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Gebäuderichtlinie : Was die Pläne der EU für Hauseigentümer bedeuten könnten

Die EU-Kommission will die Effizienzklassen für Gebäude vereinheitlichen und ei­ne Sanierungspflicht für die Häuser der schlechtesten Klassen einführen.

Die Pläne der EU könnten für Hauseigentümer noch höhere Kosten nach sich ziehen als Habecks Heizungsgesetz. Vor allem für Deutschland würde die neue Richtlinie einen hohen Aufwand bedeuten.

Nur noch wenige Tage, so hoffen es zumindest die Verhandler der Ampelfraktionen, dann ist der Streit um die Heizungen ausgestanden. In der ersten Juli-Woche soll der Bundestag die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschließen. Doch dass dann Ruhe unter Hauseigentümern einkehrt, ist unwahrscheinlich. Denn am Horizont zeichnet sich schon ein neues Vorhaben ab, das Konfliktstoff birgt. Es geht um die EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“, kurz EPBD. Die Kommission will damit die Effizienzklassen für Gebäude vereinheitlichen und ei­ne Sanierungspflicht für die Häuser der schlechtesten Klassen einführen.

Der für Eigentümer in Deutschland brisante Punkt daran: Für die Einstufung der Häuser in die Klassen sind keine einheitlichen Grenzwerte geplant. Die Einstufung soll vielmehr in Relation zum Zustand der Gebäude im jeweiligen Land erfolgen. Auf diese Weise soll kein Land überfordert werden. Das bedeutet aber auch: Ein Haus mit einem bestimmten Energieverbrauch kann in einem Land als halbwegs effizient eingestuft werden (weil es so viele noch schlechtere gibt), in Deutschland mit seinen vergleichsweise hohen Standards aber als Sanierungsfall.

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