksverhetzung. Der Bundesjustiz-minister hat das selbst eingeräumt: In der angedachten Frist von 24 Stunden sei eine rechtliche Bewertung gar nicht zu leisten, sagte er. Doch worum geht es denn dann? Facebook soll seine „soziale Verantwortung” wahrnehmen, forderte Maas. Das Unternehmen soll sich an die eigenen „Community Standards” halten. Diese bleiben in manchen Aspekten hinter dem Strafrecht zurück, gehen in anderen aber weiter. Hier liegt das Problem: Maas drängt zu einer inhaltlichen Regulierung von Kommunikation, die strafrechtlich nicht begrenzt und daher legal ist. Aber ist das wirklich so schlimm?

Welche Dimension dieser Übergriff hat, zeigt ein Blick in das Grundgesetz und die Verfassungsgeschichte: Medienrecht ist Ländersache. Das ist eine Lehre aus der faschistischen Ver-gangenheit. Ein zentraler Einfluss auf die öffentliche Meinung sollte künftig ausgeschlossen werden. Überhaupt soll sich der Staat aus der Medienwelt möglichst heraushalten: Der Fachterminus lautet „Staatsferne” und ist Kernbestandteil des Rundfunkrechts. Sofern es nicht um Strafrecht geht, sind die Ermahnungen an den Konzern daher verfassungswidrige Erziehungsmaßnahmen.

Das kann Maas nicht entgangen sein, aber er will dennoch Facebook ausdrücklich „wie Medien” regulieren — er agiert als Medienminister kraft Anmaßung. Die unmittelbare Recht-setzung soll nach Maas’ Ansicht freilich Brüssel übernehmen. Dort wird diskutiert, Facebook, Google (You-tube) und Ähnliche wie Rundfunksender zu regulieren. Was mit Hassrede beginnt, könnte also mit Pluralismus-vorgaben und Privilegien für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten enden — bei Facebook stünde dann künftig etwa die ARD ganz oben, vorschriftsgemäß.

Dazu passt die Forderung, dass Facebook und Google ihre Algorithmen offenlegen sollen. Die würde jeder gern kennen, der einmal einen Inhalt online gestellt hat. Genau deshalb sagen die Anbieter praktisch nichts zu ihren Kriterien: Sie wollen „Spam” verhindern. Solche uner-wünschte Werbung, jede Form auf-dringlicher Inhalte sind eines der Hauptprobleme für Google, Facebook & Co. Sie halten Spam durch ausgeklügelte, ständig aktualisierte Algorithmen in Schach. Dazu passt aber kein Report an die Bundesregierung. Jedem muss zudem klar sein, was nach Offenlegung, der Algorithmen folgt: Deren Anpassung zum Gemeinwohl —gegen Hassrede, für besseren Jugendschutz, gegen illegales Glücksspiel, bis die inhaltlichen Vorgaben so eng werden wie beim Rundfunk.

Ob die Hassregulierung wenigstens ihr Ziel erreicht, ist fraglich. Sie dürfte den völkischen Bewegungen eher Zuspruch verschaffen. Sie können nun an ihrer großen Erzählung weiterspinnen, von den letzten Aufrechten, dem Kampf gegen „Zensur” durch „die da oben”. Der Weg ist auch eine Kapitulation vor der Macht von Face-book und Google. Die Minister glauben nicht mehr an das Korrektiv klas-sischer Medien — und auch nicht an europäische Start-ups. Ihnen werden durch neue Pflichten neue Steine in den Weg gelegt. Die Position der kapitalstarken Konzerne wird zementiert.