MESOP NEWS: DAS SCHMIERGELD DES HIPPOKRATES MONTGOMERY

Fernsehauftritt Ärzte-Lobbyist verteidigt Schmiergeld für Mediziner

“Ein ganz normales, natürliches Verhalten”: Mit diesen Worten kommentierte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, die Zahlungen des Pharmakonzerns Ratiopharm an Mediziner – ein klarer Widerspruch zur Berufsordnung der Ärzte in Deutschland. Von Markus Grill DER SPIEGEL – 17.09.2009,

Hamburg – 66 Minuten plätscherte die ARD-Sendung “Hart-aber-fair” vor sich hin, bevor es zum Paukenschlag kam: Der Vizechef der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, hob zu einer Verteidigungsrede an – ausgerechnet auf jene Ärzte, gegen die die Staatsanwaltschaft Ulm seit Jahren wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt.

Was war passiert? Im Jahr 2005 wurde bekannt, dass das Pharmaunternehmen Ratiopharm systematisch Ärzte mit Geld oder Geschenken dazu brachte, die hauseigenen Präparate bevorzugt zu verordnen. Die Staatsanwaltschaft Ulm eröffnete 3000 Ermittlungsverfahren, gab die meisten inzwischen aber an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

In Frankfurt, Bochum, Bielefeld und Paderborn wurden in den vergangenen Wochen die ersten 200 Verfahren eingestellt. Warum? Nicht weil die Staatsanwälte Zweifel an den Schmiergeldzahlungen hatten, sondern weil sie der Meinung sind, dass sich ein niedergelassener Arzt als Freiberufler wegen der Annahme von Schmiergeld überhaupt nicht strafbar machen kann. Andere Juristen sehen das anderes. Aber die genannten Staatsanwälte stellten die Verfahren ein – und übergaben sie gleichzeitig an die zuständigen Landesärztekammern. Die Ärztekammern sind aber nicht fürs Strafrecht, sondern nur fürs Berufsrecht zuständig.

Laut Berufsrecht ist die Annahme von Geld und Geschenken aber ein klarer Verstoß – was Frank-Ulrich Montgomery bei “Hart-aber-fair” einfach unter den Tisch fallen ließ. In Paragraf 34 der Berufsordnung für Ärzte in Deutschland heißt es klipp und klar: “Ärzten ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arzneimitteln eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen.”

“Es war nicht strafbar, was da geschah”

Nach Ansicht von Staatsanwälten wie Alexander Badle, dem Leiter der Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Frankfurt, der die Verfahren gegen Ratiopharm-Ärzte in Frankfurt eingestellt hat, liegt es nun an den Ärztekammern, die Verstöße gegen das Berufsrecht zu ahnden.

Umso erstaunlicher die Reaktion Montgomerys – immerhin einer der höchsten Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft. Bei “Hart aber fair” stellte er den Schmiergeld-Ärzten quasi einen Freibrief aus, wörtlich sagte er in der Sendung vom Mittwochabend: “Vor einigen Monaten (tatsächlich war es im November 2005, Anmerkung der Redaktion) hat eine große Zeitung behauptet, dass die Firma Ratiopharm Ärzte schmieren würde. 260 Ärzte sollten angezeigt werden (tatsächlich waren es 3000, Anmerkung der Redaktion). Die Staatsanwaltschaft hat in sämtlichen Fällen alle eingestellt (tatsächlich hat sie nur die ersten 200 Fälle eingestellt, Anmerkung der Redaktion), weil es nicht strafbar war, was da geschah. Es war ein ganz normales, natürliches Verhalten.”

Schecks an Ärzte für die Verordnung bestimmter Medikamente – ein “normales und natürliches” Verhalten?

Auch andere Lobbyisten wollen von einer Affäre nichts wissen

Dass Montgomery seine Aussage tatsächlich ernst meint, zeigt seine weitere Verteidigung der Ratiopharm-Ärzte: “Man kann doch nicht von den Menschen verlangen, dass, wenn etwas nicht strafbar ist, dass sie das dann schlicht und einfach nicht machen, wenn auch noch die Krankenkassen dabei sparen.”

Dass die Krankenkassen etwas gespart haben, ist nach Ansicht von Experten jedoch Unsinn: Tatsächlich haben sie mehr bezahlt, weil Ratiopharm im Vergleich zu anderen Generika-Herstellern häufig teurer war.

Besonders schlimm: Montgomery ist nicht der einzige Ärztefunktionär, der erstaunlich viel Verständnis für die Schmiergeldzahlungen an Mediziner zeigt. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, sagte Anfang dieser Woche: “Von einer Affäre kann keine Rede sein, wenn die zuständigen Staatsanwaltschaften reihenweise die Akten schließen.” So lange die Staatsanwaltschaft nicht anklagt, sei auch kein Vorwurf der Bestechlichkeit gerechtfertigt.

Allerdings beziehen sich die Funktionäre Montgomery und Windhorst immer nur auf jene Staatsanwaltschaften, die die Verfahren eingestellt haben. Doch es gibt auch andere Entscheidungen: Die Staatsanwaltschaft Ulm beantragte inzwischen einen Strafbefehl gegen die ersten zwei Ärzte aus dem Verfahren, die von 2002 bis 2005 insgesamt 14 Schecks über einen Gesamtbetrag von 19.180 Euro von Ratiopharm erhalten hatten.