THEO VAN GOGH WATCH: Verhandlungstermine aufgehoben : Prozessauftakt gegen Ofarim geplatzt
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Von Stefan Locke, Dresden FAZ – 17.10.2022 Am kommenden Montag sollte in Leipzig der Prozess gegen Gil Ofarim beginnen. Doch nun gibt es eine überraschende Wendung.
Der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim, der am kommenden Montag vor dem Landgericht Leipzig beginnen sollte, findet nicht statt. Das Gericht hob am Montag überraschend alle Verhandlungstermine auf. Damit wolle es dem von Ofarims Verteidigern seit Monaten kolportierten Eindruck, der Angeklagte werde wegen „seines tatsächlichen oder vermeintlichen Prominentenstatus schlechter behandelt als ‚durchschnittliche‘ Angeklagte“, entgegenwirken, teilte die Kammer mit. Zugleich kritisierten die Richter, dass die Verteidigung „trotz Deeskalationsbestrebungen der Kammer“ ihre Angriffe auf das Gericht weiter eskaliert sowie mit „Fehlinterpretationen“ von Entscheidungen den mit allen Beteiligten abgestimmten Prozessbeginn zu verhindern versucht habe.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Beschwerde von Ofarims Verteidigern gegen die Ablehnung mehrerer Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden der Kammer als unzulässig verworfen. Ofarims Anwälte hatten wiederholt die Eröffnung des Hauptverfahrens als rechtswidrig kritisiert. Sie sprachen von einem „Schauprozess“.
Ofarim wird falsche Verdächtigung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Verleumdung, vorgeworfen. Er hatte im Oktober 2021 einem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels Antisemitismus vorgeworfen. Dieser soll Ofarim aufgefordert haben, erst seine Davidstern-Kette abzunehmen, bevor er einchecken könne. Ein Handyvideo mit Ofarims Version hatte sich schnell im Internet verbreitet.
Der Mitarbeiter, der als Nebenkläger auftritt, bestreitet den Vorwurf vehement; er wurde bisher durch eine betriebsinterne Untersuchung sowie Aussagen von Gästen entlastet. Das Gericht will die Zeit zudem nutzen, um über eine weitere Anklage wegen Betrugs gegen Ofarim zu entscheiden. Zugleich empfahl es, die Zeit für den Versuch zu nutzen, zwischen Angeklagtem und Nebenkläger einen Ausgleich zu finden.