Voßkuhle sieht „liberale Elite“ mitverantwortlich für Populismus
MESOPOTAMIA NEWS: GENAU ! DIESE LEFT-WING ELITEN AUS DEREN SCHULEN DOCH DIESE MENSCHEN STAMMEN – VOSSKUHLE : ein ausgezeichneter Mann + SPD Mitglied.
Stand: 13.05.2020 | Lesedauer: 3 Minuten DIE WELT – Um das Coronavirus unter Kontrolle zu bekommen, wurde auch in Deutschland vor Wochen fast das komplette öffentliche Leben heruntergefahren. Mittlerweile werden schrittweise immer mehr Maßnahmen gelockert. WELT-Redakteurin Daniela Will mit einer Übersicht.
Andreas Voßkuhle, der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, nennt die „liberale Elite“ mitverantwortlich für den Aufstieg des Populismus.
In zahlreichen Gesprächen habe er wahrgenommen, dass die Menschen sich im Stich gelassen fühlen, sagte Voßkuhle der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Viele Menschen haben das Gefühl, mit ihren Problemen alleingelassen zu werden. Sie haben den Eindruck, dass ihre Interessen nicht hinreichend berücksichtigt werden“, so Voßkuhle.
Das sei zwar nicht nur ein Problem der liberalen Elite, doch interessiere diese sich häufig eher für Menschen, die offensichtlich diskriminiert werden. „Das ist auch wichtig und richtig, und da machen wir gute Fortschritte.“ Aber darüber dürfe man andere Menschen nicht aus dem Blick verlieren, so Voßkuhle, „die große Mitte, all jene, die nicht offensichtlich benachteiligt sind, sondern die eher unter dem Radar ein normales Leben leben“. Diesen Menschen mit ihren Problemen und Sorgen habe die Politik „vielleicht zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht“.
In den Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sieht Voßkuhle keine Gefahr für das Grundgesetz. „Uns droht nicht der Unrechtsstaat“, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Die Grundrechte sind nicht dauerhaft in Gefahr.“ Es gingen viele Anträge wegen der Corona-Maßnahmen bei den Gerichten ein, und „die Gerichte arbeiten trotz Homeoffice ganz normal, manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht“, sagte der Gerichtspräsident. „So funktioniert das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat.“
„Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche“
Der Verfassungsrechtler zeigte sich zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt werden: „Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche – da bin ich sicher.“ Am Wochenende hatten in deutschen Städten wieder Tausende Menschen gegen die Corona-Beschränkungen demonstriert.
Die Pandemie werde zwar „womöglich länger dauern, als manche denken“, sagte Voßkuhle. Er habe aber „noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im
Voßkuhle unterstützt die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei: „Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig“, erklärte Voßkuhle. „Der Höchstwert der Verfassung ist die Menschenwürde, die ist unantastbar, alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben.“
Kein Autoritätsverlust des Europäischen Gerichtshofs
Die Kritik an dem Urteil seines Gerichts über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank wies Voßkuhle zurück. „Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung für Europa eine gute Entscheidung ist, weil sie die Bindung an das Recht stärkt. Das wird sich mittelfristig und langfristig zeigen“, sagt Voßkuhle. „Wir sehen, dass unser Urteil viele bedrückt, und das freut uns nicht. Aber wir sind Gesetz und Recht verpflichtet.“
Der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben, widersprach der Verfassungsrechtler. „Nach unserer gefestigten Rechtsprechung und der Rechtsprechung vieler anderer Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte aber legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten“. Voßkuhle sieht auch keinen Autoritätsverlust des Europäischen Gerichtshofs. Es sei „völlig alltäglich, dass Gerichte nicht einer Meinung sind“, erklärt er. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei „ein Beitrag zum Dialog“, sagt Voßkuhle.
AFP/epd/tpf
© Axel Springer SE. Alle Rechte vorbehalten.